eine Untersuchung der Staatsverschuldung ab 1965 bis 2025
Autor: Dieter Meyer
Die Zahlen und Begriffe im Zusammenhang mit der Staatsverschuldung sind so abstrakt, daß sie für den Einzelnen (Politiker eingeschlossen) kaum noch faßbar und nachvollziehbar sind. Um bei der Wiedergabe den Platzverbrauch auf dem Papier zu reduzieren, wird das Komma weiter nach links gesetzt und der Betrag in Billionen EUR, Milliarden EUR oder Millionen EUR wiedergegeben. Das Verrutschen des Kommas um Stellen nach links oder rechts bzw. die Verwechslung von Milliarden mit Millionen wird kaum bemerkt.
Neuverschuldung, Zinseszinswachstum, steigender Schuldenstand - die Staatsverschuldung ist ohne ihre Rückführung ein eigendynamisch bis zum Kollaps wachsendes gigantisches Schneeballsystem.Diese Web-Seite ist die Kurzfassung eines bisher nicht veröffentlichten gleichnamigen Manuskripts, dessen Autor es sich nach seinem Eintritt in den Ruhestand zur Aufgabe gemacht hat, die interessierte Öffentlichkeit und insbesondere die legislatorisch und exekutiv Verantwortlichen aufmerksam zu machen auf die Sinnlosigkeit und großen Gefahren der ausgeuferten Staatsverschuldung sowie die Notwendigkeit ihrer Rückführung, die der Autor insbesondere bei der Wahrnehmung beruflicher Aufgaben erkannt hat.
Bis Ende 2001 hat der Gesamtschuldenstand aller öffentlichen Haushalte in Deutschland die astronomische Höhe von 1,2 Billionen EUR (2,34 Billionen DM) erreicht. Davon entfallen auf den Bund und seine Nebenhaushalte 63,3%, auf die Bundesländer insgesamt 29,9% und auf die Gemeinden / Gemeindeverbände und Zweckverbände 6,8%.Von 1965 bis 2001 betrug auf der Ebene des öffentlichen Gesamthaushalts die Summe aller Nettokreditaufnahmen (Neuverschuldung) 930,2 Mrd.EUR und die Summe aller Zinsausgaben 1.057,1 Mrd.EUR. Die riesigen Blöcke Kreditaufnahmen und Schuldendienst halten sich also im langfristigen Mittel etwa die Waage.Das Defizit aller öffentlichen Haushalte (nach Maastricht-Abgrenzung) betrug im Jahre 2001 insgesamt 56,3 Milliarden (Mrd.) EUR. Die Zinsausgaben betrugen 66,5 Mrd.EUR und die Steuereinnahmen 448,2 Mrd.EUR. Daraus errechnet sich für das Jahr 2001 eine Zinssteuerquote von 14,8%, das heißt statistisch gesehen: etwa jeder 7. EUR der Steuereinnahmen des öffentlichen Gesamthaushalts entfällt auf Zinsausgaben.
Die Kreditfinanzierung der öffentlichen Haushalte ist daher zum fiskalisch nutzlosen Selbstzweck entartet. Sie dient nicht mehr der eigentlichen Haushaltsdeckung, sondern der Finanzierung der von ihr selbst erzeugten Tilgungs- und Zinsausgaben mit der Folge eines eigendynamisch immer schneller und steiler wachsenden Schuldenberges zu Lasten der nachfolgenden Generationen. Die mit Verwaltungsreformmaßnahmen, Ausgabeeinsparungen und Steuererhöhungen neu gewonnenen Haushaltsmittel versickern bereits einige Jahre später wieder in neuen riesigen Haushaltslöchern, die vom schneller und steiler als die Steuereinnahmen wachsenden Moloch Zinseszinsausgaben gegraben werden.
Mit dem Manuskript "Die Schuldenfalle - eine Untersuchung der Staatsverschuldung ab 1965 bis 2025" will der Verfasser versuchen, im Rahmen einer systematischen Untersuchung die Begriffe und Zahlen möglichst allgemeinverständlich zu definieren und zu relativieren und auf diese Weise besser nachvollziehbar zu machen. Mit dieser Web-Seite will der Verfasser die wichtigsten Ergebnisse seiner Arbeit in verkürzter und vereinfachter Form darstellen.
Die Arbeit ist gesellschafts- und parteipolitisch absolut neutral und frei von ideologischen Ausrichtungen, denn die Staatsverschuldung ist ein relativ eng geschlossener Teufelskreis, der in allen denkbaren Staatsformen und Wirtschaftssystemen Platz finden und dort nach eigenen Gesetzmäßigkeiten wie ein Krebsgeschwür wachsen und seine schädliche Wirkung verbreiten kann. Die Verantwortung für die eingetretene Entwicklung ist mit unterschiedlicher Gewichtung breit gestreut - bis hin zu Wirtschaftswissenschaftlern und den Abgeordneten in den staatlichen und kommunalen Volksvertretungen, Parteimitgliedern und Wählern. Die amtlich veröffentlichten Zeitreihen der Verschuldungsdaten ab 1965 weisen aus, daß alle staatstragenden Parteien in allen Ebenen irgendwann mehr oder weniger an der Entwicklung der öffentlichen Verschuldung beteiligt waren.
Soweit in Publikationen jedweder Art unter Hinweis auf diese Untersuchung weitergehende Schlußfolgerungen mit ideologischer, weltanschaulicher, wirtschaftstheoretischer, gesellschaftspolitischer oder parteipolitischer Ausrichtung bzw. hinsichtlich gezielter Schuldzuweisungen gezogen werden, spiegeln sie nicht die Meinung des Verfassers dieser Arbeit wider.
Daß die Staatsverschuldung zurückgeführt werden muß, was nur durch Haushaltseinsparungen und ggf. Steuererhöhungen zu Lasten der davon Betroffenen erreicht werden kann, ergibt sich aus finanzmathematischen Gesetzmäßigkeiten und bedarf keiner parteipolitischen Auseinandersetzungen. Daher müssen die Verschuldungsprobleme parteiübergreifend rein sachbezogen gelöst werden. Wie und zu wessen Lasten das erforderliche Sparpotential aufgebracht wird, bedarf politischer Entscheidungen. Bei den hierdurch entstehenden parteipolitischen Auseinandersetzungen, wie über Defizitwarnungen der Europäischen Kommission und über die Struktur von Sparpaketen, muß das wesentliche Ziel der Sparbemühungen, nämlich die zwingend erforderliche Lösung der Schuldenkrise, im Vordergrund stehen.
Die nachfolgenden Links führen als Inhaltsverzeichnis zu den einzelnen Abschnitten.
Wesentliche Änderungen gegenüber früheren Fassungen: Erläuterungen am Seitenende
1. Der Weg in die Schuldenfalle seit 1965
1.1 Begriffserläuterungen
2. Ursachen und Auswirkungen1.2 Die Verschuldung des öffentlichen Gesamthaushalts1.3 Die Verschuldung der Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände
2.1 Ursachen und Auswirkungen auf der Schuldnerseite (öffentlicher Gesamthaushalt)
3. Die Schuldenkrise als Generationenproblem2.1.1 Der Zinseszinseffekt2.2 Auswirkungen auf der Geberseite (Sparguthaben, Kapitalanlagen)
2.1.2 Bezugsetzung der Staatsverschuldung zur Investitionsquote
2.1.3 Unzureichende Transparenz in den öffentlichen Haushalten
2.1.4 Die Rolle der Wirtschaftswissenschaften
3.1 "Save before you use"4. Staatsverschuldung international
3.2 "Pay as you use"
3.3 Pay forever after using
3.4 Demokratiefeindliche Wirkungen der Staatsverschuldung
4.1
Die Staatsverschuldung im europäischen Vergleich
4.2
Notwendigkeit eines nationalen Stabilitätspaktes
4.3
Die Staatsverschuldung im internationalen Vergleich
5. Prognoseszenarien bis zum Jahr 2025
5.1 Grenz-Szenario 1: "Haushaltsneutrale" Neuverschuldung in Höhe der Zinsausgaben6. Lösungsansätze zur Befreiung aus der Schuldenfalle
5.2 Grenz-Szenario 2: ab 2000 fiktive Rückführung der Neuverschuldung auf null
5.3 Bedeutung der Maastrichter Konvergenzkriterien und Szenario 3 (Konvergenz-Szenario)
5.4 Szenario 4: ab 2000 schrittweise Rückführung der Neuverschuldung auf null
5.5 Gegenüberstellung der Ergebnisse der Szenarien 1 bis 4
5.6 Die Inflation als Ausweg ?
6.1 Änderung der rechtlichen Grundlagen7. "Kosten" einer Rückführung der öffentlichen Verschuldung
6.2 Einhaltung der Maastrichter Konvergenzkriterien
6.3 Schrittweise Rückführung der Neuverschuldung auf null
6.4 Verwendung einmaliger hoher Einnahmen (z.B. aus den UMTS-Lizenzen) zur Rückführung der Verschuldung
6.5 Künftig Verbot oder Reform der Staatsverschuldung ?
7.1 Dimensionen und Relationen8. Schlußwort
7.2 Finanzierungspotential ist Reformpotential
9.1 Feedbacks zum Manuskriptentwurf10. Quellenangaben
9.2 Feedbacks zu dieser Homepage
9.3 Feedbacks zur veröffentlichten broschierten Druckfassung
11.
Kontaktinformationen (mit Hinweis auf zwei veröffentlichte Druckausgaben)
Anlage
zu Abschnitt 6.1 Abs. (7)
1. Der Weg in die Schuldenfalle seit 1965
(1) Der Weg in die Schuldenfalle ist seit etwa 1950 dokumentiert in statistischen Zeitreihen, die vom Statistischen Bundesamt (StBA) - sortiert nach Kategorien und Haushaltsebenen - gesammelt und regelmäßig veröffentlicht werden. Die Untersuchungsergebnisse und die Beurteilung der öffentlichen Verschuldung basieren auf den vom StBA veröffentlichten statistischen Zeitreihen ab 1965 bis 1999 und ab 2000 auf den vom StBA bereitgestellten vorläufigen Daten aus den Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik.
(2) Zum besseren Verständnis der Zusammenhänge ist vorab die Klärung der folgenden wichtigsten Begriffe und Zusammenhänge erforderlich:
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Tabelle 1:
|
Von 1965 bis 2001 betrug auf der Ebene des öffentlichen Gesamthaushalts die
Summe aller Nettokreditaufnahmen (Neuverschuldung) 930,2 Mrd.EUR. Anfang 1965
betrug der Schuldenstand "nur" 43,2 Mrd.EUR. Die Summe der Neuverschuldungen
von 1965 bis 2001 in Höhe von 930,2 Mrd.EUR, addiert zum Schuldenstand Anfang
1965 von 43,2 Mrd.EUR, müßte einen Schuldenstand Ende 2001 von "nur" 973,4
Mrd.EUR und nicht 1.195,7 Mrd.EUR ergeben. Der um ca. 222,3 Mrd.EUR höhere
Schuldenstand im Vergleich mit der Summe aller Neuverschuldungen ist wie folgt
zu begründen:
Man kann also nicht folgende Rechnung aufmachen:
Schuldenstand Ende 2001 = 1.195,7 Mrd.EUR abzügl. Zinsausgaben bis 2001 = 1.057,1 Mrd.EUR, mithin bis 2001 Nettoverwendung für Investitionen = 138,6 Mrd.EUR. Das trifft nicht zu, weil a) sich die buchmäßig übernommenen Altschuldenstände ebenfalls zum großen Teil durch Zinseszinseffekte aufgebaut haben und b) die unterschiedlichen Abgrenzungsmethoden für Zinsausgaben und Schuldenstände (Haushalts- und Kalenderjahr) die Rechnung verfälschen.Die Rechnung muß wie bereits eingangs dargestellt so aussehen:
Von 1965 bis 2001 betrug auf der Ebene des öffentlichen Gesamthaushalts die Summe aller Nettokreditaufnahmen (Neuverschuldung) 930,2 Mrd.EUR und die Summe aller Zinsausgaben 1.057,1 Mrd.EUR. Die riesigen Blöcke Neuverschuldung und Zinsausgaben halten sich also im langfristigen Mittel etwa die Waage. Die Neuverschuldungssumme seit 1965 in Höhe von 930,2 Mrd.EUR wurde also voll zur Finanzierung ihrer eigenen Zinskosten eingesetzt. Für Investitionen blieb nicht ein EURO übrig.zurück zum Inhaltsverzeichnis
Neuverschuldung, Nettokreditaufnahme, Defizit: Diese Begriffe werden oft sinngleich verwendet. Das Statistische Bundesamt schreibt dazu in seiner im Internet auf seiner Webseite einsehbaren Veröffentlichung vom 27.02.1998 mit dem Titel "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen - Zur Ermittlung des Konvergenzkriteriums 'übermäßiges öffentliches Defizit' - Berechnung und Harmonisierung der Daten - " folgendes:
........................
"Der Begriff 'Defizit' entspricht dem "Finanzierungssaldo" laut ESVG. Dieser wird als Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben eines Sektors berechnet. Der Finanzierungssaldo ergibt ein Defizit, wenn in einem Sektor, hier dem Staat, die Ausgaben in einer Periode (z.B. einem Jahr) größer sind als die Einnahmen."
.........................
"Synonym zum finanzstatistischen 'Defizit' werden auch die Begriffe 'Nettokreditaufnahme' und 'Neuverschuldung' benutzt. Die Nettokreditaufnahme ist definiert als der Betrag, der zur Finanzierung eines Defizits am Kapitalmarkt aufgenommen werden muß. Daneben können öffentliche Haushalte ihren Finanzbedarf auch über Rücklagenbewegung und Münzeinnahmen (Bund) befriedigen. Der sprachlich anschauliche und deshalb häufig verwendete Begriff der Neuverschuldung ist hingegen nicht eindeutig bestimmt. Sinnvoll erscheint seine Verwendung, wenn dadurch die Kapitalmarktbeanspruchung durch öffentliche Haushalte in einem Kalenderjahr (im Gegensatz zum Haushaltsjahr bei der Nettokreditaufnahme) gemessen wird. Die materiellen Differenzen zwischen Defizit, Nettokreditaufnahme und Nettoneuverschuldung waren insbesondere in den letzten Jahren beträchtlich, so daß diese Begriffe nicht sinngleich verwendet werden sollten. Die konzeptionellen Unterschiede sind zum Defizit in der Abgrenzung des ESVG noch bedeutsamer."Von den drei Begriffen werden in dieser Untersuchung in der Regel der sprachlich anschaulichere Begriff "Neuverschuldung" und die nach finanzstatistischer Abgrenzung veröffentlichten Zahlen der "Nettokreditaufnahmen" verwendet. Abweichend davon werden die vom Statistischen Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) veröffentlichten Defizitdaten verwendet, soweit die Staatsverschuldung aus der Sicht der Maastrichter Konvergenzkriterien untersucht wird. Die Unterschiede der nach den verschiedenen Begriffsabgrenzungen ermittelten Beträge sind nicht so erheblich, daß sie die mit dieser Untersuchung angestrebten Grunderkenntnisse beeinflussen würden.
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| Neuverschuldung (Netto- kreditaufnahme, Defizit) |
10 |
Zinsausgaben |
15 |
Primärsaldo (Primärüberschuß) |
-5 |
| Staatseinnahmen ohne Neuverschuldung |
90 |
Staatsausgaben ohne Zinsausgaben |
85 |
Primärsaldo (Primärüberschuß) |
+5 |
| Gesamteinnahmen einschl. Neuverschuldung |
100 |
Gesamtausgaben einschl. Zinsausgaben |
100 |
Saldo |
0 |
| Neuverschuldung (Netto- kreditaufnahme, Defizit) |
15 |
Zinsausgaben |
10 |
Primärsaldo (Primärdefizit) |
+5 |
| Staatseinnahmen ohne Neuverschuldung |
85 |
Staatsausgaben ohne Zinsausgaben |
90 |
Primärsaldo (Primärdefizit) |
-5 |
| Gesamteinnahmen einschl. Neuverschuldung |
100 |
Gesamtausgaben einschl. Zinsausgaben |
100 |
Saldo |
0 |
| Neuverschuldung (Netto- kreditaufnahme, Defizit) |
15 |
Zinsausgaben |
15 |
Primärsaldo |
0 |
| Staatseinnahmen ohne Neuverschuldung |
85 |
Staatsausgaben ohne Zinsausgaben |
85 |
Primärsaldo |
0 |
| Gesamteinnahmen einschl. Neuverschuldung |
100 |
Gesamtausgaben einschl. Zinsausgaben |
100 |
Saldo |
0 |
| Neuverschuldung (Netto- kreditaufnahme, Defizit) |
0 |
Zinsausgaben |
15 |
Primärsaldo (Primärüberschuß) |
-15 |
| Staatseinnahmen ohne Neuverschuldung |
100 |
Staatsausgaben ohne Zinsausgaben |
85 |
Primärsaldo (Primärüberschuß) |
+15 |
| Gesamteinnahmen einschl. Neuverschuldung |
100 |
Gesamtausgaben einschl. Zinsausgaben |
100 |
Saldo |
0 |
| Neuverschuldung (Netto- kreditaufnahme, Defizit) |
0 |
Zinsausgaben |
15 |
Primärsaldo |
-15 |
| Staatseinnahmen einschl. Haush.-Überschuß |
110 |
Staatsausgaben ohne Zinsausgaben |
85 |
Primärsaldo (Primärüberschuß) |
+25 |
| Gesamteinnahmen einschl. Haush.-Überschuß |
110 |
Gesamtausgaben einschl. Zinsausgaben |
100 |
Haushalts- überschuß |
+10 |
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1.2 Die Verschuldung des öffentlichen Gesamthaushalts
(1) Die Auswertung der statistischen Zeitreihen des Statistischen Bundesamtes (StBA) zur öffentlichen Verschuldung in Deutschland führt zu folgenden Ergebnissen:
Aus den Tabellen 2 und 3 und aus den statistischen Zeitreihen des StBA ist erkennbar: Das Verschuldungsvolumen war im Jahre 1965 noch relativ niedrig. In den Jahren bis 1980 waren in der Summe der Jahre die Neuverschuldungen (196,8 Mrd.EUR) deutlich höher als die Summen der Zinsausgaben (103,7 Mrd.EUR); es bestand also ein Primärdefizit (+93,1 Mrd.EUR), das mit Krediteinnahmen ausgeglichen wurde. Die Krediteinnahmen dienten also nicht nur der Deckung der Zinsausgaben, sondern sie standen darüber hinaus der allgemeinen Haushaltsdeckung, etwa der Finanzierung von Investitionsausgaben, zur Verfügung. Die statistischen Zeitreihen des StBA weisen aus, daß insbesondere ab 1975 bis 1983 und dann wieder ab 1990 bis 1993 die Neuverschuldung sprunghaft anstieg. Die oberhalb der Null-Linie liegenden Primärsalden (wirtschaftlich betrachtet Primärdefizite) weisen aus, daß die Neuverschuldung insbesondere in diesem Zeitraum die Zinsausgaben weit überstiegen. Die Kredite wurden in dieser Zeit also nicht nur zur Finanzierung der Zinsausgaben, sondern darüber hinaus anstelle von Steuern oder anderen Einnahmen zur Haushaltsdeckung eingesetzt; sie stellten insoweit eine umfangreiche Einnahmequelle zur Finanzierung staatlicher Aufgaben dar. In dieser Zeit stiegen Zinsverpflichtungen und Schuldenstand um ein mehrfaches der bisherigen Volumina.
Tabelle 2: öff. Gesamthaushalt 1965 bis 2001 - Daten zur Verschuldung (in Milliarden EUR) Q u e l l e : Eigene Berechnungen unter Verwendung von Daten des Statistischen Bundesamtes (StBA). Zur Herkunft der Daten Hinweis auf Abschnitt 10 (Quellenangaben). Daten nach finanzstatistischer und nicht nach Maastricht-Abgrenzung.
Jahr Neuver-
schuldg.Schulden-
standZinsaus-
gabenSteuerein-
nahmenPrimär-
saldoB I P Zins-
Steuer-
QuoteNeuver-
schuldg.
i.% BIPSchul-
denstand
i.%BIP1965 4,0 43,2 1,8 54,7 2,2 234,8 3,3 1,7 18,41980 27,7 236,6 15,1 187,3 12,5 752,6 8,1 3,7 31,41998 32,7 1.153,4 68,4 426,9 - 35,7 1.929,4 16,0 1,7 59,81999 31,7 1.183,1 69,8 454,4 - 38,1 1.974,3 15,4 1,6 59,92000 11,0 1.198,2 67,5 469,1 - 56,5 2.025,5 14,4 0,5 59,22001 0,3 1.195,7 66,5 448,2 - 66,2 2.063,0 14,8 0,0 58,0
Tabelle 3: öff. Gesamthaushalt 1965 bis 2001 - Daten zur
Verschuldung (in Milliarden EUR)Q u e l l e : Eigene Berechnungen unter Verwendung von Daten des Statistischen Bundesamtes (StBA). Zur Herkunft der Daten Hinweis auf Abschnitt 10 (Quellenangaben). Daten nach finanzstatistischer und nicht nach Maastricht-Abgrenzung.
Zeitrahmen Neuver-
schuldungZinsaus-
gabenPrimär-
saldoSummen 1965 - 1980 196,8 103,7 93,1 Summen 1981 - 2001 733,4 953,4 - 220,0 Summen 1965 - 2001 930,2 1.057,1 - 126,9
(2) In den Jahren etwa ab 1984 bis 1989 kehrte sich der bisherige Trend um; die Primärsalden sanken wieder unter die Null-Linie, d. h. die Neuverschuldung reichte nicht aus zur Zahlung der Zinsausgaben. In den Jahren 1981 bis 2001 überstieg die Summe der Zinsausgaben (953.4 Mrd.EUR) die Summe der Neuverschuldungen (733.4 Mrd.EUR) um den Primärsaldo von 220,0 Mrd.EUR, d. h. die Neuverschuldung deckte nicht alle Zinsausgaben, sondern nur einen Teil davon. Der andere Teil der Zinsausgaben wurde in Höhe der Primärsalden aus Eigenmitteln (Steuermitteln) finanziert; es wurden Primärüberschüsse (Mehreinnahmen oder Einsparungen bei den Ausgaben) erwirtschaftet, um die von den Zinsausgaben verursachten Haushaltslöcher zu stopfen. Dennoch trieb die Neuverschuldung die Zinsverpflichtungen und den Schuldenstand weiter steil nach oben. Besonders augenfällig wird dies bei Betrachtung der Zeilen 2 und 3 der Tabelle 2: Die Neuverschuldung im Jahre 1999 war mit 31,7 Mrd.EUR nur geringfügig höher als die Neuverschuldung im Jahre 1980 mit 27,7 Mrd.EUR. Die Zinsausgaben betrugen im Jahr 1980 "nur" 15,1 Mrd.EUR. Der (Primär-)Saldo von 12,6 Mrd.EUR stand also voll zur Haushaltsdeckung, z. B. zur Finanzierung von Investitionsvorhaben, zur Verfügung. Im Jahre 1999 waren die Zinsausgaben etwa um das 4,6-fache auf 69,8 Mrd.EUR angewachsen. Die 1999 nur geringfügig höhere Neuverschuldung wie im Jahre 1980 von 31,7 Mrd.EUR reichte zur Finanzierung der Zinsausgaben nicht aus. Diese mußten mit dem (Primär-)Saldo von -38,1 Mrd.EUR (Primärüberschuß) zusätzlich aus Steuermitteln finanziert werden. Der Schuldenberg wuchs von 43,2 Mrd.EUR im Jahre 1965 (18,4% vom BIP) auf 236,6 Mrd.EUR im Jahre 1980 (31,4% vom BIP) und auf 1.195,7 Mrd.EUR im Jahre 2001 (rd.58,0% vom BIP nach finanzstatistischer Abgrenzung). Der für Zinszahlungen zu verwendende Anteil an den Steuereinnahmen (Zinssteuerquote,drittletzte Spalte in Tabelle 2) stieg von 3,3% im Jahre 1965 auf 16% im Jahre 1998, sank aber bis zum Jahr 2001 wieder auf 14,8% ab - dank geringeren Anstiegs der Neuverschuldung und Verringerung des Zinsniveaus.
(3) Gemäß Zeile 3 in vorstehender Tabelle 3 betrug in den Jahren 1965 bis 2001 die Summe aller Nettokreditaufnahmen (Neuverschuldung) des öffentlichen Gesamthaushalts 930,2 Mrd.EUR und die aller Zinsausgaben 1.057,1 Mrd.EUR. Von der gesamten Neuverschuldung blieb also in den vergangenen 37 Jahren zur Finanzierung originärer Staatsausgaben, also zur eigentlichen Haushaltsdeckung, nicht ein EURO übrig. Im Gegenteil: ein Anteil von 126,9 Mrd.EUR der Zinsausgaben mußte aus Steuermitteln bezahlt werden, weil die Neuverschuldung hierzu nicht ausreichte. Die Neuverschuldung diente also de facto der Deckung des von ihr selbst durch steigende Zinslasten erzeugten Defizits. Dieses Ergebnis des bisherigen Verschuldungsverlaufs führt zwangsläufig zu der Schlußfolgerung, daß der öffentliche Gesamthaushalt zur Finanzierung der originären Ausgaben im Durchschnitt der vergangenen 37 Jahre Kredite nicht benötigte; er benötigte sie lediglich zur Finanzierung der von den Krediten selbst erzeugten steigenden Zinslasten, also zur Finanzierung der Altlasten der Staatsverschuldung, nicht aber zur Finanzierung seiner eigentlichen Aufgaben (wie z. B. Investitionen).
(4) Die im Jahre 2000 erzielten und zur Schuldentilgung verwendeten Einnahmen aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen in Höhe von 50,8 Mrd.EUR sind vom Bund in unterschiedlicher Höhe auf die Jahre 2000 und 2001 verteilt worden. Von EUROSTAT dagegen wurden sie in voller Höhe dem Jahre 2000 zugeordnet. Dadurch verzeichnete EUROSTAT für Deutschland für das Jahr 2000 einen Haushaltsüberschuß von 23,9 Mrd.EUR und für 2001 ein Defizit von 56.3 Mrd.EUR. Für die Berechnung der Maastrichter Konvergenzkriterien ist diese Darstellung maßgebend. Die vom StBA veröffentlichten Daten weisen für 2000 ein Defizit von 11,0 Mrd.EUR und für 2001 in Höhe von 0,31 Mrd.EUR aus (s. oben Tabelle 2). Für die Jahre 2000 und 2001 zusammen hat EUROSTAT ein um ca. 21 Mrd.EUR höheres Defizit errechnet. Zur unterschiedlichen Berechnung und Darstellung durch das StBA und EUROSTAT wird auf den nachstehenden Absatz 4.1 hingewiesen.
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1.3 Die Verschuldung der Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände
(1) Der Verlauf der Verschuldung der Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände insgesamt ab 1965 bis 2001 ist in Tabelle 4 dargestellt:
Im Vergleich mit den Verschuldungsdaten des öffentlichen Gesamthaushalts (Tabelle 2) ist erkennbar, daß der Schuldenstand der kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbände im Jahre 1965 noch 30,3%, im Jahre 2001 dagegen nur noch 6,8% des Gesamtschuldenstands des öffentlichen Gesamthaushalts betrug. Der Weg der kommunalen Gebietskörperschaften in die Verschuldung verlief also ganz anders als die Wege des Bundes und der Bundesländer insgesamt. Die kommunalen Gebietskörperschaften unternahmen insbesondere in den achtziger Jahren - im Gegensatz zu Bund und Ländern - erhebliche Anstrengungen, die Neuverschuldung zurückzuführen. Die Zinsausgaben überstiegen die Neuverschuldung in einigen Jahren um ein mehrfaches. Es gelang den Kommunen seit dieser Zeit, Primärüberschüsse zu erwirtschaften, die es ihnen ermöglichten, die Zinsausgaben weitaus überwiegend aus Eigenmitteln und nur zu einem kleinen Teil durch Neuverschuldung zu finanzieren. Eine Ausnahme bildeten die Jahre 1992 und 1993. Von den finanzpolitischen Turbulenzen im Zusammenhang mit der Vollziehung der Deutschen Einheit (Finanzierung der Deutschen Einheit, Einbeziehung der kommunalen Gebietskörperschaften in den neuen Bundesländern, Änderungen des Finanzausgleichs), die zu Verschiebungen der Finanzkraft von Bund und Ländern führten, waren auch die kommunalen Gebietskörperschaften betroffen, was sich auch auf deren Kreditbedarf auswirkte.
Tabelle 4: Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände 1965 bis 2001 - Daten zur Verschuldung in Milliarden EUR - Q u e l l e : Eigene Berechnungen unter Verwendung von Daten des Statistischen Bundesamtes (StBA). Zur Herkunft der Daten Hinweis auf Abschnitt 10 (Quellenangaben). Daten nach finanzstatistischer und nicht nach Maastricht-Abgrenzung.
Zeile Zeitrahmen Neuver-
schuldungZinsaus-
gabenPrimär-
saldoSchulden-
standin % vom Ges.-Schuldenstand des öffentl. Gesamthaushalts 1 Jahr 1965 2,2 0,7 1,5 13,1 30,3 2 Jahr 1980 2,4 3,4 - 1,0 47,9 20,2 3 Jahr 1998 0,8 5,8 - 5,0 95,4 8,3 4 Jahr 1999 0,2 5,4 - 5,2 95,88,1 5 Jahr 2000 - 0,3 5,3 - 5,6 91,17,0 6 Jahr 2001 0,3 5,4 - 5,1 81,76,8 7 Summen
1965 - 198038,5 31,4 7,1 - - 8 Summen
1981 - 200152,1 102,9 - 50,8 - - 9 Summen
1965 - 200190,6 134,3 - 43,7 - -
(2) Die Verschuldung der Gemeinden / Gemeindeverbände und Zweckverbände ist von 1965 bis 2001 "nur" um das 6,25-fache gewachsen, die des Bundes und der Länder jedoch um das 37-fache. In den Jahren 1965 bis 1980 überstieg die Summe der Neuverschuldungen die Summe der Zinsausgaben noch um 22,9% (Primärdefizit). Von der gesamten Neuverschuldung blieb in dieser Zeit also nur dieser Anteil zur Finanzierung kommunaler Aufgaben, also zur Haushaltsdeckung, übrig. In den Jahren 1981 bis 2001 unterschritt die Summe aller Nettokreditaufnahmen dagegen die Summe der Zinsausgaben um rd. 50,6% (Primärüberschuß). In dieser Höhe wurden Zinsausgaben aus Eigenmitteln der Kommunen geleistet, zu rd. 49,4% wurden sie durch Neuverschuldung finanziert. Im Jahre 2000 wurden erstmalig keine Zinsausgaben kreditfinanziert, d. h. die kommunale Ebene des öffentlichen Gesamthaushalts erzielte erstmals einen Haushaltsüberschuß. Allerdings entstand im Jahre 2001 wieder ein geringes Defizit. Das sind erheblich bessere Ergebnisse als die des Bundes und Länder. Für die kommunalen Gebietskörperschaften wird jedoch wie auch für den öffentlichen Gesamthaushalt deutlich, daß der öffentliche Gesamthaushalt auch auf der Ebene der kommunalen Gebietskörperschaften zur Finanzierung der originären Ausgaben im Durchschnitt der vergangenen 37 Jahre Kredite nicht benötigte. Die Kredite wurden lediglich zur Finanzierung der von den Krediten selbst erzeugten steigenden Zinslasten benötigt, also zur Finanzierung der Altlasten der kommunalen Verschuldung, nicht aber zur Finanzierung der eigentlichen kommunalen Aufgaben (wie z. B. Investitionen).
(3) Die Gemeinden und Gemeindeverbände insgesamt haben etwa seit 1980 große Anstrengungen unternommen, um den Rückmarsch aus der überhöhten Verschuldung anzutreten. Das läßt jedoch nicht unbedingt den Schluß zu, daß sie im Durchschnitt finanziell besser ausgestattet sind als Bund und Länder. Im Gegenteil - in letzter Zeit werden die Stimmen lauter, welche die Finanznot der Kommunen beklagen, die vielfach und zunehmend durch die Finanzierung mit Kassenverstärkungskrediten überbrückt wird. Diese werden in die Verschuldungsdaten des Statistischen Bundesamtes nicht mit eingerechnet, wohl aber von EUROSTAT bei der Ermittlung der Konvergenzwerte berücksichtigt. Ihre Höhe betrug Ende 2000 ohne Berücksichtigung der Stadtstaaten immerhin 6,9 Mrd.EUR (Quelle: StBA Fachs.14 R.5, 2000). Sie nimmt weiter zu und trägt zu einem Anwachsen des gesamtstaatlichen Defizits im Sinne der Maastrichter Konvergenzkriterien bei.
(4) Bei der Verschuldung der kommunalen Gebietskörperschaften insgesamt darf - wie bei den Bundesländern - nicht übersehen werden, daß die Verschuldungssituation der einzelnen Kommunen stark voneinander abweicht. So gibt es hoch verschuldete Kommunen, deren Verschuldungsdaten weit über die Mittelwerte hinausgehen und unterdurchschnittlich verschuldete Kommunen, deren Verschuldungsdaten weit unter den Mittelwerten liegen. Die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichen Daten belegen jedoch, daß die Verschuldungsproblematik des öffentlichen Gesamthaushalts auf der Ebene der kommunalen Haushalte bei weitem nicht so dramatisch ist wie auf Bundes- und Länderebene. Da jedoch die Einzelhaushalte der öffentlichen Gebietskörperschaften auf allen Haushaltsebenen über den kommunalen und staatlichen horizontalen und vertikalen Finanzausgleich so stark miteinander verflochten sind, daß eigenständige finanzhoheitliche Befugnisse nur noch eine untergeordnete Rolle spielen, wirken sich Sparmaßnahmen auf Bundes- und Länderebene meist mittelbar oder sogar unmittelbar auch auf die Volumina der Finanzausgleichsmassen und damit auch auf die kommunalen Einzelhaushalte aus. Insoweit stecken auch die kommunalen Gebietskörperschaften mit in der Schuldenfalle, in die der öffentliche Gesamthaushalt auf Bundes- und Länderebene geraten ist.
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2.1 Ursachen und Auswirkungen auf der Schuldnerseite (öffentlicher Gesamthaushalt)
(1) Der Hauptgrund für das Anwachsen der Staatsverschuldung ist der Zinseszinseffekt. Seit Beginn des Zeitraums dieser Untersuchung (1965) wurden insbesondere auf dem staatlichen Sektor und im Schnitt des öffentlichen Gesamthaushalts die für aufgenommene Kredite fälligen Tilgungsraten wirtschaftlich nicht getilgt, sondern durch die Aufnahme neuer Kredite refinanziert. Darüber hinaus wurden in der Summe von 1965 bis 1999 die fälligen Zinszahlungen wirtschaftlich nicht aus Eigenmitteln (Steuermitteln), sondern über Kreditaufnahmen (Neuverschuldung) finanziert. Zusätzlich wurden weitere Kredite zur Haushaltsdeckung aufgenommen (Primärsalden oberhalb der Null-Linie). Auf die Ausführungen und Tabellen im vorstehenden Abschnitt wird hingewiesen.
(2) Der Schuldenberg und die Zinslasten wuchsen deshalb auf Grund mathematischer Gesetzmäßigkeiten (Zinseszins- und Rentenrechnung) mit progressiver Eigendynamik in Höhe des Zinseszinssatzes (exponentielles Wachstum). Es ist das Zinseszinsvirus, das nach Art eines Schneeballsystems immer größere Löcher in die öffentlichen Haushalte frißt. Die Refinanzierung der Tilgung und die Neuverschuldung, die zur Finanzierung der gestiegenen Zinslast und für weitere Ausgaben eingesetzt wird, produziert wieder höhere Defizite durch gestiegene Zinsverpflichtungen, diese wieder neuen Kreditbedarf, diese wieder neue Defizite usw. usw., und das mit progressiv steigender Tendenz. "Damit nährt sich die Verschuldung aus sich selbst heraus" (Deutsche Bundesbank, Monatsbericht März 1997, Zitat).
(3) Ein Ursprungskapital von 1,00 EUR, das im ersten Jahr nach Entstehung des Ursprungskapitals (Guthaben oder Kredit) mit 7,1% verzinst wird und dem die Zinsen alljährlich zugeschlagen werden, erreicht folgende Endwerte: nach 50 Jahren 31 EUR, nach 100 Jahren 953 EUR, nach 200 Jahren 907.599 EUR, nach 500 Jahren 784.757.393.286.404 EUR und nach 1000 Jahren einen 30-stelligen Betrag. Diese Ergebnisse machen die exponentielle Kraft des Zinseszinswachstums deutlich. Die Zinsbelastung erscheint zu Beginn des Verzinsungszeitraums lange Zeit relativ gering. Erst nach vielen Jahren entwickelt das Zinseszinswachstum seine Kraft; es entwickelt sich immer steiler nach oben, und zwar auch relativ um so steiler, je höher der Zinssatz ist.
(4) Das exponentielle Zinseszinswachstum wird allerdings durch ein gegenläufiges exponentielles Wachstum "gestört", nämlich das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (nominales BIP). Entsprechend wachsen auch die Steuereinnahmen, mit denen der Schuldendienst zumindest teilweise geleistet werden könnte. Mittel- bis langfristig reicht das BIP-Wachstum nicht aus, das Zinseszinswachstum zu brechen, weil in der Regel und im langfristigen Durchschnitt der Zinssatz für Kredite immer um einige Prozentpunkte über der BIP-Wachstumsrate liegt. Daher schreitet das Zinseszinswachstum - abgebremst durch die Stärke des jeweiligen BIP-Wachstums - mit zunehmender Tendenz fort. Die sich auf die vergangenen Jahrzehnte erstreckenden finanzstatistischen Zeitreihen des Statistischen Bundesamtes, auf die sich alle vorstehenden Berechnungen beziehen, belegen dies mit aller Deutlichkeit.
(5) Die Neuverschuldung dient infolge des fortgeschrittenen Stadiums der Staatsverschuldung faktisch nur noch der Finanzierung der von ihr selbst erzeugten Zinslast. Es stellt sich daher die Frage, ob mit diesem erreichten Zwang zur Altlastfinanzierung des von ihr selbst erzeugten Schuldendienstes (Zins- und Tilgungsleistungen) wieder mit Krediten, also der "Nährung der Verschuldung aus sich selbst heraus", die Schuldenfalle bereits zugeschnappt ist oder ob sie zuzuschnappen droht. "Da eine hohe staatliche Kreditfinanzierung das Zinsniveau und damit das Zins-Wachstums-Verhältnis in der Regel ungünstig beeinflußt, kann es durch sich gegenseitig verstärkende Wechselwirkungen zu einem circulus vitiosus kommen" (Zitat der Deutschen Bundesbank in ihrem Monatsbericht März 1997). Der Begriff 'circulus vitiosus' wird im Duden definiert als 'Zirkelschluß, bei dem das zu Beweisende in der Voraussetzung enthalten ist'. In Meyers großem Taschenlexikon ist dieser Begriff definiert als 'Teufelskreis von unangenehmen Situationen, aus dem jemand nicht herausfindet'. Die Bundesbank hat sich hier recht vorsichtig ausgedrückt. Der Verfasser ist der Auffassung, daß sich der Staat bereits in der zugeschnappten Schuldenfalle befindet, und zwar seitdem sich die Verschuldung eigendynamisch wachsend "aus sich selbst heraus nährt" und damit in einem 'circulus vitiosus' verselbstständigt hat. Es gilt jetzt, Wege zu finden, die ein erträgliches Einrichten in der Schuldenfalle oder sogar eine Befreiung daraus ermöglichen.
(6) Das vorstehend dargelegte Zinseszinswachstum, wonach sich "die Verschuldung aus sich selbst heraus nährt", belegt allerdings auch, daß - im Gegensatz zu häufig geäußerten Auffassungen - die Zinslasten für den auf der Ebene des öffentlichen Gesamthaushalts angewachsenen Schuldenberg in der Summe der Jahre ab 1965 bis heute faktisch nicht vom Steuerzahler aufgebracht, sondern ausschließlich über Kredite finanziert wurden. Das gilt zwar nicht für einzelne Zeitabschnitte (Jahre) gleichermaßen. Es gab zwischendurch Jahre, in denen die Zinsausgaben mal mehr und mal weniger anteilig aus Steuermitteln finanziert wurden (Primärüberschüsse). Diese Finanzierung aus Steuermitteln wurde aber quasi wieder an die Steuerzahler "zurückgegeben" in den Jahren, in denen die Neuverschuldung die Zinsausgaben überstieg. Ebenso gibt es Bundesländer und kommunale Gebietskörperschaften mit jeweils überwiegenden positiven oder negativen Primärsalden. Die staatlichen und kommunalen Gebietskörperschaften sind jedoch infolge der finanzverfassungsrechtlichen Regelungen im Grundgesetz durch die Verteilung des Steueraufkommens und den Finanzausgleich finanziell so stark miteinander verflochten, daß die unterschiedliche Finanzkraft der Gebietskörperschaften auf der Ebene des öffentlichen Gesamthaushalts weitgehend ausgeglichen wird. Für den Steuerzahler ist es "der Staat" schlechthin, also der öffentliche Gesamthaushalt, an den er seine Steuern entrichtet. An diesen hat er aber ausweislich der Summe der Primärsalden ab 1965 bis 1999 aus Steuermitteln nur einen Bruchteil von 1,5% für Zinsausgaben verwenden müssen. 98,5% der Zinsausgaben entsprechen der Höhe der Neuverschuldung, von der die Zinsausgaben verursacht wurden. Die Rechnung hierfür wird später kommen, denn die Kreditfinanzierung der Zinsausgaben von gestern, heute und morgen sind die aufgeschobenen Steuererhöhungen bzw. Ausgabeeinsparungen von morgen bzw. übermorgen. "Bei einer hohen Kreditfinanzierungsquote wächst die Gefahr, daß der Verschuldungsprozeß infolge anschwellender Zinslasten außer Kontrolle gerät; der Konsolidierungskurs, der erforderlich ist, um die Schuldenquote zumindest zu stabilisieren, muß dann je später desto schärfer ausfallen", führt die Bundesbank in ihrem Monatsbericht März 1997 aus.
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2.1.2 Bezugsetzung der Staatsverschuldung zur Investitionsquote
(1) In Artikel 115 (1) Satz 2 des Grundgesetzes ist bestimmt, daß die Einnahmen aus Krediten die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten dürfen und daß Ausnahmen nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zulässig sind. Die Begrenzung der staatlichen Kreditaufnahmen bis zur Höhe der Investitionsausgaben ist bereits seit der Entstehung des Grundgesetzes in den Finanzverfassungen der staatlichen Gebietskörperschaften verankert. Dahinter steht die Auffassung, daß Investitionen Nutzen auch in der Zukunft bringen und es daher gerechtfertigt ist, daß der hierfür zu leistende Schuldendienst auch von künftigen Nutzern (insbesondere von der nachwachsenden Generation) getragen wird. Mit der Haushalts- und Finanzreform in den sechziger Jahren wurde dieser Grundgesetzartikel erweitert um die Ausnahmeregelung, daß Kreditaufnahmen darüber hinaus nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zulässig sind. Dahinter stand der Gedanke, daß die Wiederherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts für die Zukunft Nutzen bringt und hierfür eine Kreditfinanzierung wie für Investitionen gerechtfertigt ist.
(2) Zunächst zum originären Rechtfertigungsgrund für die Staatsverschuldung, nämlich dem Einsatz der Kreditfinanzierung für Investitionen. Die Bezugsetzung der jährlichen Neuverschuldung zur Höhe der jährlichen Investititionsausgaben wäre erklärbar, wenn die Kreditfinanzierung objektbezogen wäre und der Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) für das kreditfinanzierte Objekt höchstens solange tatsächlich geleistet würde, bis das Investitionsobjekt abgeschrieben ist. Dann wäre auch die Schuld hierfür getilgt. Dies geschieht jedoch nicht. Die jährliche Neuverschuldung wird lediglich nachrichtlich in Beziehung zur Höhe der Summe der Investitionsausgaben gesetzt. Der Investitionsbegriff ist so weit gefaßt, daß nicht nur Immobilien, sondern u. a. auch Geräte und Ausstattungsgegenstände (wie z. B. Dienstkraftfahrzeuge, Zimmerausstattungen, Büromaschinen, Telefonanlagen) ab einer bestimmten Wertgrenze im Einzelfall (etwa ab 5.000 EUR, je Gebietskörperschaft unterschiedlich geregelt) als Investitionen gelten. Die bis zur Höhe der Investitionsausgaben aufgenommenen Kredite wurden und werden nicht getilgt. Auch die Zinsverpflichtungen für diese Kredite wurden und werden weitaus überwiegend mit neuen Krediten (Neuverschuldung) bezahlt.
(3) Die Folge ist, daß zum Beispiel für die im Jahre 1965 aufgenommenen Kredite wegen ausschließlicher Refinanzierung der Tilgungs- und Zinsausgaben nach 34 Jahren, also bis zum Jahre 1998 (nachdem die Investitionsobjekte, insbesondere die mit kürzerer Lebensdauer wie Geräte und Ausstattungsgegenstände, bereits ganz oder teilweise abgeschrieben sind), die Kreditschulden infolge des Zinseszinseffektes bei einem Durchschnittszinssatz von etwa 7,1% auf das 9,62-fache ihres Ursprungsvolumens angewachsen sind und daß sich hierfür bis 1998 ein Zinseszinssatz von 63,76% (also jährlich mehr als die Hälfte der Ursprungsschuld) aufgebaut hat. Dieser Zinseszinssatz steigt weiterhin jährlich progressiv (bis 2025 auf 435,14%), solange Tilgungs- und Zinsverpflichtungen mit neuen Krediten bezahlt werden.
(4) Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen tätigen größere Investitionen i.d.R. nicht regelmäßig, sondern einmalig oder sporadisch für einen Zeitraum von vielen Jahren, in denen sie das Investitionsobjekt wirtschaftlich gewinnbringend nutzen wollen. Da ihre Finanzkraft im Investitionsjahr hierfür nicht ausreicht, finanzieren sie das Objekt mit einem Kredit, den sie während der Nutzungsdauer - mit Unterstützung durch die aus dem kreditfinanzierten Objekt erzielten Gewinne - einschl. der Zinsen abtragen.
(5) Für den Staat sind Investitionen eine Daueraufgabe. Die Investitionsobjekte werden dem Steuerzahler ohne Gewinnerwartung im kaufmännischen Sinne zur Nutzung zur Verfügung gestellt bzw. dienen den staatlichen und kommunalen Institutionen quasi als "Arbeitsmittel" zur Erfüllung ihrer Daueraufgaben (z. B. Schulen, Universitäten, Dienstgebäude, Kraftfahrzeuge, Zimmerausstattungen, Computeranlagen, Fotokopiergeräte usw.). Mittel hierfür werden in die öffentlichen Haushalte in jährlich i.d.R. ungefähr gleichbleibender Höhe eingesetzt, ebenso wie die Mittel für Personalausgaben, Sachausgaben und andere Ausgabeblöcke. Während die übrigen Ausgabeblöcke nicht mit Krediten finanziert werden und werden dürfen, ist bis zur Höhe der Investitionsausgaben eine Kreditfinanzierung zugelassen. Es ist nicht erforderlich, daß für diesen Ausgabeblock jährlich eine teure Umwegfinanzierung über Kredite anstelle einer billigeren Direktfinanzierung aus Haushaltsmitteln (Steuermitteln), wie für die übrigen Ausgabeblöcke, vorgesehen wird, denn die jährliche Wiederkehr des immer etwa gleich hohen Finanzierungsbedarfs für Investitionen führt alljährlich wiederkehrend auch zu entsprechend hohen Belastungen, deren Umwegfinanzierung über Kreditaufnahmen um die Kreditkosten (Zinsen und Disagio) teurer ist als die Direktfinanzierung aus Haushaltsmitteln (Steuermitteln).
(6) Zudem sind Investitionen zur Erfüllung staatlicher und kommunaler Daueraufgaben überwiegend nicht mit Investitionsobjekten im privatwirtschaftlichen Bereich vergleichbar, weil sie i. d. R. nicht mit Gewinnerwartungen verbunden werden können und auf dem Immobilienmarkt wegen ihrer Zweckbestimmung für öffentliche Aufgaben nur eingeschränkte anderweitige Nutzungsmöglichkeiten und daher entsprechend eingeschränkte Marktwerte haben. Über die fehlende Gewinnrealisierungsmöglichkeit hinaus sind öffentliche Investitionsobjekte überwiegend sogar noch mit hohen Folgekosten "belastet". So sind z. B. Schulen und Hochschulen erforderlich, damit dort Lehrer und Hochschullehrer ihre staatlichen Daueraufgaben erfüllen können, wofür die Existenz der Gebäude und ihrer Ausstattung Vorraussetzung ist. Schulen und Hochschulen können keine Investitionsobjekte im wirtschaftlichen Sinne sein, deren Gestehungskosten eine Kreditfinanzierung wirtschaftlich rechtfertigt, weil sie während der Nutzungsdauer keine unmittelbaren Gewinne zur Subventionierung oder gar Erfüllung der Schuldendienstverpflichtungen erzielen können und darüber hinaus sogar zu weiteren Folgekosten führen. Kritiker einer solchen Betrachtungsweise werden sofort einwenden, daß es sich bei diesen Objekten sehr wohl um Zukunftsinvestitionen handelt, weil die Übermittlung von Bildung einen hohen Gewinn und damit die beste Investition für die Zukunft eines Volkes bedeutet. Dieser Standpunkt ist zweifelsfrei richtig, aber dann müßten folgerichtig auch die Personalkosten der Lehrer und Hochschullehrer und die Sachkosten der Bildungseinrichtungen den Investitionskosten zugerechnet und kreditfinanziert werden dürfen. Dann wären auch Personalkosten für Justiz- und Polizeibeamte wie die Gestehungskosten ihrer i. d. R. nur für ihre Aufgaben tauglichen Dienstgebäude den Investitionskosten zuzurechnen, denn Investitionen zur Aufrechterhaltung von Recht, Sicherheit und Ordnung führen ebenfalls zu einen hohen, ebenfalls zukunftswirksamen Gewinn für unser öffentliches Gemeinwesen. Das gilt auch für andere öffentliche Aufgabenbereiche wie z. B. soziale Sicherung und Umweltschutz. Diese Gewinne sind aber monetär nicht meßbar und für eine Schuldendienstfinanzierung auch wirtschaftlich nicht aktivierbar.
(7) Die Verfassungsregelung, wonach Einnahmen aus Krediten die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten dürfen, ist hiernach nicht mehr zeitgemäß und überholt. Zu Beginn des Weges in die Schuldenfalle, als der Schuldenberg noch relativ klein war, mag man an diese Regelung den Gedanken geknüpft haben, daß es vertretbar ist, wenn die öffentlichen Gemeinwesen ihre Investitionen ebenso wie Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen mit Krediten finanzieren. Seinerzeit hatte die Kreditfinanzierung noch einen entsprechenden Bezug zum einzelnen Investitionsobjekt. Es gab getrennte Haushalte für kreditfinanzierte Investitionen (außerordentlicher Haushalt) und die übrigen staatlichen Einnahmen und Ausgaben (ordentlicher Haushalt), die jeweils für sich ausgeglichen sein mußten. Auf der kommunalen Ebene wird noch heute die Haushaltswirtschaft in die für den Vermögenshaushalt (für Kredite und kreditfinanzierte Investitionen) und den Verwaltungshaushalt aufgeteilt. Im staatlichen Bereich hat man bereits in den sechziger Jahren den außerordentlichen und ordentlichen Haushalts zusammengeführt und die objektbezogene Kreditfinanzierung aufgegeben. Kredite wurden Jahr für Jahr zur Haushaltsdeckung bis zur Höhe der Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen aufgenommen. Sie wurden jedoch wirtschaftlich niemals getilgt. Fällige Tilgungsraten und darüber hinaus sogar die Zinsausgaben wurden Jahr für Jahr durch die Aufnahme neuer Kredite refinanziert. Bei der Bezugsetzung zur Summe der Investitionsausgaben berücksichtigte man nicht die Bruttokreditaufnahme (Kredite zur Refinanzierung der Tilgung zuzüglich Neuverschuldung) als Bezugsgröße, sondern nur die Neuverschuldung. Infolge der Refinanzierung der Tilgung wurde der Altschuldenstand des Vorjahres faktisch "umgewidmet" in eine "ewige Schuld", aufgestockt jährlich um die Neuverschuldung in Höhe der in etwa immer gleich hohen Summe der Investitionsausgaben. Hätte man die Bruttokreditaufnahme der Summe der Investitionskosten gegenübergestellt, hätte man diese Grenze weit überschritten. Man hätte dann eine Weile überhaupt keine Neuverschuldung zulassen dürfen und zunächst soviel alte Schulden tilgen müssen, bis eine Bruttokreditaufnahme bis zur Höhe der Investitionsausgaben dieses Jahres wieder möglich gewesen wäre. Dann hätte man allerdings jahrelang keinen Gebrauch machen können von der verfassungsrechtlich eingeräumten Möglichkeit, jährlich Kredite bis zur Höhe der Summe der veranschlagten Investitionsausgaben aufnehmen zu dürfen. Da Artikel 115 (1) Satz 2 GG eine Tilgungsvorschrift nicht enthält, legte man ihn so aus, daß die Altschulden für die Investitionen der zurückliegenden Jahre durch Refinanzierung der Tilgung "verewigt" und für die Investitionen des jeweils aktuellen Jahres neue Kredite (Neuverschuldung) aufgenommen werden dürfen. Dabei wurde offenbar zu spät bemerkt, daß eine Neuverschuldung zur Finanzierung der Investitionen gar nicht erforderlich gewesen wäre, wenn die von ihr selbst produzierten immer weiter steigenden Zinsen für den aufgehäuften investitionsbezogenen Berg "ewiger Schulden" nicht bezahlt werden müßten. Hierdurch wurde der Mechanismus des "Teufelskreises" einer eigendynamisch und spiralförmig wachsenden Staatsverschuldung eingeleitet mit dem Ergebnis, daß z. B. für im Jahre 1964 kreditfinanzierte Investititionen, die zum großen Teil schon nicht mehr existieren, bei einem unterstellten Durchschnittszinssatz von 7,1% jetzt ein Zinseszinssatz in Höhe von 63,76% zu zahlen ist, und das weiter mit steigender Tendenz.
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2.1.3 Unzureichende Transparenz in den öffentlichen Haushalten
(1) Das jahrzehntealte System der öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft und das entsprechend alte kameralistisch orientierte Gliederungssystem der öffentlichen Haushalte hat die inzwischen eskalierte Entwicklung wegen unzureichender Transparenz hinsichtlich der Darstellung der Verschuldungssituation mitbegünstigt. So verstößt der Haushaltsgesetzgeber selbst bei der haushaltsmäßigen Veranschlagung der Kreditfinanzierung schon lange gegen einen originären und elementaren Haushaltsgrundsatz, nämlich das Bruttoprinzip, wonach die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan getrennt voneinander in voller Höhe zu veranschlagen sind. Danach dürfen weder Ausgaben von Einnahmen vorweg abgezogen noch Einnahmen auf Ausgaben vorweg angerechnet oder nur die Restbeträge (Salden) in den Haushaltsplan eingesetzt werden. Die Haushaltsordnungen des Bundes und der Länder lassen aber überwiegend Ausnahmen für die Veranschlagung der Krediteinnahmen und der hiermit zusammenhängenden Tilgungsausgaben zu. Infolge dieser Ausnahmeregelung wird in den meisten staatlichen Haushaltsplänen die Kreditfinanzierung des Haushalts so veranschlagt, daß auf der Einnahmeseite die Bruttokreditaufnahmen bei Einnahmetiteln und in der Zeile darunter als Absetzung von der Einnahme die Tilgungsausgaben ebenfalls bei Einnahmetiteln aufgeführt werden, obgleich es sich um Haushaltsausgaben handelt. In der dritten Zeile darunter erscheint als Saldo die Neuverschuldung. Bei der Ermittlung der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben für ein Haushaltsjahr wird nur der Saldo Neuverschuldung gerechnet. Würde entsprechend dem Bruttoprinzip verfahren, hätten die staatlichen Haushalte ein erheblich höheres Volumen, denn das Volumen der jährlichen Bruttokreditaufnahmen ist um ein mehrfaches höher als das der Nettokreditaufnahmen. Auf die näheren Ausführungen hierzu im vorstehenden Abschnitt 1 wird hingewiesen. Danach ist die Bruttokreditaufnahme mehr als dreimal so hoch wie die Neuverschuldung. In den statistischen Veröffentlichungen treten Bruttokreditaufnahme und Tilgungsausgaben selten in Erscheinung. Man hat sich eben seit Jahrzehnten daran gewöhnt, daß Tilgungsausgaben wirtschaftlich nicht geleistet, sondern vollständig refinanziert werden und daß hierdurch der Altschuldenstand nicht vermindert, sondern "verewigt" wird, jährlich aufgestockt um die Neuverschuldung des aktuellen Jahres, die nach dem Jahresende wieder der "Verewigung" zugeführt wird. In Haushaltsverhandlungen und in den öffentlichen Medien wird daher immer nur von der beklagenswerten Zunahme der Neuverschuldung gesprochen und geschrieben. Es entsteht der Eindruck, als ob Kredite nur in Höhe der Neuverschuldung aufgenommen würden, obgleich in Wahrheit die Bruttokreditaufnahme mehr als das Dreifache davon beträgt. Frohe Botschaften über eine Rückführung der Neuverschuldung werden von Uneingeweihten bereits als Rückführung der Staatsverschuldung verstanden.
(2) Ein weiteres Handicap für die Transparenz der Kreditfinanzierung und der Staatsverschuldung in den öffentlichen Haushalten ist zur Vermeidung einer "Töpfchenwirtschaft" der Haushaltsgrundsatz der Gesamtdeckung bzw. des Verbots der Zweckbindung, wonach alle Einnahmen des Haushaltsplans zusammengenommen als Deckungsmittel für den gesamten Ausgabenbedarf dienen. Nur in besonders geregelten Ausnahmefällen dürfen bestimmte Ansätze für bestimmte Zwecke im Haushaltsplan als zweckgebunden ausgewiesen werden. Eine wesentliche Ausnahme stellen Krediteinnahmen dar, die vom Verfassungsgesetzgeber nur für Investitionsausgaben oder zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zweckgebunden wurden. Im Zusammenhang mit der Veranschlagung der Kreditfinanzierung des Haushalts wird gegen diese Grundsätze nicht verstoßen, und zwar im Interesse der Einheitlichkeit der Anwendung des Haushaltsrechts von Bund und den Ländern gleichermaßen. So werden alle Zinsausgaben bei den Sachausgaben veranschlagt und ausgewiesen. Sie stellen nach der reinen Lehre einen Ausgabeposten dar, der im Rahmen der Gesamtdeckung von allen auf der Einnahmeseite veranschlagten Einnahmen gedeckt wird, also im wesentlichen von Steuereinnahmen, jedoch nicht von Krediteinnahmen, da diese ja verfassungsrechtlich an die Summe der Ausgaben für Investitionen gebunden sind.
(3) So gibt es also in der so seit Jahrzehnten geprägten kameralistischen Denkweise bei der Nettokreditfinanzierung von der Planungs- und Veranschlagungsseite her keine Tilgungsausgaben, weil diese ja über die Bruttokreditaufnahme durch Refinanzierung eliminiert werden. Es zählt nur die Neuverschuldung, deren Höhe entsprechend dem Gesamtdeckungsprinzip begründet wird mit Mindereinnahmen bei den Steuern oder unvermeidbaren Ausgaben für staatliche Aufgaben. Nebenbei wird geprüft, ob die Neuverschuldung die Summe der Ausgaben für Investitionen nicht überschreitet, weil sie ja verfassungsrechtlich daran gebunden ist. Tut sie das, wird der Investitionsbegriff weiter gefaßt oder es wird eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts festgestellt. Daß aber nicht Mindereinnahmen bei den Steuern bzw. unvermeidliche Ausgaben, sondern die von der jährlichen Neuverschuldung selbst produzierten Zinslasten primär ursächlich sind für die daraus erwachsenden und jährlich zunehmenden Haushaltslöcher, wird dabei kaum berücksichtigt. Allein im Bundeshaushalt erzeugt eine angenommene jährliche Neuverschuldung von 30 Mrd.EUR bei einem Durchschnittszinssatz von 6,5% aus sich selbst heraus neue Haushaltslöcher im ersten Jahr in Höhe von 0,56 Mrd.EUR, in 5 Jahren bereits 2,75 Mrd.EUR, und zwar nicht einmalig, sondern jährlich. Hinzu kommt der Berg von jährlich 69,8 Mrd.EUR, der bis 1999 an Zinsverpflichtungen für die bisherigen Kreditaufnahmen aufgelaufen ist. Dieser Primärzusammenhang zwischen Neuverschuldung, Zinsausgaben und Defiziten ist erst in jüngerer Zeit von der Rechtsprechung (Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 27.05.1992 zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit verschiedener gesetzlicher Regelungen des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern) und in der Literatur aufgegriffen und rechnerisch dargestellt und ausgewertet worden (Primärsalden, Primärüberschüsse, Primärdefizite). Auf die näheren Erläuterungen des Begriffs "Primärsaldo" in Abschnitt 1 wird hingewiesen. Die seit Jahrzehnten bundeseinheitlich starr vorgegebene Systematik der öffentlichen Haushalte sieht eine solche Darstellung nicht vor, wodurch die Transparenz der Zusammenhänge und Auswirkungen der Kreditfinanzierung beeinträchtigt wird. Im nachfolgenden Abschnitt 6 werden u. a. Lösungsansätze für eine transparentere Darstellung der Kreditfinanzierung und ihrer Auswirkungen dargelegt.
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2.1.4 Die Rolle der Wirtschaftswissenschaften
(1) "Was hat die Wirtschaftswissenschaft zum Problem der Staatsverschuldung zu sagen? Weshalb wurde nicht früher vor der drohenden Gefahr gewarnt?" Diese Fragestellung wirft ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Richard Sturn, Institutsvorstand-Stellvertreter des Instituts für Finanzwissenschaft und Öffentliche Wirtschaft der Universität Graz, in einem von ihm bereits 1997 im Internet unter dem Titel "Staatsverschuldung" veröffentlichten Aufsatz auf. Er führt dazu aus, daß es innerhalb der "nationalökonomischen Zunft" grob gesprochen drei verschiedene Auffassungen zum Thema Staatsschulden gäbe:
(2) Mit diesen Fragestellungen und Schlußfolgerungen kennzeichnet der Verfasser des Aufsatzes zutreffend die Gründe, weshalb die Wissenschaft in der Frage der Staatsverschuldung bisher nicht zu einem einheitlichen Ergebnis gekommen ist, an dem sich die politisch Verantwortlichen zuverlässig orientieren konnten und können. Die vorstehend unter den Absätzen 2.1 bis 2.3 dargestellten Ursachen für die ausgeuferte Staatsverschuldung, insbesondere das eigendynamische Zinseszinswachstum in Verbindung mit der falschen Bezugsetzung der Neuverschuldung zur Investitionsquote, sind allerdings so evident, daß sie auch ohne detaillierte wissenschaftliche Untersuchungen erkennbar sind.
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2.2 Auswirkungen auf der Geberseite (Sparguthaben, Kapitalanlagen)
(1) Eine Untersuchung und Beurteilung der ausgeuferten Staatsverschuldung erfordert auch eine Betrachtung ihrer Auswirkungen auf ihre Kehrseite, nämlich die Geberseite. Wenn die Staatsverschuldung, sofern sie nicht zurückgeführt wird, auf Grund ihres eigendynamischen Zinseszinswachstums zu Lasten nachfolgender Generationen ein irgendwann zum Kollaps führendes Schneeballsystem darstellt, muß dies im Umkehrschluß auch für die Geberseite gelten, nämlich die Sparguthaben und Geldanlagen, aus denen die Staatsverschuldung gespeist wird. Der Schuldenstand des öffentlichen Gesamthaushalts betrug Ende 1998 aufgerundet 1.153,7 Mrd.EUR. Die Gläubiger dieses gewaltigen Schuldenberges sind zu 52,1% das inländische Bankensystem, zu 13,8% inländische Nichtbanken (insbesondere Unternehmen einschl. Versicherungen) und zu 34,1% ausländische Stellen (Quelle: Monatsbericht August 2000 der Deutschen Bundesbank und eigene Berechnungen). Die Auslandsverschuldung Deutschlands in dieser Höhe ist schon deshalb bedenklich, weil die Auszahlungen für den Schuldendienst nicht im Inland verbleiben, sondern ins Ausland fließen. Die Summe der Geldvermögen der Bundesbürger (nur Spareinlagen, Geldanlagen bei Versicherungen und Bausparkassen sowie festverzinsliche Wertpapiere) betrug Ende 1998 rund 1.740 Mrd.EUR, also knapp das 1,5-fache des Schuldenbergs des öffentlichen Gesamthaushalts in Deutschland (Quelle: Bundesverband Deutscher Banken). Ein großer Teil dieser Geldanlagen fließt unmittelbar oder mittelbar (über Banken und Nichtbanken) in die Staatsverschuldung. Die Auswirkungen auf der Geberseite werden nachfolgend anhand der Sparpläne eines Beispielbürgers veranschaulicht. Dabei kommen auch Aspekte zutage, die sich nicht nur auf das eigendynamische Zinseszinswachstum der Staatsverschuldung und ihre Folgen beschränken.
(2) Ein 20-jähriger Bundesbürger namens Alfons Sparfuchs erwägt, inspiriert von der fortwährenden Rentendiskussion, seine voraussichlich künftig abgesenkte Altersrente durch frühzeitige Eigenvorsorge aufzustocken. Er rechnet zunächst ein vereinfachtes Modell mit folgenden Eckdaten durch: Kauf von Bundesanleihen; Jahresleistung: 1.200 EUR (aufgestockt um eine fiktive durchschnittliche jährliche Inflationsrate von 2,5%); durchschnittlicher Langfristzinssatz 6%; Beginn Anfang nächsten Jahres; Dauer 45 Jahre. Dabei kommt er zu folgenden Ergebnissen: In 45 Jahren hätte er einschließlich Zinsen und Zinseszinsen ein Kapital in Höhe von 367.772,83 EUR angesammelt. Nach Abzinsung um den fiktiven jährlichen Inflationsfaktor von 2,5% schmilzt das Kapital allerdings auf einen Kaufkraftwert von 121.061,40 EUR. Herr Sparfuchs könnte ohne Kapitalverzehr allein von den Zinsen seine Altersversorgung um monatlich 605,39 EUR erhöhen. Dieser Monatsbetrag hätte allerdings nach weiteren 25 Jahren (Herr Sparfuchs wäre dann 90 Jahre alt) nach Berücksichtigung der fiktiven Inflationsrate von 2,5% nur noch einen Kaufkraftwert von 329,68 EUR. Mit Kapitalverzehr erhielte er sogar monatlich 780 EUR, die sich nach 25 Jahren auf einen Kaufkraftwert von 418 EUR verringern würden. Dann wäre allerdings sein Kapital aufgebraucht.
(3) Das Ergebnis seiner Modellrechnung befriedigt Herrn Sparfuchs. Dank des Zinseszinswachstums hat er nach 45 Jahren ohne Inflationsbereinigung bei Einzahlungen von nur 97.819,36 EUR bei der Bundesschuldenverwaltung ein Kapital von 367.772,83 EUR angesammelt, also das 3,7-fache seiner Einzahlungen. Sein Zinseszinsgewinn beträgt mithin 269.953,47 EUR. Nachdem er die Gefahren der Staatsverschuldung und ihre Ursachen erkannt hat und die deutlichen Absichtserklärungen kompetenter staatlicher Entscheidungsträger bedenkt, wonach die Staatsverschuldung zwecks Rückmarsches aus der Schuldenfalle zwingend zurückgeführt werden muß, kommen ihm folgende Zweifel:
(5) Nach all den gewonnenen Erkenntnissen über die Zusammenhänge zwischen Kapitalanlagen und Staatsverschuldung überlegt er, welche langfristigen und absolut sicheren Kapitalanlagen für seine Altersicherung ausreichend rentabel sind und die nachfolgenden Generationen im Vergleich mit dem umlagegedeckten Rentensystem wirklich entlasten. Er ist sich nicht sicher, ob Investitionen ausschließlich in den privatwirtschaftlichen Sektor diese Vorraussetzungen besser erfüllen. Grundsätzlich stellt er aber dennoch die Notwendigkeit der Eigenvorsorge für eine zusätzliche Alterssicherung nicht in Frage, denn er ist davon überzeugt, daß die Rente aus dem jetzigen umlagegedeckten Rentensystem wegen der Entwicklung der Alterspyramide später einmal niedriger ausfallen wird. Er meint, daß die effektivste und sicherste Form für die Altersvorsorge die Schaffung von eigengenutztem Haus- oder Wohnungseigentum ist, weil die im Alter ersparten Mietkosten die reale Nettoversorgung spürbar erhöhen. Er will aber darüber hinaus an seinem Plan zur privaten Altersvorsorge festhalten, eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung durch regelmäßige Beiträge in dafür geeignete Anlageformen aufzubauen. Welche Varianten für ihn am besten geeignet sind (z. B. kurz-, mittel- oder langfristige Anlagen in öffentliche Anleihen, Versicherungen, Aktien, Fonds oder Sparguthaben, die ausreichend rentabel und sicher sind und die nachfolgenden Generationen tatsächlich entlasten), will er erst dann entscheiden, wenn er die neuesten gesetzlichen Regelungen zur Rentenreform und zur privaten Altersvorsorge gründlich geprüft hat.
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3. Die Schuldenkrise als Generationenproblem
Von erheblicher Bedeutung ist die Betrachtung des Prozesses der öffentlichen
Verschuldung aus der Sicht der Nutzen- und Lastenverteilung zwischen den
gegenwärtigen und künftigen Generationen, also als Generationenproblem.
Aus diesem Schlagwort ergibt sich im Grundsatz die Ablehnung jeglicher
Staatsverschuldung. Erst sparen, dann finanzieren und nutzen, aber keine
Kreditfinanzierung öffentlicher Ausgaben, das ist die Devise dieses Kernsatzes.
Übertragen auf den einzelnen Bürger bedeutet dies, daß er z. B. ein eigenes Haus
erst anschaffen kann, wenn er den Kaufpreis dafür zusammengespart hat. Tut er
das, wird er unter Umständen viele Jahre oder gar jahrzehntelang sparen müssen,
bis er das Haus anschaffen und nutzen kann. Seine Erben können es dann später
insoweit lastenfrei nutzen. In diesem Fall zahlt die gegenwärtige Generation vor
der Nutzung durch sie selbst zu Gunsten der nachfolgenden Generationen.
Übertragen auf den öffentlichen Sektor bedeutet dieser Kernsatz, daß für
Investitionen keine Kredite aufgenommen werden dürfen. Es müssen allerdings im
Grundsatz auch keine Mittel angespart werden, um die Investitionen zu tätigen,
denn Investitionen sind Daueraufgaben der öffentlichen Gemeinwesen und können
Jahr für Jahr im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Steuermittel)
finanziert werden. Sie stehen dann den gegenwärtigen und künftigen Generationen
während ihrer Nutzungsdauer schuldendienstfrei zur Nutzung zur Verfügung.
(1) Diese Kernaussage steht für ein anderes Prinzip: Zahlen (nämlich den Schuldendienst, d.h. Tilgung und Zinsen, für Kredite) und gleichzeitig nutzen. Übertragen auf den einzelnen Bürger bedeutet dies, daß er z. B. ein eigenes Haus sofort nutzen kann, wenn er dieses kreditfinanziert und während der Nutzungsdauer den Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) leistet. Das gilt auch für ein Unternehmen, das Investitionen kreditfinanziert und den wirtschaftlichen Nutzen, den es (hoffentlich) einbringt, längstens bis zur endgültigen Abschreibung anteilig auch für die Leistung des Schuldendienstes einsetzt.
(2) Übertragen auf die öffentlichen Haushalte ist dieser Kernsatz, an sich
eine Binsenweisheit, ein viel verwendetes Argument zur Rechtfertigung der
öffentlichen Verschuldung aus der Sicht einer gerechten Nutzen- und
Lastenverteilung zwischen den gegenwärtigen und künftigen Generationen. Aus
diesem Kernsatz wird abgeleitet: langlebige Investitionsgüter nutzen den
gegenwärtigen und bis zu ihrem Verfall auch den nachfolgenden Generationen, was
allerdings für kurzlebige Investitionsgüter (Geräte und Ausstattungsgegenstände)
kaum zutrifft. Es wäre daher zu rechtfertigen, daß langlebige Investitionsgüter
kreditfinanziert werden und der Schuldendienst während der Nutzungsdauer
gleichmäßig auf die Nutznießer (das sind die gegenwärtigen und ggf. auch die
künftigen Generationen) verteilt wird. Gegen diesen Grundgedanken ist an sich
nichts einzuwenden, aber nur dann nicht, wenn "pay as you use" auch praktiziert
wird.
(1) Diese vom Verfasser hinzugefügte Aussage ist die makabre und schlimme Schlußfolgerung zu Lasten künftiger Generationen aus der nicht befolgten Binsenweisheit "pay as you use". Es wurden im Durchschnitt der vergangenen Jahrzehnte bis jetzt keine Steuermittel zur Leistung des Schuldendienstes (Zinsen und Tilgung), sondern in vollem Umfang und noch darüber hinaus neue Kredite hierfür eingesetzt, die wieder neue Schuldendienstverpflichtungen auslösten usw. usw. (vgl. "Zinseszinseffekt" im vorst. Abschn. 2.1). Dadurch ist der gigantische Schuldenberg mit seinen gigantischen Schuldendienstverpflichtungen aufgetürmt worden, dessen Abtrag die künftigen Generationen aus Eigenmitteln (Steuermitteln) vornehmen müssen, sobald dieser Schuldenberg "sich nicht mehr aus sich selbst heraus nähren läßt", d. h. der Schuldendienst nicht mehr kreditfinanziert werden kann. Dann müssen die Zinslasten für den ewigen Schuldenberg anteilig oder voll aus Steuermitteln der davon betroffenen Generationen geleistet werden, und zwar auch noch dann, wenn die Investitionsgüter (insbesondere kurzlebige) nicht mehr nutzbar und längst abgeschrieben sind. So müssen dann die nachfolgenden Generationen exponentiell gewachsene Zins- und Zinseszinsverpflichtungen erfüllen für z. B. längst verschrottete kreditfinanzierte Geräte und Ausstattungsgegenstände, weil die Tilgungs- und Zinsausgaben hierfür von der nutzenden Generation wirtschaftlich nicht aus Steuermitteln, sondern aus neuen Kreditmitteln aufgebracht wurden.
(2) Das Prinzip "pay as you use" konnte nicht befolgt werden, weil es zur Rechtfertigung öffentlicher Verschuldung in Verbindung mit der Obergrenze für die jährliche Neuverschuldung, nämlich der Höhe der jährlichen Investitionsausgaben, nicht geeignet ist. Diese Obergrenze müßte nämlich für die Bruttokreditaufnahmen (Neuverschuldung und Kredite zur Refinanzierung der Tilgungsausgaben) gelten, wenn der Grundsatz "pay as you use" befolgt werden soll. Dann hätte allerdings Neuverschuldung bis zu Höhe der Investitionsausgaben schon seit Jahrzehnten nicht mehr stattfinden dürfen.
(3) Die großzügige Interpretation dieser Obergrenze (Neuverschuldung statt Bruttokreditaufnahmen bis zur Höhe der Investitionsausgaben) hat zu dem Verschuldungsverhalten, das die öffentlichen Gemeinwesen in die Schuldenfalle geführt hat, geradezu eingeladen (vgl. ausführliche Ausführungen im vorst. Abschn. 2.1). Dadurch sind die Schulden niemals getilgt, sondern nur um die Neuverschuldung aufgestockt worden. Dadurch wuchsen auch die Zinslasten eigendynamisch und progressiv und hätten immer mehr Steuermittel (in Höhe der wachsenden Zinssteuerquote) verschlungen, wenn sie nicht über weitere und immer höhere Neuverschuldung finanziert worden wären. Nur dadurch blieb die Finanzierung der Investitionsausgaben aus Steuermitteln möglich.
(4) Die Kosten für Investitionen können weiterhin so lange aus Steuermitteln finanziert werden, wie die Zinslast für den progressiv wachsenden Berg ewiger Schulden durch Neuverschuldung statt aus Steuermitteln geleistet wird. Sobald aber die Zinsen nicht durch Neuverschuldung, sondern ganz oder zum Teil wieder aus Steuermitteln finanziert werden, sind die Steuermittel hierfür gebunden und in dieser Höhe nicht mehr für Investitionen frei. Für Investitionen wäre dann ein entsprechend hoher Primärüberschuß durch Steuererhöhungen oder Ausgabeeinsparungen zu erwirtschaften, und zwar von den davon betroffenen Generationen.
(5) Insoweit besteht ein mittelbarer Zusammenhang zwischen Kreditaufnahmen und Ausgaben für Investitionen, jedoch kein unmittelbarer. Dieser mittelbare Zusammenhang besteht aber nicht nur mit den Investitionsausgaben, sondern mit allen öffentlichen bereinigten Ausgaben. So können wie Investitionsausgaben auch Ausgaben z. B. für öffentliche Bezüge, Sozialausgaben und Subventionen in der jetzigen Höhe so lange aus Steuermitteln geleistet werden, wie aus Kreditaufnahmen erwachsende Schuldendienstverpflichtungen (Zinsen und Tilgung) nicht aus Steuermitteln, sondern wieder durch Neuverschuldung erfüllt werden. Die makabre Schlußfolgerung " pay forever after using" bezieht sich also nicht nur auf die Kosten für die genutzten lang- und kurzlebigen Investitionsgüter, sondern auf die Kosten für die Nutzung aller öffentlichen Leistungen.
(6) Die gegenwärtigen Generationen können diese Leistungen so lange schuldendienstfrei nutzen, wie die Schuldendienstverpflichtungen (Zinsen und Tilgung) nicht aus Steuermitteln, sondern aus Kreditmitteln erfüllt werden. Solange wälzen die gegenwärtigen Generationen die irgendwann fällige Steuerfinanzierung des Schuldendienstes auf die nachfolgenden Generationen ab. Dieser Anteil fällt zu deren Lasten umso höher aus, umso später mit der anteiligen bzw. vollen Finanzierung des Schuldendienstes aus Steuermitteln begonnen wird.
(7) Die nachfolgenden Generationen haben dann allerdings nicht nur einen riesigen öffentlichen Schuldenberg, sondern auch die Gegenpositionen hierfür "geerbt", nämlich einen Riesenberg an Vermögenstiteln in Form von Kreditforderungen (über die Kreditinstitute) an die öffentlichen Gemeinwesen. Sie sind also zugleich Gläubiger in Höhe ihrer Vermögenstitel und Schuldner in Höhe ihrer öffentlichen "pro-Kopf-Verschuldung". Sie können ihre Gläubigerrechte, nämlich die Realisierung ihres Vermögens, nur wahrnehmen, wenn sie in noch größerem Umfang (nämlich erhöht um die Differenz zwischen Anlagezins und Kreditzins als Marge der Kreditinstitute) als Steuerzahler ihre Schuldendienstverpflichtungen erfüllen. Damit finanzieren sie - über einen hinsichtlich sozialer Gerechtigkeit schwer steuerbaren Umverteilungsprozeß - die Einlösung ihrer Vermögensforderungen selbst aus den öffentlichen Mitteln ihrer Generation. Ob dieses progressiv wachsende Problem später mit einem "Crash", also einer Aufrechnung der Vermögenstitel mit den Schuldtiteln (sprich "Währungsreform") oder beizeiten über eine zumindest anteilige Steuerfinanzierung evolutionär gelöst wird, hängt ganz wesentlich vom weiteren Verschuldungsverhalten der gegenwärtigen Generationen ab.
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3.4 Demokratiefeindliche Wirkungen der Staatsverschuldung
Die Darlegungen in den vorstehenden Absätzen (1) bis (3) werfen automatisch Fragen nach der Demokratieverträglichkeit der Staatsverschuldung hinsichtlich ihrer Zukunftswirkungen für die nachfolgenden Generationen auf.
(1) Die früheren und gegenwärtigen Generationen haben den Schuldenberg auf der Grundlage demokratischer Entscheidungsprozesse aufgehäuft, allerdings ohne dabei zu bedenken, daß sie damit den nachfolgenden Generationen, die an diesem demokratischen Entscheidungsprozeß nicht beteiligt sein konnten, immer höhere Zukunftsbelastungen aufgebürdet haben. Die früheren und gegenwärtigen Generationen durften und dürfen es sich nicht anmaßen, die Kreditfinanzierung mit einem für künftige Generationen unterstellten Nutzen zu rechtfertigen, der möglicherweise gar nicht eintritt, obgleich die Schuldendienstbelastungen anfallen. Die Auswirkungen einer solchen Bevormundung der künftigen Generationen sind für diese zutiefst undemokratisch, weil sie die ohne ihre demokratische Mitwirkung entstandenen erheblichen finanziellen Probleme umso schwerer mit demokratischen Entscheidungen lösen können, je größer die finanziellen Belastungen sind.
(2) Die Gefahren, daß diese mittelbar undemokratischen Auswirkungen für die nachfolgenden Generationen sehr schnell unmittelbar in eine Abkehr von demokratischen Prinzipien umschlagen, wenn der unfreiwillig "geerbte" verschuldungsbedingte finanzielle Druck zu groß wird, dürfen nicht unterschätzt werden. Beispiele dafür gibt es in der Geschichte genug.
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4. Staatsverschuldung international
Wegen zunehmender internationaler Verflechtung der Kapital- und Kreditmärkte
ist die öffentliche Verschuldung im internationalen Vergleich zur Beurteilung
der nationalen Staatsverschuldung unerläßlich.
4.1 Die Staatsverschuldung im europäischen Vergleich
(1) Für den Bestand der Europäischen Währungsunion (Einführung des EURO) ist ein Vergleich unter den Mitgliedsländern der Europäischen Union zwingende Voraussetzung. Die Maastrichter Verträge zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sehen vor, daß die Mitgliedsstaaten als Voraussetzung zum Beitritt in die Europäische Währungsunion zur Begrenzung ihrer öffentlichen Verschuldung u. a. folgende zwei Stabilitätskriterien (Konvergenzkriterien) erfüllen müssen: das jährliche öffentliche Defizit darf 3% des BIP und der öffentliche Schuldenstand darf 60% des BIP nicht übersteigen. Zur Überwachung der Konvergenz ist unabdingbare Voraussetzung, daß die hierzu benötigten Informationen über die Bezugsgrößen (insb. BIP, Defizit und Schuldenstand) vergleichbar sind. Auf europäischer Ebene waren diese Daten bis zum Jahre 2001 nicht ohne weiteres vergleichbar, und zwar zunächst allein deshalb nicht, weil die Daten immer noch in den nationalen Währungen ausgewiesen wurden. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit war deshalb vorab die Umrechnung in die gemeinsame Währung EURO erforderlich. Hierzu diente bis zur EURO-Einführung als "Hilfswährung" die Verrechnungseinheit ECU. Aber auch die Vielfalt der Finanzierungsinstrumente und Schuldarten im Bereich der öffentlichen Verschuldung, ihre teilweise unterschiedlichen buchhalterischen und statistischen Zuordnungen, Nachweise und Abgrenzungen sowie die Gläubigerstruktur erfordern zur Herstellung der Vergleichbarkeit einheitliche Zuordnungen und Abgrenzungen. So ist z. B. methodische Grundlage für die Berechnung des Konvergenzkriteriums "Anteil der öffentlichen Schulden am BIP" nach dem Maastricht-Vertrag das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG). Für die Sammlung und Lieferung aller zur Berechnung und Überwachung der Konvergenzkriterien erforderlichen Daten und Informationen ist EUROSTAT, das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg, zuständig. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Daten, entscheidet EUROSTAT nach Absolvierung eines vorhergehenden umfassenden Konsultationsprozesses unter Beteiligung u. a. der Vertreter der Zentralbanken, der Nationalen Statistischen Ämter sowie der Europäischen Zentralbank über einheitliche Zuordnungen, Abgrenzungen und Nachweise. So sieht z. B. die Abgrenzung der Schuldenarten nach dem Maastricht-Vertrag - anders als nach der Schuldenstatistik des StBA - die Einbeziehung des Münzumlaufs und der Geldmarktpapiere (z. B. kurzfristige Kassenkredite zur Überbrückung vorübergehender Liquiditätsengpässe) in den Schuldenstand vor, nicht aber Schulden bei Sozialversicherungsträgern. Darüber hinaus gibt es jedoch, insbesondere auch hinsichtlich der Abgrenzung des Defizitbegriffes, noch andere nationale Besonderheiten und verschuldungsrelevante finanzielle Transaktionen, die einer einheitlichen Berücksichtigung bei der Berechnung der Konvergenzkriterien bedürfen (z. B. Behandlung eines Disagios bei der Kreditaufnahme, sog. Null-Kupon-Anleihen mit Zinsfälligkeit erst am Ende der Laufzeit, Staatsgarantien für Schulden von Staatsunternehmen, Zins- und Währungsswaps, Goldverkäufe von Zentralbanken usw.). EUROSTAT hat hierzu einheitliche Regeln für den rechnungsmäßigen Nachweis aufgestellt, auf die im Rahmen dieser Untersuchung jedoch nicht näher eingegangen werden muß.
(2) Über die Maastrichter Konvergenzkriterien hinaus haben sich die EU-Mitgliedstaaten zur Wahrung der Stabilität des EURO bereits 1997 in Amsterdam in einem Stabilitäts- und Wachstumspakt verpflichtet, ihre jährliche Neuverschuldung nicht nur auf das Konvergenzkriterium 3% des nominalen Bruttoinlandsproduktes (BIP) zu begrenzen, sondern auf null zurückzuführen und Haushaltsüberschüsse zu erwirtschaften, um diese in Zeiten einer Rezession ohne Neuverschuldung einsetzen zu können.
(3) Die Europäische Kommission prüft den Stand der Konvergenz auch unter
Berücksichtigung der übrigen Kriterien. Sie führt zum öffentlichen Schuldenstand
2000 der EU-Mitgliedsländer in ihrer im Internet veröffentlichten
Pressemitteilung vom 14.09.2001 (EURO-Indikatoren / Pressemitteilung Nr.
96/2001) u. a. folgendes aus: "Für die Eurozone entwickelte sich der
öffentliche Saldo von einem Defizit von 1,3% des BIP im Jahr 1999 zu einem
Überschuss von 0,3% des BIP im Jahr 2000 und für die EU15 von einem
Defizit von 0,7% zu einem Überschuss von 1,2%. Neun Mitgliedstaaten
verzeichneten einen Überschuss im Jahr 2000, gegenüber sieben im Jahr 1999, und
zwar Belgien, Dänemark, Deutschland, Irland,
Luxemburg, die Niederlande, Finnland, Schweden und
das Vereinigte Königreich.
Es muss in diesem Zusammenhang
daran erinnert werden, dass im Jahr 2000 die Verkäufe von Mobilfunk-Lizenzen in
verschiedenen Mitgliedstaaten die öffentlichen Saldi günstig beeinflusst haben.
Die entsprechenden Verkäufe entsprachen dem Gegenwert von 2,5% des BIP in
Deutschland, von 2,4% im Vereinigten Königreich, von 1,2% in
Italien, von 0,7% in den Niederlanden, von 0,4% in
Österreich, von 0,3% in Portugal und von 0,1% in Spanien.
Kostenlos vergeben wurden diese Lizenzen in Finnland im Jahr 1999 und
in Schweden in 2000. In den übrigen Ländern wurden bis einschließlich
2000 keine UMTS-Lizenzen vergeben.
Insgesamt stellten die Verkäufe
von Lizenzen den Gegenwert von 1,1% des BIP der Eurozone und von 1,2% des
BIP der EU15 dar. Ohne die Verkäufe von Lizenzen hätte die
Eurozone ein öffentliches Defizit von 0,8% und die EU15 ein
Defizit von 0,1% ausgewiesen.
Die Verschuldung im Verhältnis zum BIP
hat in der Eurozone von 72,1% im Jahr 1999 auf 69,6% im Jahr 2000 und in
der EU15 von 68,0% auf 64,1% abgenommen. Das Verhältnis hat sich im Jahr
2000 in allen Mitgliedstaaten verringert. Neun Mitgliedstaaten, gegenüber sieben
im Jahr 1999, haben eine Verschuldung von weniger als 60% des BIP registriert,
und zwar Dänemark, Irland, Frankreich, Luxemburg, die
Niederlande, Portugal, Finnland, Schweden und das
Vereinigte Königreich. Die Verschuldung ist in den Niederlanden
von 63,1% im Jahr 1999 auf 56,1% im Jahr 2000 und in Schweden von 65,3%
in 1999 auf 55,7% in 2000 zurückgegangen. Unter den sechs Mitgliedstaaten mit
einer Verschuldung von mehr als 60% wiesen Belgien, Griechenland
und Italien eine Quote von mehr als 100% auf."
Die ersten
vorläufigen Daten zum öffentlichen Defizit und zur öffentlichen Verschuldung der
EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2001 hat EUROSTAT in seiner Pressemitteilung vom
21.03.2002 (EURO-Indikatoren / Pressemitteilung Nr. 35/2002) im Internet
veröffentlicht und führt dazu u. a. folgendes aus: "Für die Eurozone
entwickelte sich der öffentliche Saldo von einem Überschuss von 0,2% des BIP im
Jahr 2000 zu einem Defizit von 1,3% des BIP im Jahr 2001 und für die EU15 von
einem Überschuss von 1,1% im Jahr 2000 zu einem Defizit von 0,6%5 im Jahr 2001.
Einige Länder verbuchten dennoch weiter Überschüsse. So verzeichneten Luxemburg
(5,0%), Finnland (4,9%) und Schweden (4,7%) die größten Überschüsse, während
Deutschland (-2,7%), Portugal (-2,2%), Frankreich (-1,4%) und Italien (-1,4%)
die deutlichsten Defizite gemessen am BIP meldeten. Die öffentliche Verschuldung
im Verhältnis zum BIP verringerte sich in der Eurozone von 69.5% im Jahr 2000
auf 69,1% im Jahr 2001 und in der EU15 von 63,9% auf 63,0%. Diese
Verschuldungsquote reduzierte sich im Jahr 2001 in allen Mitgliedstaaten im
Vergleich zu 2000, Ausnahmen bildeten Portugal und Schweden, wo sie von 53,4%
auf 55,6% bzw. von 55,3% auf 56,0% angestiegen ist. Mit Deutschland und Spanien,
deren Verschuldung unter die 60%-Marke fiel, wiesen im Jahr 2001 nunmehr elf
Mitgliedsländer eine Verschuldung von weniger als 60% des BIP auf, im Jahr 2000
waren es noch neun Länder gewesen. Mit Italien (109,4%), Belgien (107,5%),
Griechenland (99,7%) und Österreich (61,7%) hatten vier Mitgliedstaaten eine
Verschuldungsquote von über 60% des BIP."
(4) Das Ausmaß der Staatsverschuldung ist nicht nur ein nationales, sondern
ein internationales Problem. Das wird besonders in Tabelle 5a deutlich,
in der die für die Staatsverschuldung der EU-Staaten relevanten Daten
vergleichend gegenübergestellt werden. In der Tabelle sind Defizit, öff.
Schuldenstand und der Primärüberschuß (Saldo von Zinsausgaben und
Neuverschuldung) sowie die BIP-Steigerungsraten der EU-Staaten dargestellt. Die
Länderspalten sind nach den Überschuß- bzw. Defizitergebnissen 2001 (Zeile
1) in absteigender Reihenfolge sortiert, beginnend mit dem günstigsten Wert.
Bis zum Jahre 2000 hatten 9 Staaten ihre Neuverschuldung nicht nur auf "null"
zurückgeführt, sondern - darunter Deutschland - sogar teils beachtliche
Haushaltsüberschüsse erzielt. Diese positiven Ergebnisse waren in einigen
Ländern - insbesondere in Deutschland und im Vereinigten Königreich - auf die
relativ hohen Verkaufserlöse aus den UMTS-Lizenzen und ihre Verwendung für den
Schuldenabbau zurückzuführen. Im Vereinigten Königreich ist dadurch der
Haushaltsüberschuß, der auch ohne Berücksichtigung der UMTS-Lizenzerlöse seit
1998 mit steigender Tendenz erwirtschaftet wurde, überproportional gestiegen.
Deutschland dagegen hatte im Jahr 2000 nur auf Grund der UMTS-Lizenzerlöse einen
Haushaltsüberschuß erzielt. Da ab dem Jahre 2001 ähnlich hohe einmalige
Einnahmen zur Rückführung der Verschuldung nicht mehr zur Verfügung standen bzw.
stehen, ist Deutschland wieder in den Defizitbereich zurückfallen, und zwar auf
das höchste Defizit in Relation zum BIP von allen EU-Mitgliedstaaten. Dagegen
haben 11 EU-Mitgliedstaaten ihre Haushaltsdefizite nicht nur auf null
zurückgeführt, sondern Haushaltsüberschüsse erzielt. Allerdings hat sich der
öffentliche Schuldenstand Deutschlands von 60,3% des BIP im Jahre 2000 auf 59,8%
des BIP im Jahre 2001 verringert, wenngleich er sich in absoluten Zahlen
ausgedrückt gegenüber dem Vorjahr um 11 Mrd.EUR erhöht hat. Das öffentliche
Defizit Deutschlands (2,7% des BIP) betrug im Jahre 2001 in absoluten Zahlen
ausgedrückt 56.3 Mrd.EUR, ein wesentlich höherer Wert als die Zunahme des
öffentlichen Schuldenstandes. Der relative Rückgang des öffentlichen
Schuldenstandes auf 59,8% des BIP ist wahrscheinlich auf die Verwendung der
Erlöse aus den UMTS-Lizenzen zur Schuldentilgung zurückzuführen. Damit
unterschreitet Deutschland nun auch den zweiten Grenzwert von 60% des BIP.
Deutschland, Frankreich und Italien als sog. Kernländer der EU nehmen unter den
EU-Staaten in der Erfolgsskala im Hinblick auf die Rückführung des öffentlichen
Defizits nach wie vor die letzten Plätze ein. Das gilt insbesondere für die Höhe
des Primärüberschusses (Zeile 3 der Tabelle). Deutschland finanziert
immer noch einen zu großen Teil seiner Zinsausgaben aus Kreditmitteln statt aus
Haushaltsmitteln und muß als größter EU-Mitgliedsstaat mit einem
BIP-Anteil von 31% am nominalen BIP der Eurozone 2000 (Quelle: Statistisches
Bundesamt 2001 - 15 - 0001) und einer entsprechend gewichtigen Verantwortung
für die Stabilität des EURO in den nächsten Jahren noch erhebliche Anstrengungen
unternehmen, um in der Erfolgsskala der EU-Staaten hinsichtlich der Rückführung
ihrer Staatsverschuldung deutlich nach vorn zu rücken. Die Bundesregierung will
diesem Ziel mit dem vom Bundesfinanzministerium auf seiner Internetseite
veröffentlichten "Deutschen Stabilitätsprogramm"- Stand Oktober 2000
näherkommen. Das Programm sieht vor, daß das Defizit des öffentlichen
Gesamthaushalts bis zum Jahre 2004 schrittweise auf "null" und der Schuldenstand
auf 54,5% des BIP zurückgeführt wird.
| Tabelle 5a:
Daten zur Staatsverschuldung in der Bundesrepublik Deutschland (öff.
Gesamthaushalt) und sonst. Wirtschaftsdaten im europäischen
Vergleich (E15-Staaten der Europ. Union). Die Daten für das Jahr 2001 sind
z. T. geschätzt. Haushaltsüberschuß bzw. -defizit, öff. Schuldenstand und Primärüberschuß jeweils in % des nationalen BIP, Spaltensortierung in absteigender Reihenfolge, beginnend mit dem höchsten Haushaltsüberschuß für 2001.
D = Deutschland, GR = Griechenland, F = Frankreich, I = Italien, P = Portugal, A = Österreich. Quelle: EUROSTAT "EURO-Indikatoren - Pressemitteilung Nr. 35/2002 v. 21.03.2002" (Internetveröffentlichung), BIP-Steigerung (BIP in jeweiligen Preisen) nach eigenen Berechnungen auf der Basis der EUROSTAT-Daten. |
Die in allen EU-Ländern jährlich fortschreitende Rückführung der Staatsverschuldung zeigt auf, daß die Maastrichter Konvergenzkriterien greifen.
(5) Daß Deutschland im Jahre 2001 wieder auf ein gesamtstaatliches öffentliches Defizit von 2,7% des BIP zurückgefallen ist und damit unter den EU-Mitgliedsstaaten in der Erfolgsskala hinsichtlich der Rückführung des öffentlichen Defizits den letzten Platz einnimmt, war durch Vorabveröffentlichungen der EU-Kommission und des Statistischen Bundesamtes schon im Januar 2002 bekannt geworden. Das hatte die EU-Kommission veranlaßt, Deutschland auch ohne einen formellen "blauen Brief" öffentlich zu verwarnen. Über die dadurch hervorgerufenen Turbulenzen und die zur Abwendung eines "blauen Briefes" eingegangene Selbstverpflichung der Bundesregierung, ab dem Jahre 2004 einen nahezu ausgeglichenen öffentlichen Gesamthaushalt anzustreben, haben die öffentlichen Medien ausführlich berichtet. Die Realisierbarkeit dieser Selbstverpflichtung wird vielfach bezweifelt. Der Zwang zur Rückführung der öffentlichen Verschuldung ist jedoch unausweichlich, damit Deutschland nicht noch tiefer in die Schuldenfalle abgleitet und die Stabilität des EURO nicht gefährdet wird. Steuerentlastungen und Mehrausgaben für Bildung, öffentliche Sicherheit, Bundeswehr, Arbeitsbeschaffung, Verkehr usw. usw. - so wünschenswert und notwendig die Erreichung dieser von den Parteien im Wahlkampf propagierten Ziele auch ist - sie stehen im Zielkonflikt mit dem Zwang zur Rückführung der Neuverschuldung. Eine nachhaltige Finanzierung solcher Vorhaben ist nur möglich, wenn das jährliche Haushaltsdefizit als Hauptursache für die zinslastbedingt wachsenden Haushaltslöcher nachhaltig auf null zurückgeführt worden ist. Das gesamtstaatliche öffentliche Defizit von 56,3 Mrd.EUR im Jahre 2001 beträgt ca. 12% der Steuereinnahmen des Jahres 2000. Allein die Rückführung des Defizits bis zum Jahre 2004 auf null würde, wenn dies ohne Steuererhöhungen und Ausgabeeinsparungen realisiert werden soll, eine so hohe Steigerung des nominalen BIP erfordern, daß die Steuereinnahmen im Jahre 2004 um 12% höher ausfallen als im Jahre 2000, was unrealistisch ist. Das hohe öffentliche Defizit Deutschlands ist im wesentlichen auf eine erhebliche Zunahme der Neuverschuldung der Bundesländer (Anteil 47,6% im Jahre 2001 gegenüber 28% im Jahre 2000) zurückzuführen (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressekonferenz "Bruttoinlandsprodukt 2001 für Deutschland" - Internetveröffentlichung -). Auch der Anteil der Gemeinden und Gemeindeverbände hat sich gegenüber dem Jahr 2000 wesentlich erhöht.
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4.2 Notwendigkeit eines nationalen Stabilitätspaktes
(1) Der Rückfall Deutschlands in eine so hohe Neuverschuldung nahezu in Höhe der Zinsausgaben und der erheblich gestiegene Anteil der Länder und der Kommunen daran zeigt auf, daß die Bemühungen des Bundes um einen ausgeglichenen Bundeshaushalt nicht ausreichen, einen ausgeglichenen öffentlichen Gesamthaushalt zu erzielen. Bund, Länder und Gemeinden müssen sich deshalb zusammensetzen und im parteiübergreifenden Konsens Wege zur Befreiung aus der Schuldenfalle erarbeiten, wozu auch eine Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und die zentrale Kontrolle ihrer Verschuldung gehört.
(2) Erste Schritte hierzu wurden mit dem "Gesetz zur Fortführung des
Solidarpaktes, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur
Abwicklung des Fondes 'Deutsche Einheit' (Solidarpaktfortführungsgesetz -
SFG)" vom 20.12.2001 (BGBl. 2001 Teil 1 S. 3955) unternommen. Mit dem
Artikel 7 dieses Gesetzes wurde in das Haushaltsgrundsätzegesetz
(HGrG), das Rahmengrundsätze für die Haushaltsplanung und -führung des
Bundes und der Länder enthält, ein neuer § 51a eingefügt, der folgenden Wortlaut
enthält:
| § 51a - Einhaltung der
Haushaltsdisziplin im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und
Währungsunion -
(1) Bund und Länder kommen ihrer Verantwortung zur Einhaltung der Bestimmungen des Artikel 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes nach und streben eine Rückführung der Nettoneuverschuldung mit dem Ziel ausgeglichener Haushalte an. (2) Der Finanzplanungsrat gibt unter Berücksichtigung der volks- und finanzwirtschaftlichen Faktoren Empfehlungen zur Haushaltsdisziplin, insbesondere zu einer gemeinsamen Ausgabenlinie im Sinne des § 4 Abs. 3 des Maßstäbegesetzes. Der Finanzplanungsrat erörtert auf dieser Grundlage die Vereinbarkeit der Haushaltsentwicklung, insbesondere der Ausgaben und der Finanzierungssalden von Bund und Ländern einschließlich ihrer Gemeinden und Gemeindeverbände, mit den Bestimmungen in Artikel 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. (3) Entspricht die Haushaltsdisziplin der Gebietskörperschaften nicht hinreichend den Vorgaben nach den Absätzen 1 und 2, erörtert der Finanzplanungsrat die Gründe und gibt Empfehlungen zur Wiederherstellung der Haushaltsdisziplin. |
(3) Da diese Bestimmung erst Ende 2001 in das Haushaltsgrundsätzegesetz aufgenommen wurde, konnte sie noch nicht umgesetzt werden. In Folge der Selbstverpflichtung der Bundesregierung, zur Abwendung eines "blauen Briefes" aus Brüssel bis 2004 einen nahezu ausgeglichenen öffentlichen Gesamthaushalt anzustreben, haben sich die Vertreter des Bundes, der Länder und der Gemeinden und Gemeindeverbände im Finanzplanungsrat am 12.02.2002 zusammengesetzt und auf einen "Nationalen Stabilitätspakt" geeinigt. Der Finanzplanungsrat ist ein Gremium, das gemäß § 51 HGrG bei der Bundesregierung eingerichtet ist und dem Vertreter des Bundes, der Länder und der Gemeinden- und Gemeindeverbände angehören. Er gibt Empfehlungen für eine Koordinierung der Finanzplanungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden und Gemeindeverbände. Der auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums veröffentlichte "Nationale Stabilitätspakt" bezieht sich u. a. auf den vorstehenden § 51a des Haushaltsgrundsätzegesetzes und enthält die nachfolgend auszugsweise wiedergebebenen (teils auch zitierten) wesentlichen Vereinbarungen und Eckdaten:
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4.3 Die Staatsverschuldung im internationalen Vergleich
(1) Für den Bereich der EU-Länder ist die Vergleichbarkeit der öffentlichen Verschuldung durch das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) in Verbindung mit den Konvergenzkriterien und der gemeinsamen Währung (EURO) wesentlich erleichtert worden, wenngleich damit nicht alle Beurteilungskriterien erfaßt sind. So wird die Beurteilung hoher bzw. niedriger Schuldenstände und Defizite u. a. zu relativieren sein durch Unterschiede hinsichtlich der Steuerkraft, der Zinslasten, der Struktur der Alterssicherungssysteme und der Struktur der Staatsschulden (z. B. Anteil der zinsgünstigeren Staatsanleihen und der Auslandsverschuldung).
(2) Die Staatsverschuldung von Ländern außerhalb des EU-Raumes kann wegen des Fehlens der für den EU-Bereich geschaffenen Einheitswährung und differenzierter Vergleichsmethoden nur eingeschränkt miteinander bzw. mit den EU-Ländern verglichen werden. Insbesondere die in den außereuropäischen Staaten unterschiedlich vorgenommenen Zuordnungen zum Staatssektor und ständige Wechselkursschwankungen erschweren einen Vergleich. Dennoch gibt es Vergleichsparameter, die zumindest einen relativen Vergleich mit eingeschränkter Aussagekraft zulassen (z.B. Defizit und Schuldenstand in Relation zum nationalen BIP). Vergleiche nach Beträgen (z. B. nominales Bruttoinlandsprodukt je Einwohner und öffentliche Verschuldung je Einwohner) sind innerhalb der Eurozone in EUR möglich. Im Vergleich mit Staaten außerhalb des Eurolandes, insbesondere mit außereuropäischen Staaten, muß die Vergleichbarkeit angesichts unterschiedlicher Wechselkurse und sonstiger Abweichungen auf andere Weise hergestellt werden. Eine Möglichkeit dazu besteht im Vergleich nach Kaufkraftparitäten bzw. Kaufkraftstandards (KKS in deutschsprachiger Abkürzung, PPP - Purchasing Power Parities - in englischer Sprache), bezogen auf den US-$. Die Werte werden etwa wie folgt ermittelt: Wenn 1 Kilogramm Butter in Deutschland 4,00 EUR und in den USA 3,60 US-$ kostet, dann hat im Verhältnis zueinander 1 US-$ in Deutschland einen "Butterwert" von 1,11 EUR (= 4,00 dividiert durch 3,60). Diese Kaufkraftparität wird aber nicht nur für diesen einen Artikel, sondern für einen repräsentativen Warenkorb pro Staat ermittelt und veröffentlicht. Die Höhe der Verschuldung bleibt aber dennoch nur bedingt vergleichbar, weil z. B. Unterschiede hinsichtlich der Wirtschaftskraft, der Steuerkraftreserven, des aktivierbaren Einsparpotentials bei den Staatsausgaben, der Sozial- und Alterssicherungssysteme und des Zinsniveaus der Länder einen Vergleich erschweren.
(3) In der nachstehenden Tabelle 5b werden Daten zur Beurteilung der
Verschuldung im internationalen Vergleich (Währungszonen EUR, US-$ und Yen)
gegenübergestellt.
| Tabelle 5b:
Daten zur Staatsverschuldung in der Bundesrepublik
Deutschland (öff. Gesamthaushalt) im internationalen Vergleich. Die Daten sind z. T. geschätzt. (Überschuß bzw.Defizit und öff. Schuldenstand jeweils in % des nationalen BIP)
Quellen: Zeilen 1-2 D, EU15 und EU11: EUROSTAT "EURO-Indikatoren - Pressemitteilung Nr. 96/2001 v. 14.09.2001" Zeilen 1-3 übrige Daten: Wirtschaftskammer Österreich / Abteilung Statistik / URL: http://www.wk.or.at/statistik/eu/eu34.htm, Zeile 4: http://www.staatsschuldenausschuß.at (eigene Umrechnung ATS in EUR) |
In allen drei Währungszonen stieg die öffentliche Verschuldung bis zum Beginn der neunziger Jahre an. In den USA kam es seit 1994 und in der Eurozone seit 1997 zu einer Rückführung der Verschuldung. In Japan dagegen wuchsen Defizit und Schuldenstand bis 2000 auf Werte von 8,6% bzw. 108,8% des BIP an.
(4) Beim Vergleich der drei Währungsblöcke sind u. a. folgende Aspekte hervorzuheben:
(Quellenangabe: Die für Japan maßgeblichen Informationen wurden aus
verschiedenen Quellen, insbesondere aus der "Digitalen Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung" und aus "DePfa Research Nr. 3/1999
Staatsfinanzierung", zusammengestellt)
5. Prognoseszenarien bis zum Jahr 2025
(1) Es hilft nicht weiter, die ausgeuferte öffentliche Verschuldung zu beklagen, nach Schuldigen zu suchen und polemisch ausgemalte Katastrophenszenarien zu entwickeln. Es ist vielmehr allerhöchste Zeit, Überlegungen anzustellen, welche Wege mittel- bis langfristig zu einer Befreiung aus der Schuldenfalle - d. h. vom Zwang zur Altlastfinanzierung des eigendynamisch wachsenden Schuldendienstes - führen.
(2) Wäre z. B. im Jahre 2000 damit begonnen worden, die aufgelaufenen jährlichen Zins- und Tilgungsverpflichtungen ohne Refinanzierung mit Krediten aus Eigenmitteln (Steuermitteln) zu erfüllen, hätte dies auf der Ebene des öffentlichen Gesamthaushalts etwa folgende finanzielle Auswirkungen gehabt: Unterstellt man, daß vom Schuldenstand Ende 1999 in Höhe von 1.183,1 Mrd.EUR ein Anteil von etwa 13% (Hinweis auf Abschnitt 1 Abs. 2) tilgungsfällig wurde, ist dies ein Betrag von 153,8 Mrd.EUR. Hinzu kommen die fälligen Zinsausgaben in Höhe von ca. 69,8 Mrd.EUR. Die Schuldendienstrate hätte dann 223,6 Mrd.EUR betragen. Die Steuereinnahmen des Jahres 1999 (ohne Sozialabgaben) waren mit 454,6 Mrd.EUR etwa doppelt so hoch. Das entspricht einer Schuldendienstquote von ca. 50% der Steuereinnahmen. Der Zinsanteil (Zinssteuerquote) betrug 1999 aber "nur" knapp ein Drittel davon (15,4%). Daraus folgt, daß die Erfüllung der vollen Schuldendienstverpflichtungen (Zins- und Tilgungsverpflichtungen) ohne Kreditfinanzierung nur aus Eigenmitteln (etwa 50% der Steuereinnahmen) nicht möglich gewesen wäre und auch künftig nicht möglich sein wird. Ein Zusammenbruch der öffentlichen Finanzwirtschaft mit allen negativen Folgen für Staat und Gesellschaft würde eintreten. Zur Abwehr solcher Folgen ist es nicht mehr zu vermeiden, daß Tilgungsausgaben langfristig weiterhin mit neuen Kreditaufnahmen refinanziert werden. Die Refinanzierung der Tilgungsausgaben stellt keine Neuverschuldung dar; der Schuldenstand erhöht sich hierdurch nicht, aber er wird wie bisher weiterhin "verewigt". In der Literatur und in der Fachwelt ist man seit langem überwiegend der Auffassung, daß die Refinanzierung der Tilgungsausgaben und die damit verbunde "Verewigung" der öffentlichen Schulden hingenommen werden muß, zumal der "verewigte" Schuldenberg, sofern er nicht mehr steigt, im Laufe der Jahre und Jahrzehnte durch das BIP-Wachstum (mit seinen beiden Komponenten Preissteigerungsrate und Wirtschaftswachstumsrate) "abgetragen" wird und an Bedeutung verliert. Allerdings darf dabei nicht übersehen werden, daß auch die Refinanzierung der Tilgungsausgaben bei Zinssatzsteigerungen oder Turbulenzen auf dem Kreditmarkt durch Zinssteigerungen kurz- und mittelfristig zu erheblichen Problemen führen kann. Bei allen nachstehenden Prognoseszenarien wird unterstellt, daß Tilgungsausgaben auch in Zukunft immer mit neuen Krediten refinanziert werden. Daher ist lediglich der Umfang der Neuverschuldung Gegenstand der nachstehenden Prognoseszenrien, denn die Höhe der jährlichen Neuverschuldung ist Kernpunkt der immer weiter ausufernden Staatsverschuldung.
(3) In allen Prognoseszenarien wird einheitlich von einer zukünftigen Durchschnittsverzinsung von 7,1% ausgegangen, weil dies auch etwa dem Durchschnittszinssatz seit 1965 entspricht. In der Realität wird es aber in der Zukunft wie auch in der Vergangenheit unterschiedlich hohe Zinssätze geben, die das Ergebnis der Prognoseberechnungen nachhaltig beeinflussen und verändern würden. So ist z. Zt. das Zinsniveau außergewöhnlich niedrig. Dieser Umstand kann angesichts der Ungewißheit der zukünftigen Zinsentwicklung bei den Prognoseszenarien jedoch nicht berücksichtigt werden. Daher ist es angezeigt, für Prognoseszenarien einen einheitlichen Durchschnittszinssatz anzusetzen, der sich an dem Durchschnitt der Zinssätze in den vergangenen Jahrzehnten orientiert.
(4) Die Ergebnisse der Prognoseszenarien hängen aber nicht nur von der Höhe der Zinssätze, sondern auch von der Höhe der Steigerungsraten des nominalen BIP ab. Als Durchschnittssteigerungsrate bis 2025 ist in den nachfolgenden Szenarien ein Wert von 3,5% fiktiv angesetzt worden.
(5) Für die modellhaft errechneten Zinssteuerquoten, Primärsalden und den Schuldenstand in % zum BIP ist ebenfalls von Bedeutung, wie hoch die durchschnittliche Steigerungsrate bei den Steuereinnahmen und den Sozialabgaben angesetzt wird. Der Anteil der Steuereinnahmen und Sozialabgaben sowie der bereinigten Ausgaben am BIP ist seit ca. 1981 relativ konstant. Solange Reformen nicht zu einer Anteilsverschiebung führen, ist dies nicht verwunderlich, weil die Höhe dieser Positionen naturgemäß stark vom BIP abhängt. In den nachfolgenden Szenarien ist daher der Anteil der Steuern und Sozialabgaben sowie der bereinigten Ausgaben am BIP bis zum Jahre 2025 weiterhin konstant gehalten, indem diese mit der BIP-Steigerungsrate gerechnet wurden. Die Möglichkeit oder sogar Wahrscheinlichkeit künftiger Veränderungen z. B. im Steuerrecht und Sozialrecht wurde in den Modellrechnungen nicht berücksichtigt. So hat sich der Steueranteil am BIP im Jahre 2001 gegenüber den Vorjahren um etwa 1,4% verringert, wodurch das Defizitproblem naturgemäß verschärft wird. Da es sich um Szenarien mit stark unterschiedlichen Basisfiktionen handelt, ändern auch stärkere diesbezügliche Veränderungen nichts an der grundsätzlichen Aussagekraft der Prognoseergebnisse.
(6) Der Prognosezeitraum beginnt im Jahr 2000. Die Daten zur Neuverschuldung und zum Schuldenstand sowie ihre Relationen zum BIP entsprechen für die Grenz-Szenarien 1 und 2 sowie für das Szenario 4 (nachfolgende Abschnitte 5.1, 5.2 und 5.4) der finanzstatistischen Abgrenzung und für das Konvergenzszenario (nachfolg. Abschnitt 5.3) der Abgrenzung nach dem Maastricht-Vertrag. Ab 1998 sind die vom StBA bereitgestellten vorläufigen (nicht aktualisierten) Daten bzw. die von EUROSTAT veröffentlichten Daten verwendet und für die zurückliegende Zeit in EUR umgerechnet worden.
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5.1 Grenz-Szenario 1: "Haushaltsneutrale" Neuverschuldung in Höhe der Zinsausgaben
(1) Von 1965 bis 1999 unterschritt auf der Ebene des öffentlichen
Gesamthaushalts die Summe aller Neuverschuldungen die Summe aller Zinsausgaben
nur um 13,7 Mrd.EUR, d. h. die Neuverschuldung war in der Summe von 35 Jahren um
nur 1,5% niedriger als die Zinsausgaben. Eine Fortführung des durchschnittlichen
Verschuldungsverhaltens der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik seit etwa
1965, wonach Neuverschuldung und Zinsausgaben etwa gleich hoch sind, käme also
dem Grenz-Szenario 1 am nächsten. Das Szenario ist als "haushaltsneutral"
bezeichnet, weil Neuverschuldung und Zinsausgaben sich gegenseitig aufheben und
damit den Primärsaldo "null" ergeben. Damit sind sie nicht unmittelbar
haushaltswirksam. Der Steuerzahler wird mit Zinsausgaben (noch) nicht belastet,
er erhält vom Staat aber auch keine kreditfinanzierten Leistungen. Vertreter der
bisherigen reinen Lehre des Haushaltsrechts werden das anders sehen und auf die
gesetzlichen Bestimmungen verweisen, wonach die Neuverschuldung für
Investitionsausgaben zweckgebunden ist und die (von ihr selbst produzierten)
Zinsausgaben gemäß Haushaltsrecht bei den Sachausgaben auszuweisen sind.
Tabelle 6:
öffentlicher Gesamthaushalt (in Milliarden
EUR) / Prognose-Szenario: ab 2000 jährliche
Neuverschuldung in Höhe der Zinsausgaben / Eckwerte:
Durchschnittszinssatz für Zinsausgaben jährlich 7,1 %, Steigerung BIP
jährlich 3,5 %, Steuerquote gleichbleibend.
|
(2) Die Tabelle 6 zeigt auf: Ab dem Prognosejahr 2000 sind Neuverschuldung und Zinsausgaben gleich hoch. Der Primärsaldo beträgt ab 2000 null. Zinsausgaben und Schuldenstand steigen progressiv immer steiler an. Die Zins-Steuer-Quote hätte sich 2025 auf 42,0% erhöht. Die Neuverschuldung in % vom BIP betrüge 9,6% und der Schuldenstand in % vom BIP 145,4%. Das sind Werte, die weit über die Konvergenzkriterien (3% bzw. 60% vom BIP) hinausgehen. Das Szenario ist allein deshalb als Zukunftsmodell untauglich. Allerdings wäre der öffentliche Gesamthaushalt bei diesem Verschuldungsgebaren wie im Durchschnitt der vergangenen 35 Jahre von der Altlastfinanzierung des Schuldendienstes nahezu frei. Die Steuerzuwächse auf Grund der BIP-Steigerungsraten käme den Haushalten uneingeschränkt zugute. Unterstellt man, daß vom Schuldenstand Ende 2025 in Höhe von 7.039,4 Mrd.EUR wie 1999 ein Anteil von etwa 13% tilgungsfällig wird, wäre dies ein Betrag von 915,1 Mrd.EUR. Hinzu kämen die fälligen Zinsausgaben in Höhe von 466,7 Mrd.EUR. Die Schuldendienstrate beliefe sich dann auf 1.381,8 Mrd.EUR. Die Steuereinnahmen des Jahres 2025 (ohne Sozialabgaben) würden aber nur 1.112,0 Mrd.EUR betragen und dann nicht mehr zur Finanzierung des Schuldendienstes ausreichen. Würde man sie dazu einsetzen, stünde nicht mehr ein einziger EURO zur Haushaltsfinanzierung zur Verfügung.
(3) Das Szenario stellt das klassische Beispiel für ein Schneeballsystem dar, das wie eine Krebsgeschwulst wächst und wächst, bis es - wie alle Schneeballsysteme - nach dem Erreichen der kritischen Proportionen den Kreditmarkt sprengen und abrupt zusammenbrechen wird. Wann dies sein wird, ist bei diesem Szenario, das die Fortsetzung des bisherigen langfristigen Weges in die Schuldenfalle simuliert, schwer vorausschaubar, weil der Zeitpunkt vom Grad und von der Volatilität der wirtschaftlichen Entwicklung und der Differenz zwischen dem Zinssatz und der BIP-Steigerungsrate abhängt. Das System führt mit aller Deutlichkeit vor Augen, daß die staatliche Kreditfinanzierung zum Selbstzweck entartet ist und schizophrene Züge angenommen hat.
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5.2 Grenz-Szenario 2: ab 2000 fiktive Rückführung der Neuverschuldung auf null
(1) Im Gegensatz zum Grenz-Szenario 1 hätte eine abrupte fiktive Rückführung
der Neuverschuldung ab dem Jahr 2000 auf null das Zinseszinswachstum beendet.
Der Schuldenstand würde nicht mehr steigen, weil die von ihm verursachten
Zinslasten voll aus Eigenmitteln (Steuermitteln) der öffentlichen Haushalte
finanziert würden. Es wären nicht mehr Zinseszinsen, sondern nur noch Zinsen in
durchschnittlich gleicher Höhe für den nicht mehr wachsenden Schuldenberg zu
zahlen. Bei Betrachtung der Tabelle 7 wird dies deutlich. Eine sofortige
Rückführung der Neuverschuldung auf null wäre politisch kaum durchsetzbar, weil
dies von den Bürgern abrupt einschneidende Sparopfer erfordern würde. Das
Szenario wird dennoch gerechnet, weil es ebenfalls ein Grenz-Szenario wie das
vorhergehende darstellt, jedoch mit genau gegensätzlichen Fiktionen. Durch die
Gegenüberstellung ihrer Ergebnisse werden die Auswirkungen der beiden
unterschiedlichen Grenz-Szenarien besonders deutlich. Die Tabelle zeigt,
daß ab dem Startjahr 2000 nach Absenkung der Neuverschuldungsquote auf null der
Primärsaldo sich in Höhe der Zinsausgaben unterhalb der Null-Linie auf dauerhaft
gleichbleibendem Niveau stabilisiert. Das gleiche gilt für die Zinsausgaben und
den Schuldenstand oberhalb der Null-Linie. Zur Erreichung dieses Zieles muß also
ein Primärüberschuß in Höhe der Zinsausgaben (durch Einnahmeerhöhungen oder
Ausgabenminderungen) erwirtschaftet werden.
| Tabelle 7:
öffentlicher Gesamthaushalt (in Milliarden
EUR) / Prognose-Szenario: ab 2000 Rückführung der
Neuverschuldung auf null / Eckwerte: Durchschnittszinssatz für Zinsausgaben jährlich 7,1 %, Steigerung BIP jährlich 3,5 %, Steuerquote gleichbleibend.
|
(2) Die vollständige Leistung der Zinsausgaben aus Eigenmitteln (Steuermitteln) kehrt das bisherige (dem Szenario 1 nahekommende) Verschuldungsverhalten des öffentlichen Gesamthaushalts um: bisher wurde der Steuerzahler nicht mit Zinsausgaben belastet; seine Steuerabgaben standen im Rahmen der staatlichen Umverteilung voll der Volksgemeinschaft zur Verfügung. Bei einer Rückführung der öffentlichen Verschuldung auf null muß die Umverteilungsmasse um die Höhe der Zinsausgaben gekürzt werden. Das muß durch Steuerhöhungen und / oder Ausgabeeinsparungen realisiert werden, die zu einer Absenkung des Lebensstandards führen würden mit möglicherweise vorübergehenden negativen volkswirtschaftlichen Folgen (z. B. Reduzierung des privaten Verbrauchs und damit der Nachfrage, Rückgang des Wirtschaftswachstums, Steuermindereinnahmen). Die Tabelle 7 zeigt, daß die Zinssteuerquote und der Schuldenstand in Relation zum BIP bei diesem Szenario relativ steil nach unten abfallen, d. h. der Anteil der Zinsausgaben an den Steuereinnahmen sinkt von Jahr zu Jahr. Nach Absenkung der Neuverschuldung auf null steht ein immer größerer Anteil der Steuereinnahmen zunehmend für die Umverteilung zur Verfügung, und der Lebensstandard kann dann wieder kontinuierlich ansteigen. Im Jahre 2025 beträgt die Zinssteuerquote nur noch 7,6% (beim Basisszenario 1 = 42,0%). Damit werden sogar die 1999 erreichten Werte (Zinssteuerquote ohne Sozialabgaben 15,4%) weit unterschritten. Das gilt sinngemäß auch für den Schuldenstand in Relation zum BIP im Jahre 2025. Er beträgt dann nur noch 24,4% (beim Szenario 1 = 145,4%). Beim Grenz-Szenario 1 wird der sichere Kollaps-Zeitpunkt in die Zukunft verlegt mit den dann unabsehbaren Folgen. Beim Grenz-Szenario 2 hätte es erhebliche volkswirtschaftliche Turbulenzen geben können, wenn es ab dem Jahre 2000 abrupt realisiert worden wäre. Der öffentliche Gesamthaushalt steckt eben schon zu tief in der Schuldenfalle, als daß er sich durch eine sofortige Rückführung der Neuverschuldung auf null folgenlos daraus befreien konnte. Es müssen daher Wege gefunden werden, die Neuverschuldung schrittweise auf null zurückzuführen, übergangsweise zumindest aber so zu steuern, daß das Zins-Wachstums-Verhältnis stabilisiert wird, das heißt in einer horizontalen Linie verläuft. Näheres hierzu im nachfolgenden Konvergenzszenario.
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5.3 Bedeutung der Maastrichter Konvergenzkriterien und Szenario 3 (Konvergenz-Szenario)
(1) Die bisherige Meßlatte für die Begrenzung der öffentlichen Verschuldung in Deutschland (Investitionsausgaben) hat sich als Bremsmarke für das Verschuldungswachstum nicht bewährt und ist hierfür auch nicht geeignet (Hinweis auf Abschnitt 2.2). Die Maastrichter Konvergenzkriterien sind - bezogen auf Deutschland - der erste Versuch, den europaweit (überwiegend sogar weltweit) trotz der Bremswirkung des BIP-Wachstums eigendynamisch fortschreitenden Prozeß der öffentlichen Verschuldung zwar nicht zurückzuführen, jedoch systematisch zumindest zum Stillstand zu bringen. Das bisher weitgehend ungeregelte und daher wildwuchsartig ausufernde Schneeballsystem wird abgebremst und übergeleitet in einen Regelkreismechanismus mit festen Regel- und Führungsgrößen, allerdings beginnend mit bereits weit überhöhten Ausgangsgrößen. Stillstand heißt bei diesem Szenario aber nicht, daß Neuverschuldung und Schuldenstand nicht mehr zunehmen dürften. Unterhalb der Grenzwerte darf hiernach die Neuverschuldung jährlich steigen, und zwar bis zur Erreichung der Grenzwerte. Die beiden Referenzwerte von 3% des BIP für das jährliche öffentliche Defizit und 60% des BIP für den öffentlichen Schuldenstand sind zwei mathematisch wirksame Bremsmarken für den Anstieg der öffentlichen Verschuldung in Relation zum BIP, das heißt, das Wachstum der öffentlichen Verschuldung darf nicht über die festgelegten Grenzwerte hinausgehen. Da das BIP i. d. R. jährlich steigt, dürfen Neuverschuldung und Schuldenstand innerhalb des neu gewonnenen Spielraums jährlich wieder bis zu den Grenzwerten steigen, und zwar auch dann, wenn die Grenzwerte im Vorjahr bereits erreicht wurden. Aus den beiden Referenzwerten läßt sich mathematisch ein dritter Referenzwert ableiten: 3% von 60% sind 5%, d. h. das jährliche öffentliche Defizit darf, wenn diese Grenzwerte erreicht sind, nicht mehr als 5% des öffentlichen Schuldenstandes betragen.
(2) Deutschland hatte lt. Veröffentlichung der Europäischen Kommission mit
1,7% im Jahre 1998 und mit 1,2% im Jahre 1999 den ersten Grenzwert sogar
deutlich unterschritten. Der zweite Grenzwert war dagegen mit einem Wert von
60,7% (1998) und 61,1% (1999) nicht nur leicht überschritten, sondern sogar
angestiegen. Damit hatte Deutschland die Konvergenzkriterien fast punktgenau
erfüllt. Diese dürfen aber keinesfalls so verstanden werden, als ob die
Staatsverschuldung innerhalb dieser Grenzwerte unproblematisch sei. Die beiden
Referenzwerte können nur als eine aktuelle Momentaufnahme des erreichten, weit
überhöhten Verschuldungsgrades verstanden werden mit dem Ziel, im Interesse
eines stabilen EURO und einer stabilen Gesamtwirtschaft die Voraussetzung
hierfür festzuschreiben: bis hierher und nicht weiter ! Durch die
Einhaltung der Referenzwerte wird lediglich gewährleistet, daß vom gewachsenen
Anteil des BIP immer ein gleich hoher Anteil der in der Regel stärker
gewachsenen Zinslasten durch Neuverschuldung finanziert werden darf. Die
Maastrichter Vertragsbestimmungen verlangen als Voraussetzung für die Teilnahme
an der Einheitswährung EURO nicht eine "Punktlandung" bei oder unterhalb der
Referenzwerte 3% und 60%. Die Konvergenzkriterien gelten auch als erfüllt, wenn
das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstandes die Referenzwerte überschreitet,
sich diesen jedoch rasch genug nähert (Art. 104c der Vertragsbestimmungen). Auch
zwei andere Komponenten, die den Anstieg der öffentlichen Verschuldung
mitbeeinflussen, fallen unter die Konvergenzkriterien: die Inflationsrate und
die Langfristzinsen. Insoweit bieten die Maastrichter Konvergenzkriterien auch
für Deutschland die erstmalige Chance, den bisher wildwuchsartig verlaufenden
und irgendwann zum Kollaps führenden Prozeß der Staatsverschuldung mit Hilfe des
europaweit vereinbarten Regelmechanismus abzubremsen und zu kontrollieren.
| Tabelle 8:
öffentlicher Gesamthaushalt (in Milliarden
EUR) / Prognose-Szenario: ab 2000 Neuverschuldung im
Rahmen der Maastrichter Konvergenzkriterien (Konvergenzszenario)
/ Eckwerte: Durchschnittszinssatz für Zinsausgaben jährlich 7,1 %, Steigerung BIP jährlich 3,5 %, Steuerquote gleichbleibend.
|
(3) In Tabelle 8 sind - wieder auf der Basis eines durchschnittlichen fiktiven BIP-Wachstums von jährlich 3,5% - die Ergebnisse eines Konvergenz-Szenarios dargestellt, die sich im Jahre 2025 ergeben, wenn die Referenzwerte Neuverschuldung max. 3% des BIP und öffentl. Schuldenstand max. 60% des BIP bei einem durchschnittlichen Langfristzinssatz von 7,1% eingehalten werden. Ausgangsgrößen für die Varianten des Konvergenz-Szenarios sind die von EUROSTAT veröffentlichten Ergebnisse für den öffentlichen Gesamthaushalt für die Jahre 1995 bis 1999 (News release No. 34/2000 v. 13.03.00, Internet-Adresse s. unten Abschn. 10 ), weil sie für das Konvergenzszenario geeigneter sind. Diese sind nicht kongruent mit den Werten, die sich entsprechend der finanzstatistischen Abgrenzung des Statistischen Bundesamtes ergeben, die für die Grenz-Szenarien 1 und 2 und das nachstehende Szenario 4 verwendet wurden. So umfaßt der Begriff "öffentliches Defizit" nach Maastricht-Abgrenzung nicht nur die Neuverschuldung, sondern auch andere Bestandteile (Hinweis auf vorstehenden Abschnitt 4). Daher sind auch die für 1995 bis 1999 errechneten Quoten Neuverschuldung in % vom BIP und Schuldenstand in % vom BIP nicht mit den in den vorstehenden Szenarien 1 und 2 nach finanzstatistischer Abgrenzung errechneten Werten identisch. Die Unterschiede sind nicht erheblich und verändern nicht das Ergebnis der einzelnen Szenarien im Hinblick auf die damit angestrebten Grunderkenntnisse. Die Tabelle 8 läßt erkennen, daß trotz Einhaltung der Konvergenzkriterien bis 2025 Neuverschuldung, Zinsausgaben, Primärsalden und Schuldenstand weiterhin anwachsen. Der Anteil der jährlich wachsenden Zinsausgaben an den ebenfalls (BIP-abhängig) wachsenden Steuereinnahmen (Zinssteuerquote) bleibt ab 2001 mit jährlich 17,9% konstant. Von Jahr zu Jahr wird etwa die Hälfte der steigenden Zinslasten kreditfinanziert. Die andere Hälfte (Primärsaldo) wird aus den etwa im gleichen Verhältnis wachsenden Eigenmitteln (Steuermitteln) bezahlt. Neuverschuldung, Zinsausgaben, Primärsalden und Schuldenstand stabilisieren sich in Relation zum fiktiven durchschnittlichen BIP-Wachstum von jährlich 3,5%.
(4) Die Referenzwerte 3% und 60% lassen sich gleichzeitig punktgenau nur ausschöpfen, wenn die BIP-Steigerungsrate genau 5,24% beträgt. Ist die BIP-Steigerungsrate niedriger, darf die Neuverschuldung unterhalb der 3%-Marke nur so hoch bemessen werden, daß der Schuldenstand nicht über 60% des BIP steigt. Die von EUROSTAT für 1999 veröffentlichten Konvergenzdaten (Hinweis auf vorstehenden Abschnitt 4) weisen aus, daß die Neuverschuldung 1999 trotz aller Sparbemühungen noch zu hoch bemessen wurde, denn die ohnehin über dem Grenzwert von 60% liegende Schuldenquote stieg sogar auf 61,1% leicht an. Steigt das BIP-Wachstum auf über 5,24%, kann der Referenzwert von max. 3% des BIP für die Neuverschuldung ausgeschöpft werden. Dann wird allerdings der Referenzwert von 60% Anteil des Schuldenstandes am BIP unterschritten und nicht ausgeschöpft. Würde man ihn ausschöpfen wollen, würde der erste Referenzwert (Neuverschuldung max. 3% des BIP) wieder überschritten. Die Maastrichter Konvergenzkriterien können aber nur stabilitätswirksam sein, wenn keiner der Referenzwerte überschritten wird bzw. wenn sich bei Überschreitungen die Verschuldungsdaten "rasch genug den Referenzwerten nähern" (EUROSTAT). Bricht man aus dem stabilitätswirksamen Regelmechanisnums der Konvergenzkriterien aus, bricht das gesamte Regelkreissystem zusammen. Die öffentliche Verschuldung kann dann weiterhin wie bisher wachsen. EURO und Gesamtwirtschaft werden dann immer instabiler bis zum Eintritt des dann unvermeidlichen Zusammenbruchs der öffentlichen Finanzwirtschaft.
(5) Verglichen mit dem bisherigen, weitgehend ungeregelten Wildwuchs der öffentlichen Verschuldung stellen die Maastrichter Konvergenzkriterien einen Rettungsanker dar, mit dessen Unterstützung der eigendynamische Wachstumsprozeß der öffentlichen Verschuldung einheitlich so geregelt wird, daß BIP- und Verschuldungswachstum miteinander vereinbar sind und dadurch der in der Zukunft sonst unvermeidliche Zusammenbruch der öffentlichen Finanzwirtschaft verhindert werden kann. Diese positive Wirkung darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß damit lediglich ein Modus gefunden wurde, der ein einigermaßen erträgliches Leben in der Schuldenfalle ermöglicht. Die Schizophrenie, wonach dies alles nur erforderlich ist, weil die hierdurch erzeugten Zinslasten damit zu finanzieren sind, bleibt bestehen.
(6) Bisher wurde der Steuerzahler geschont. Die Neuverschuldung deckte im Durchschnitt der vergangenen Jahre die von ihr selbst produzierten Zinslasten. Künftig muß der Steuerzahler diese Zinslasten anteilig mitfinanzieren, weil die Referenzwerte nur noch eine Teilfinanzierung der Zinslasten über die Neuverschuldung zulassen. Der Anteil der Zinslasten, der künftig aus Steuermitteln zu finanzieren ist, wird umso höher ausfallen, je niedriger die BIP-Steigerungsrate ist. Die Anpassung des langfristig für den Schuldenstand zu zahlenden Durchschnittszinssatzes an die steigenden bzw. fallenden BIP-Wachstumsraten wird erfahrungsgemäß erheblich langsamer verlaufen, so daß die Veränderung des BIP-Wachstums zu Lasten (bei niedrigen BIP-Steigerungsraten) aber auch zu Gunsten der Steuerzahler (bei hohen BIP-Steigerungsraten) i. d. R. stark durchschlagen werden.
(7) Eine weitere Folge der Maastrichter Konvergenzkriterien ist, daß von der bisherigen Maxime für die öffentliche Verschuldung, nämlich ein antizyklisches Verschuldungsverhalten in der bisherigen Form, Abschied genommen werden muß. Nach dieser verfassungs- und haushaltsrechtlich verankerten Maxime sollte gerade in konjunkturschwachen Zeiten, also bei niedrigen BIP-Steigerungsraten, mit höherer Kreditfinanzierung das BIP-Wachstum und damit die Konjunktur wieder angekurbelt werden. In Zeiten hoher Konjunktur sollte dann allerdings Abstinenz bei der Neuverschuldung geübt werden. Höhere Steuereinnahmen sollten einer Konjunkturausgleichsrücklage zugeführt werden, aus der in schlechten Zeiten die öffentlichen Haushalte gespeist werden sollten zur Vermeidung weiterer Kreditaufnahmen. Das System hat nicht funktioniert und konnte auch nicht funktionieren, weil konjunkturbedingte Mehreinnahmen zum großen Teil von den gestiegenen Zinseszinslasten wieder aufgezehrt wurden. Die Maastrichter Konvergenzkriterien ermöglichen jedenfalls das bisherige Verschuldungsverhalten nicht mehr. Je niedriger das BIP-Wachstum ausfällt, umso niedriger darf auch nur die Neuverschuldung ausfallen, weil sonst die Referenzwerte überschritten werden. Die öffentlichen Haushalte geraten dann also nicht nur infolge geringerer Steuereinnahmen, sondern zusätzlich durch geringere Neuverschuldungsmöglichkeiten unter Druck. Die Haushalts- und Konvergenzsituation Deutschlands im Jahre 2001 ist ein deutliches Beispiel dafür. Je höher aber die BIP-Steigerungsraten ausfallen, umso höher steigen auch die Steuereinnahmen, umso höher darf aber auch die Neuverschuldung steigen, weil die Referenzwerte in Relation zum gestiegenen nominalen BIP dann höhere absolute Nettokreditaufnahmen zulassen. Bei einem Verzicht auf die Ausschöpfung des dann gewonnenen Verschuldungsspielraums zu Gunsten erhöhter Kreditaufnahme in schlechteren Zeiten wäre auch ein antizyklisches Verschuldungsverhalten der öffentlichen Haushalte möglich. Ob bzw. wie der Regelmechanismus der Maastrichter Vertragsbestimmungen unter diesen Voraussetzungen funktionieren wird, muß sich erst erweisen. Es gibt z. Zt. kein anderes besser geeignetes Regelwerk für die Bremsung des bisherigen dramatischen Anstiegs der öffentlichen Verschuldung.
(8) Auf die Frage, ob eine Begrenzung der Neuverschuldung im Rahmen dieser Regelungen praktikabel ist bzw. ausreicht oder ob eine schrittweise Rückführung der Neuverschuldung auf null geboten ist, worauf sich die EU-Mitgliedsstaaten im Stabilitätspakt (Vertrag von Amsterdam) ohnehin verständigt haben, wird im nachfolgenden Abschnitt näher eingegangen.
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5.4 Szenario 4: ab 2000 schrittweise Rückführung der Neuverschuldung auf null
(1) So begrüßenswert die Maastrichter Konvergenzkriterien und Referenzwerte als erster notwendiger Schritt zur Abbremsung des exponentiellen Verschuldungswachstums auch sind; erstens: ihre Einhaltung läßt sich schwer überwachen und beeinflussen und zweitens: der zugelassene Verschuldungsmechanismus verstetigt den an sich fiskalisch nutzlosen Vorgang, daß die Neuverschuldung nach wie vor ausschließlich der Finanzierung eines Teils der von ihr selbst erzeugten Zinslasten dient und nicht originär der Haushaltsdeckung. Im Gegenteil: der Teil der von der Neuverschuldung selbst erzeugten Zinslasten, der wegen der Konvergenzkriterien nicht von der Neuverschuldung gedeckt wird, muß weiterhin aus Steuermitteln bezahlt werden, allerdings in Relation zu ihrer (unterstellten) BIP-konformen Steigerung mit einem mittel- bis langfristig gleichbleibenden Anteil.
(2) Der einzig vernünftige Ausweg aus der dann noch nicht gelösten Schuldenkrise ist die allmähliche Rückführung der Neuverschuldung auf null. Auf die Ausführungen im vorstehenden Abschnitt 4.1 Abs. (2) wird hingewiesen.
(3) EWI-Präsident Wim Duisenberg führt in seinem Vorwort vom 05.05.98 zum Jahresbericht 1997 des Europäischen Währungsinstituts (EWI) aus: "Das EWI betonte bereits in seiner jüngsten Prüfung der makroönomischen Konvergenz, daß sich für die Zukunft gerade in der Haushaltspolitik weitere Herausforderungen ergeben. Insbesondere im Hinblick auf den zukünftigen Euro-Währungsraum ist es von äußerster Wichtigkeit, daß alle Mitgliedstaaten ehestmöglich ein solches Ausmaß an fiskalpolitischer Flexibilität wiederherstellen, das ihnen ermöglicht, ungünstigen konjunkturellen Entwicklungen gegenzusteuern. Mittelfristig kann eine derartige Flexibilität durch ein annähernd ausgeglichenes Budget beziehungsweise einen Haushaltsüberschuß gewährleistet werden." Im Anhang zum Jahresbericht (Auszüge aus dem Konvergenzbericht März 1998) ist u. a. ausgeführt: "Ungeachtet der jüngsten Erfolge ist eine weitere erhebliche Konsolidierung in den meisten Mitgliedstaaten erforderlich, um dauerhaft die Haushaltskriterien und das mittelfristige Ziel des ab 1999 wirksamen Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu erreichen, wonach die Haushaltsposition nahezu ausgeglichen sein oder einen Überschuß aufweisen muß. Dies gilt insbesondere für Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, die Niederlande, Österreich und Portugal, wo 1998 mit Defiziten von 1,6 % bis 2,9 % des BIP gerechnet wird." Im Stabilitäts- und Wachstumspakt, der für die am 1. Januar 1999 beginnende dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ausgehandelt und als Entschließung des Europäischen Rates am 17.06.97 in Amsterdam angenommen wurde, haben sich die EU-Mitgliedstaaten mittelfristig verpflichtet, die Vorgabe eines nahezu ausgeglichenen Haushalts zu erfüllen. Danach ist eine kreditfinanzierte anstelle einer eigen- bzw. steuerfinanzierten Konjunkturförderung künftig nicht mehr zulässig (Hinweis auf Abschn.4.1 Abs.2).
(4) Mit der nachstehenden Tabelle 9 wird für den öffentlichen
Gesamthaushalt ein Prognoseszenario bis zum Jahre 2025 entwickelt, das an den
Verschuldungsverlauf ab 1999 anknüpft und ab 2000 eine jährliche Rückführung der
Neuverschuldung um 1/7 (ein Siebtel) - bezogen auf die Neuverschuldung des
Standes von 1999 - bei einem fiktiven BIP-Wachstum von jährlich durchschnittlich
3,5% simuliert. Die Ergebnisse zeigen, daß ab dem Jahre 2006 nach Absenkung der
Neuverschuldungsquote auf null der Primärsaldo sich in Höhe der Zinsausgaben
unterhalb der Null-Linie auf dauerhaft gleichbleibendem Niveau stabilisiert. Das
gleiche gilt für die Zinsausgaben und den Schuldenstand oberhalb der Null-Linie.
Die Tabelle zeigt, daß die Zinssteuerquote und der Schuldenstand in Relation zum
BIP (nach finanzstatistischer Abgrenzung) bei diesem Szenario relativ steil nach
unten abfallen, das heißt der Anteil der Zinsausgaben an den
Steuereinnahmen sinkt von Jahr zu Jahr. Im Jahre 2025 beträgt die
Zinssteuerquote ohne Sozialabgaben bei 3,5% BIP-Wachstum nur noch 8,0%
Damit wird der 1999 erreichte Wert (15,4%) weit unterschritten. Das gilt
sinngemäß auch für den Schuldenstand (nach finanzstatistischer Abgrenzung) in
Relation zum BIP.
| Tabelle 9:
öffentlicher Gesamthaushalt (in Milliarden
EUR) / Prognose-Szenario: ab 2000 schrittweise Rückführung der
Neuverschuldung auf null, und zwar um jährlich 1/7 (ein Siebtel) der
Neuverschuldung im Jahre 1999. / Eckwerte: Durchschnittszinssatz für Zinsausgaben jährlich 7,1 %, Steigerung BIP jährlich 3,5 %, Steuerquote gleichbleibend.
|
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5.5 Gegenüberstellung der Szenarien 1 bis 4
In der nachstehenden Tabelle 10 sind die Verschuldungsdaten 1999 und
die im Jahre 2025 erreichten Prognoseergebnisse der vorstehend dargestellten
unterschiedlichen Prognose-Szenarien noch einmal gegenübergestellt.
| Tabelle 10:
öffentlicher Gesamthaushalt (in Milliarden
EUR) / Gegenüberstellung der Ergebnisse der mit den Tabellen 4 bis 7 dargestellten Prognoseszenarien. / Eckwerte: Durchschnittszinssatz für Zinsausgaben jährlich 7,1 %, Steigerung BIP jährlich 3,5 %, Steuerquote gleichbleibend.
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(1) Eine allmähliche Rückführung der Neuverschuldung auf null würde auch die komplizierte und schwierige Überwachung der Einhaltung der Maastrichter Referenzwerte 3% und 60% des BIP weitgehend erübrigen, weil mit der Rückführung die Grenzwerte nicht mehr überschritten werden können, sondern im Gegenteil mit wachsender Tendenz unterschritten werden.
(2) Die Ergebnisse belegen noch einmal mit aller Deutlichkeit, daß zur Befreiung aus der Schuldenfalle nicht eine konvergenzkonforme Neuverschuldung, sondern die schrittweise Rückführung der Neuverschuldung auf null erreicht werden muß, ein Ziel, auf das sich auch die Mitgliedsstaaten der EU in ihrem Stabilitätspakt verständigt haben. Neben diesem Modell gibt es selbstverständlich noch hunderte von anderen Modellen für eine Rückführung der öffentlichen Verschuldung auf null. Differenzierte Alternativrechnungen würden den Rahmen dieser Arbeit sprengen.
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5.6 Die Inflation als Ausweg ?
(1) Es gibt Auffassungen, wonach ein kräftiger Inflationsschub den bisher angehäuften Schuldenberg und die darauf zu leistenden Zinszahlungen in Relation zum gestiegenen Preisniveau abbauen würde. Eine solche Wirkung stellte sich beispielsweise auf dem Privatsektor ein für die Beschaffung von Haus- und Grundbesitz Ende der sechziger Jahre. Der Inflationsschub in den siebziger Jahren führte zu einer überdurchschnittlichen Erhöhung des Preisniveaus, aber auch der Einkünfte. Die Schulden und der Schuldendienst für Investitionen Ende der sechziger Jahre reduzierten sich relativ zum gestiegenen Preis- und Einkommensniveau; die Investoren waren Nutznießer der Inflation.
(2) Unabhängig von den schädlichen Wirkungen einer inflationären Entwicklung
für die Geldwertstabilität und damit für die Gesamtwirtschaft hat das Ausmaß
eines überhöhten inflationsbedingten BIP-Wachstums allein auf Grund der
bestehenden mathematischen Zusammenhänge erhebliche Auswirkungen auf die
Dimension der Staatsverschuldung, und zwar in Abhängigkeit von der Höhe der
Neuverschuldung. Die in Tabelle 11 dargestellten Prognoseergebnisse
machen dies deutlich.
| Tabelle
11: öffentlicher Gesamthaushalt (in Milliarden EUR) Gegenüberstellung der Ergebnisse der mit den Tabellen 4 bis 6 dargestellten Prognoseszenarien im Jahr 2025 bei inflationärem BIP-Wachstum, Eckwerte: Durchschnittszinssatz für Zinsausgaben jährlich 15%, Steigerung BIP jährlich 10%, Steueranteil am BIP gleichbleibend.
|
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6. Lösungsansätze zur Befreiung aus der Schuldenfalle
(1) Alle Kritiker der öffentlichen Verschuldung kommen zu dem folgerichtigen Ergebnis, daß nur eine Konsolidierung der öffentlichen Finanzen die Probleme der öffentlichen Verschuldung lösen kann. Dabei bleibt aber durchweg die Frage offen, wie und in welchem Umfang dies geschehen soll. Unter Konsolidierung im engeren haushalts- und finanzwirtschaftlichen Sinne ist die Rückführung des öffentlichen Defizits zu verstehen. Das ist aber nur möglich, wenn entsprechende Primärüberschüsse erwirtschaftet werden, und zwar durch Vermehrung der Einnahmen und / oder Reduzierung der Ausgaben. Solche Maßnahmen belasten aber überwiegend den Bürger (Steuererhöhungen oder Leistungskürzungen). Wie, wann und in welchem Umfang soll also konsolidiert werden ?
(2) So weitermachen wie bisher hieße nach den Ergebnissen dieser Untersuchung, daß im Durchschnitt des öffentlichen Gesamthaushalts mittel- und langfristig weiterhin Neuverschuldung nahezu in Höhe der Zinsausgaben stattfindet. Der Bürger würde dann zwar noch nicht durch Konsolidierungsmaßnahmen mit höheren Steuern und / oder Leistungskürzungen belastet; das hierzu entwickelte Prognoseszenario (vgl. Abschn. 5.1 und Tabelle 6) führt jedoch zu der Erkenntnis, daß dann die Staatsverschuldung nach Art eines Schneeballsystems eigendynamisch immer schneller wächst und zu Lasten der nachfolgenden Generationen zum Kollaps führen muß. So weitermachen ist also keine Alternative.
(3) So weitermachen wie bisher ist aber auch deshalb nicht möglich, weil dann die Maastrichter Konvergenzkriterien nicht eingehalten werden könnten. Neuverschuldung und Schuldenstand würden weit über die Maastrichter Referenzwerte von 3% bzw. 60% des BIP hinausgehen, und zwar umso höher, je niedriger die BIP-Steigerungsraten ausfallen.
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6.1 Änderung der rechtlichen Grundlagen
(1) Die bisherige unrealistische und schwer durchschaubare Darstellung der Kreditfinanzierung und -abwicklung in den öffentlichen Haushalten hat das Ausufern der öffentlichen Verschuldung begünstigt (vgl. Abschnitte 2.2 und 2.3). Die Veranschlagung der Kreditmarktfinanzierung und des Schuldendienstes in den Haushaltsplänen der öffentlichen Gebietskörperschaften läßt nämlich überwiegend nicht unmittelbar die daraus erwachsende Haushaltsbelastung erkennen, weil es keinen Titel dafür gibt und der Zuschuß aus Haushaltsmitteln zur Finanzierung des Schuldendienstes (Primärsaldo) nur rechnerisch ermittelt werden kann. Eine wesentliche Voraussetzung für eine Konsolidierung der öffentlichen Finanzen ist deshalb eine haushaltstechnische Darstellung der Kreditfinanzierung und -abwicklung, die den mathematisch-gesetzmäßigen Zusammenhängen Rechnung trägt und ausweist, wozu die Kreditfinanzierung dient, nämlich der Refinanzierung der Tilgungsausgaben und - abhängig von der Höhe der erwirtschafteten Primärüberschüsse - der anteiligen Finanzierung der Zinsausgaben. Es genügt nicht, daß nur in der Fachliteratur mit Primärsalden (Primärüberschüsse bzw. -Primärdefizite) gerechnet wird. Diese müssen auch in den Haushaltsplänen und Haushaltsrechnungen bzw. in ihren Anlagen ausgewiesen werden, da nur eine solche Rechnung offen darlegt, daß die Kreditfinanzierung aus sich selbst heraus jährlich immer größere Haushaltsdefizite erzeugt. Nur eine solche Darstellung wird dem Haushaltsgrundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit gerecht.
(2) Für die Form einer solchen veränderten Darstellung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Da die Kreditfinanzierung nicht mehr originär der Haushaltsdeckung, sondern nur noch der eigendynamisch wachsenden Finanzierung der von ihr selbst erzeugten Lasten (Altlasten, Erblasten) dient, sollte sie in einem aus den Haushaltsplänen herausgelösten Kreditabwicklungsfonds dargestellt werden. In den Haushaltsplänen wären dann nur noch bei einem hierfür vorzusehenden Ausgabetitel die Zuschüsse (Primärüberschüsse) zu veranschlagen, die an die Kreditabwicklungsfonds zum Ausgleich ihres Defizits aus Haushaltsmitteln zu leisten sind. Die Kreditabwicklungsfonds müßten - je nach Gestaltung eines Sanierungskonzeptes - kurz-, mittel- oder langfristig wie folgt finanziert werden:
(3) Sollte es im Zuge der weiteren Entwicklung zur einer dringend notwendigen Reform der öffentlichen Verschuldung kommen, wäre eine zentralisierte Bedienung solcher Kreditabwicklungsfonds auf Länder- oder Bundesebene, nach Realisierung der Europäischen Währungsunion langfristig vielleicht sogar auf EU-Ebene, vorteilhaft. Für die Gestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation solcher zentralen Lösungen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Denkbar wäre z. B. die bundeszentrale automatisierte Führung und Bedienung der Kreditabwicklungsfonds aller zum öffentlichen Gesamthaushalt zählenden Gebietskörperschaften und ihre Kumulierung und Steuerung in einem übergeordneten Zentralfonds. Die Belastungen aus der zentralen Finanzierung und Abwicklung könnten dann über den Finanzausgleich anhand besonderer Schlüssel auf die einzelnen staatlichen und kommunalen Gebietskörperschaften im Verhältnis ihrer in den zentralen Fonds eingebrachten Schuldenstände aufgeteilt werden.
(4) Eine auf Bundesebene zentralisierte Bedienung solcher Kreditabwicklungsfonds könnte zudem nicht unerhebliche Zinsvorteile zu Gunsten der Bundesländer insgesamt, der Gemeinden / GV und Zweckverbände in Deutschland erbringen. Vom Schuldenstand des öffentlichen Gesamthaushalts Stand Ende 1999 in Höhe von 1.183,1 Mrd.EUR (= 100%) entfällt der Löwenanteil von 764,6 Mrd.EUR (= 64,6%) ohnehin auf den Zentralstaat (Bund und seine Nebenhaushalte). "Nur" ein Anteil von 418,5 Mrd.EUR (= 35,4%) entfällt auf die Bundesländer insgesamt, die Gemeinden / GV und die Zweckverbände. Auf Grund seiner größeren Volumina kann der Bund bei seinen Kreditaufnahmen i. d. R. günstigere Zinskonditionen erzielen. Ein Unterschied von z. B. 0,5% würde zu Gunsten der Bundesländer insgesamt, der Gemeinden / GV und Zweckverbände, bezogen auf ihren Schuldenanteil von 418,5 Mrd.EUR, zu einem Zinsvorteil von jährlich etwa 2,1 Mrd.EUR führen.
(5) Etwaige Bedenken dahingehend, daß durch eine auf Bundesebene zentralisierte Bemessung und Abwicklung der Verschuldung in Kreditabwicklungsfonds das Budgetrecht der einzelnen Gebietskörperschaften zu stark beschnitten würde, können und müssen zurückgestellt werden, weil die Vorgaben durch die Maastrichter Konvergenzkriterien insoweit die Budgetrechte ohnehin einschränken. Aber auch ohne die Maastrichter Referenzwerte müßten die Budgetrechte der öffentlichen Gebietskörperschaften im Hinblick auf ihr Verschuldungsgebaren eingeschränkt werden, weil die dringend erforderliche Reform der öffentlichen Verschuldung in Deutschland auf andere Weise nicht zu erreichen wäre.
(6) Die Darstellung in Kreditabwicklungsfonds könnte nach dem in Tabelle
12 stark vereinfacht entworfenem Grundschema erfolgen. Eine solche
separierte Darstellung der Kreditfinanzierung wäre denkbar sowohl in Neben- oder
Sonderhaushalten der öffentlichen Gebietskörperschaften als auch bei
organisatorisch bzw. institutionell separater und auch zentralisierter
Abwicklung in entsprechenden Plänen solcher Organisationseinheiten. Nach
der Auslagerung der Altschuldenbestände in die Kreditabwicklungsfonds müßten die
öffentlichen Haushalte dann mit einem Schuldenstand "null" ohne
Kreditfinanzierung bisheriger Art neu beginnen.
Tabelle
12: Stark vereinfacht dargestelltes Grundschema für die
separate Darstellung der Kreditfinanzierung der öffentlichen
Gebietskörperschaften in Kreditabwicklungsfonds
|
(7) Die erforderliche veränderte Betrachtungsweise und Darstellung der öffentlichen Verschuldung erfordert seitens der legislativ und exekutiv Verantwortlichen die Bereitschaft zum Umdenken und zur Abkehr von der seit Jahrzehnten gewohnten und in Verfassungs-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften verankerten Betrachtung und Darstellung. Das gilt insbesondere für die Änderung der Verfassungsbestimmungen, welche die Orientierung der jährlichen Neuverschuldungsgrenzen an den Summen der jährlichen Ausgaben für Investitionen ermöglichen und damit den Weg in die Schuldenfalle geebnet haben (vgl. Abschnitt 2.2). Es gibt in der Literatur bereits verschiedene Vorschläge zu Verfassungsänderungen. Wichtig ist, daß in die Verfassungen der öffentlichen Gebietskörperschaften Bestimmungen aufgenommen werden, mit denen die bisher auf die Höhe der Neuverschuldung bezogene verfassungsmäßige Grenze (Summe der Investitionsausgaben) aufgehoben und ersetzt wird durch Regelungen mit neuen Grenzen, die zur Lösung der Verschuldungskrise durch die legislatorisch und exekutiv Verantwortlichen gesetzt werden. Der Verfasser dieser Ausarbeitung hat in seinem o. a. Manuskript "Die Schuldenfalle - eine Untersuchung der Staatsverschuldung ab 1965 bis 2025" Formulierungsvorschläge als Beispiele für ein Regelwerk zu Änderungen von verschuldungsrelevanten Bestimmungen des Grundgesetzes und des Haushaltsgrundsätzegesetzes unterbreitet. Ein entsprechender Manuskriptauszug ist am Ende dieses Dokuments abgelegt und per Link aufrufbar als
zurück zum InhaltsverzeichnisAnlage zu Abschnitt 6.1 Absatz 7.
6.2 Einhaltung der Maastrichter Konvergenzkriterien
(1) Die Maastrichter Referenzwerte für die öffentliche Verschuldung stellen die Mindestansätze hinsichtlich einer Lösung der Verschuldungskrise dar, nämlich die Verstetigung des exponentiellen Wachstums der Verschuldung in Relation zum BIP (vgl. im einzelnen Abschnitt 5.3). Wenn dies erreicht werden kann, ist bereits der erste Schritt zur dringend erforderlichen Trendwende getan. Hierfür bietet die Europäische Währungsunion im Zusammenhang mit der Einführung des EURO erstmalig und europaweit eine hoffnungsvolle Chance, aber nur dann, wenn die in Form der Konvergenzkriterien gesetzten Grenzen auch eingehalten werden.
(2) Die Maastrichter Referenzwerte (Neuverschuldung max. 3% und Schuldenstand max. 60% des BIP) gelten für die Ebene des öffentlichen Gesamthaushalts. Dieser enthält jedoch nur die Summen der sehr unterschiedlichen Verschuldungsergebnisse in den vielen Einzelhaushalten aller Gebietskörperschaften. Es ist schwer wenn nicht fast unmöglich, auf deren Verschuldungsverhalten so Einfluß zu nehmen, daß in der Summe für den öffentlichen Gesamthaushalt die Maastrichter Konvergenzkriterien erfüllt werden. In den Nationalen Stabilitätspakt (Hinweis auf vorst. Abschn. 4.2) wurden Kontingentierungsvereinbarungen aufgenommen, wonach die Maastrichter "Neuverschuldungsrechte" in Höhe von max. 3% des BIP zu 55% auf die Länder und Kommunen und zu 45% auf den Bund und die Sozialversicherungen aufgeteilt werden. Eine solche Kontingentierung trägt jedoch folgenden Gesichtspunkten zu wenig Rechnung:
(3) Eine bundeszentrale Führung aller Kreditabwicklungsfonds der öffentlichen Gebietskörperschaften würde die Überwachungsprobleme hinsichtlich der gesamtdeutschen Einhaltung der Maastrichter Konvergenzkriterien erheblich reduzieren.
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6.3 Schrittweise Rückführung der Neuverschuldung auf null
Der einzig vernünftige Ausweg aus der Schuldenkrise ist die allmähliche
Rückführung der öffentlichen Verschuldung auf null. Auf die näheren Ausführungen
im vorstehenden Abschnitt 5.4 wird hingewiesen.
6.4 Verwendung einmaliger hoher Einnahmen (z.B. aus den UMTS-Lizenzen) zur Rückführung der Verschuldung
(1) Hohe einmalige Einnahmen (wie z. B. Privatisierungserlöse und UMTS-Lizenzeinnahmen) dürfen weder für Investitionen noch zur Finanzierung von jährlich wiederkehrenden Steuerentlastungen oder zusätzlichen Ausgaben verwendet werden, solange der öffentliche Gesamthaushalt noch ein strukturelles Defizit aufweist. Solche Einnahmen müssen vielmehr ausnahmslos zur Verringerung der Neuverschuldung oder sogar zur Schuldentilgung (Verringerung der Kreditaufnahmen zur Refinanzierung der Tilgungsausgaben) eingesetzt werden.
(2) Laut Presseerklärung des BMF vom 17.08.2000 hat der Bund die Einnahmen von 50,5 Mrd.EUR aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen vollständig zur Tilgung der Schulden verwendet. In der Presseerklärung wird hierzu weiter ausgeführt: "Das bringt uns bei der Sanierung der Staatsfinanzen einen wichtigen Schritt voran. Dieser Fortschritt kommt langfristig allen Bürgerinnen und Bürgern zugute". In dieser Frage waren sich offensichtlich alle im Bundestag vertretenen Parteien weitgehend einig.
(3) Die Verwendung solch hoher einmaliger Einnahmen zur Verringerung der Neuverschuldung bzw. sogar zur Schuldentilgung erleichtert den Rückmarsch aus der Schuldenfalle spürbar. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, daß nur die jährlichen Zinsersparnisse das strukturelle Defizit reduzieren, nicht die hohen einmaligen Einnahmen. Darum muß auch die Zinsersparnis zur Entschuldung eingesetzt werden. Das hat auch die Deutsche Bundesbank in ihrem Monatsbericht August 2000 hervorgehoben mit dem Hinweis, daß geringere Steuereinnahmen auf Grund der Steuerreform in den nächsten Jahren das strukturelle Defizit wieder erhöhen könnten.
(4) Der Bundeshaushalt wies infolge der hohen einmaligen Einnahmen aus den UMTS-Lizenzen im Jahre 2000 erstmalig seit 30 Jahren wieder einen Überschuß auf. Dieser Überschuß schlug auch auf den öffentlichen Gesamthaushalt durch, so daß Deutschland infolge dieser hohen einmaligen Einnahmen in der jährlichen Veröffentlichung der EU-Konvergenzdaten von EUROSTAT erstmalig - aber leider nur für ein Jahr - zu den EU-Staaten gehörte, die einen Haushaltsüberschuß erzielt haben. Im Jahre 2001 fiel das deutsche gesamtstaatliche Defizit wieder auf einen Stand von 2,7% des BIP zurück (Hinweis auf vorstehenden Abschnitt 4.1).
(5) Mit Hilfe der Verwendung der hohen einmaligen Einnahmen aus den UMTS-Lizenzen in Höhe von 50,5 Mrd.EUR zur Verschuldungsrückführung konnte im Jahre 2001 der Schuldenberg des öffentlichen Gesamthaushalts in Höhe von ca. 1.232,8 Mrd.EUR auf einen Wert von 59,8% des BIP zurückgeführt werden. Damit unterschritt Deutschland erstmalig seit vielen Jahren wieder den zweiten Grenzwert für den öffentlichen Schuldenstand von 60% des BIP (Hinweis auf vorstehenden Abschn. 4.1).
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6.5 Künftig Verbot oder Reform der Staatsverschuldung ?
(1) Die Neuverschuldung bisheriger Handhabung sollte per Verfassungs- und Gesetzesänderungen verboten und ersetzt werden durch eine reformierte kurz- bis mittelfristige öffentliche Verschuldung, die sich ausschließlich am Liquiditätsbedarf infolge technisch oder gesamtwirtschaftlich bedingter Liquiditätsengpässe orientiert. Bei nachhaltigen gesamtwirtschaftlichen Veränderungen müssen die jährlichen und mittelfristigen Haushaltsplanungen die kassenmäßig erzielten Defizite oder auch Überschüsse wieder ausgleichen, d. h. Überschüsse müssen in einer "Konjunkturausgleichsrücklage" angesammelt werden, damit Defizite zunächst daraus abgedeckt werden können. Reicht der Bestand der Konjunkturausgleichsrücklage zur Deckung des Defizits nicht aus, müssen kurzfristige Kredite aufgenommen werden, deren kurzfristige Abwicklung (Zins- und Tilgungsleistungen) in den Haushaltsplanungen für die Folgejahre berücksichtigt werden muß. Die Finanzreform in den sechziger Jahre hat mit dem Stabilitätsgesetz vom 08.06.67 ein solches Procedere bereits vorgesehen. Daß diese Reform gescheitert ist, hängt mit der falschen Handhabung dieses Gesetzes zusammen, indem zur Förderung des Wirtschaftswachstums aufgenommene Kredite in konjunkturell günstigen Zeiten wirtschaftlich niemals wieder getilgt wurden, was zum defizitären Zinseszinswachstum beigetragen hat.
(2) Die Kreditfinanzierung von Investitionen darf nur ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die Kosten für außergewöhnliche große und vordringlich durchzuführende Investitionen den Investitionsetat eines Jahres bei weitem übersteigen und wenn
(4) Werden solche kassenmäßigen Defizite wegen gesamtwirtschaftlicher Störungen chronisch (z. B. Rückgänge bei den Steuereinnahmen), müssen kurz- bis mittelfristig die Haushaltsplanungen strukturell angepaßt werden. Defizite müssen dann kurz- bis mittelfristig entsprechend dem Kassenkreditprocedere so lange kreditfinanziert werden, bis die strukturellen Anpassungen der Haushaltsplanungen greifen. Umgekehrt muß bei längerfristigen, strukturell bedingten Überschüssen verfahren werden, die dann nach ähnlichem Procedere in (Konjunkturausgleichs-)Rücklagen anzulegen sind. Die Haushaltsplanungen sollten nach Möglichkeit die Erwirtschaftung von Überschußmitteln zur Anlage in einem Rücklagensockel zur Entnahme in Krisenzeiten vorsehen. Das sind alles keine nur theorischen Erwägungen. Zu Beginn der neunziger Jahre flossen die Steuereinnahmen infolge des sog. "Einigungsbooms" viel reichlicher als veranschlagt. Man hätte damals so verfahren können bzw. müssen.
(5) In seinem Manuskript "Die Schuldenfalle - ..........." hat der Verfasser in einem Modell dargestellt, wie ein solches Verfahren aussehen könnte. Mit dem Modell wird das in den Absätzen 3 und 4 beschriebene Procedere tabellarisch dargestellt.
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7. "Kosten" einer Rückführung der öffentlichen Verschuldung
7.1 Dimensionen und Relationen
(1) Wieviel "kostet" eine Rückführung der öffentlichen Verschuldung ? Diese Frage kann eigentlich so nicht gestellt werden. Die Frage muß lauten: wann ist die Rückführung der öffentlichen Verschuldung am billigsten ? Die Antwort kann nur lauten: wenn sofort damit begonnen wird. Denn je länger damit gewartet wird, um so höher fallen die Belastungen aus, und zwar zum Nachteil der nachfolgenden Generationen. Dazu schreibt die Bundesbank in ihrem Monatbericht März 1997: "Ein Aufschieben der erforderlichen haushaltspolitischen Schritte würde bei zunächst weiter steigender Schuldenquote später umso größere Anstrengungen erfordern, um die Entwicklung der Verschuldung auf einen dauerhaft tragbaren Pfad zurückzuführen. Eine deutliche Reduzierung der Schuldenquote ist auch deshalb geboten, weil längerfristig aus der demographischen Entwicklung weitere erhebliche Anforderungen an künftige Generationen erwachsen".
(2) Die Zinsausgaben 1998 betragen allein fast zwei Drittel des
Umsatzsteueraufkommens. Sie sind doppelt so hoch wie das
Mineralölsteueraufkommen und betragen etwa das 8-fache des Aufkommens an
Kraftfahrzeugsteuern. Würde anstelle einer schrittweisen Rückführung der
Neuverschuldung auf null mit der öffentlichen Verschuldung ab 2001 so
fortgefahren wie im Durchschnitt der vergangenen 35 Jahre, nämlich mit einer
ausschließlichen Kreditfinanzierung der Zinsausgaben, würden (bei einem fiktiven
Durchschnittszinssatz von 7,1%) die jährlichen Zinslasten bis zum Jahre 2007 auf
129 Mrd.EUR anwachsen, also fast auf das Doppelte der Zinsausgaben von rd. 68,4
Mrd.EUR im Jahre 1998. Das sind etwa das 4-fache des
gesamten
Mineralölsteueraufkommen 1998 bzw. 130% des Umsatzsteueraufkommen 1998. Ein
immer tieferes Abgleiten in die Schuldenfalle wäre die Folge. Würde stattdessen
die Neuverschuldung bis zum Jahre 2006 auf null zurückgeführt, betrüge die Summe
der Zinsersparnisse in den Jahren von 2001 bis 2006 (6 Jahre) 86 Mrd.EUR, bis
2025 (25 Jahre) sogar rd.3,3 Billionen EUR, das ist mehr als das 2,5-fache des
Schuldenstandes von 1999. Bei diesen Dimensionen wird deutlich, daß sich die
fiskalischen Ergebnisse bedeutender Finanz- und Steuerreformen im
Zinseszinswachstum verlieren, wenn sie nicht mit einer Reform der
Staatsverschuldung verbunden werden.
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7.2 Finanzierungspotential ist Reformpotential
Die Rückführung der öffentlichen Verschuldung wirft insbesondere in den ersten Jahren wegen ihrer Dimension gewaltige finanzwirtschaftliche und damit auch gesellschaftliche Probleme auf. Gesellschaftliche Probleme auch deshalb, weil es sich bei dem künftig von der Allgemeinheit zunehmend zu finanzierenden Defizit zu einem hohen Anteil um Zinsausgaben handelt, die bisher kreditfinanziert wurden. Das wirft automatisch die Frage auf, ob nicht ausschließlich die bezahlen sollten, denen diese Zinsen zufließen, und nicht der Steuerzahler. Eine solche unmittelbare und ausschließliche Regelung wäre rechtlich nicht vertretbar und indiskutabel, weil die Zinsgläubiger damit unmittelbar um die Früchte ihrer Geldanlagen gebracht würden. (Daß die Zinsgläubiger überwiegend auch Steuerzahler sind und auf diesem Wege dann einen Großteil ihrer Zinseinkünfte über Steuerabzüge mittelbar an sich selbst zahlen würden, ohne dies unmittelbar zu merken, steht auf einem anderen Blatt.) Es müssen daher andere Finanzierungsmöglichkeiten erschlossen werden. Hierfür gibt es noch Reserven, die nutzbar gemacht werden müssen. Sie können nur im Bereich der Erhöhung der Einnahmen und Einsparungen bei den Ausgaben angesiedelt sein. Wegen der Dimension des in Frage stehenden Finanzvolumens sind aber solche Quellen ohne grundlegende Reformen in allen Bereichen unseres Lebens nicht zu erschließen. Was da ist, muß anders umverteilt werden. Der Reformbedarf in unserer Gesellschaft ist unbestritten. Das Wort "Reformstau" ist in aller Munde und bereits zum Wort des Jahres gekürt. Es würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen, wenn der Verfasser umfassende Reformvorschläge darin aufnehmen würde. Dennoch sollen nachstehend einige Bereiche aufgezeigt werden, die milliardenschwere Reserven freisetzen könnten.
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Sowohl die relative Rückführung der öffentlichen Neuverschuldung (entsprechend den Maastrichter Konvergenzkriterien) als auch ihre absolute Rückführung (schrittweise gegen null) erfordern seitens der legislatorisch und exekutiv Verantwortlichen erhebliche Anstrengungen hinsichtlich der Einleitung und Gestaltung des Rückführungsprozesses, der ohne vorübergehende Opfer aller Gesellschaftsschichten nicht vollzogen werden kann. Die Opfer werden umso größer sein, je später mit dem Rückführungsprozeß begonnen wird. Finanzierungspotential hierfür muß über die ohnehin dringend erforderlichen großen Reformen unter Einbeziehung der Reform der öffentlichen Verschuldung erschlossen werden. Die öffentlichen Einzelhaushalte von Bund, Ländern und Gemeinden / Gemeindeverbänden sind über die vielschichtigen Regelungen des Finanzausgleichs so stark miteinander verflochten, daß Einzelanstrengungen der Gebietskörperschaften zur Rückführung ihrer individuellen Verschuldung kaum nachhaltigen Erfolg haben können. Hierzu bedarf es gemeinsamer Kraftanstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden und ggf. nach EURO-Einführung auch der Europäischen Union in einer "Konzertierten Aktion". Der Druck der EU-Kommission zur Erfüllung des Amsterdamer Stabilitäts- und Wachstumspaktes und die öffentlichen Bekundungen maßgeblicher Politiker, wonach mittelfristig ausgeglichene Haushalte ohne Neuverschuldung angestrebt werden müssen, sowie die Inhalte der Feedbacks (Hinweis auf nachf. Abschnitt 9) lassen hoffen, daß die Verantwortlichen diese schweren Herausforderungen nicht verdrängen oder ihnen ausweichen, sondern sich ihnen mit aller Offenheit und Entschiedenheit stellen.
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(1) Ich habe meine Absicht realisiert, mich als Ruhestandsbeamter mit der Untersuchung der Staatsverschuldung des öffentlichen Gesamthaushalts in Deutschland (Entwicklung, Ausmaß, Auswirkungen, Ursachen, Prognosen, Lösungsansätze) unter besonderer Berücksichtigung der Maastrichter Konvergenzkriterien zu befassen. Die bisherigen Ergebnisse meiner Arbeit habe ich wie folgt festgehalten und verbreitet:
(2) Seit der Fertigstellung des ersten Rohkonzepts habe ich sporadisch Exemplare meiner Arbeiten kompetenten Entscheidungsträgern verschiedener Institutionen übersandt mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggf. Stellungnahme sowie mit der Anregung, die Initiative für eine globale Lösung der Verschuldungsproblematik des öffentlichen Gesamthaushalts in Deutschland unter Berücksichtigung der in meiner Untersuchung enthaltenen Lösungsansätze zu ergreifen. Ich halte es für opportun, die hierzu erhaltenen Feedbacks, die ich bei der Fortschreibung meiner Arbeit berücksichtigt habe, als Standpunkte maßgeblicher Entscheidungsträger zur Problematik der Staatsverschuldung nachstehend vollständig oder auszugsweise wiederzugeben.
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9.1 Feedbacks zum Manuskriptentwurf
(1) Der frühere Niedersächsische Finanzminister (persönlich), das Niedersächsische Innenministerium sowie eine Arbeitsgruppe zur ressortübergreifenden Aufgabenkritik, die gemäß Entscheidung des früheren Niedersächsischen Ministerpräsidenten auf Empfehlung des Sachverständigenrats "Verwaltungsreform Niedersachsen" seit Mai 1996 besteht, hatten zuerst ein Exemplar des Rohkonzepts erhalten.
(2) Der damalige Niedersächsische Finanzminister, Herr Willi Waike hat mir Empfang und Kenntnisnahme des Rohkonzepts mit Dank bestätigt und führt in seinem Schreiben vom 19.03.1998 an mich u. a. aus: "Mit großem Interesse habe ich Ihre tiefgehende Analyse der Ursachen der Verschuldung der öffentlichen Haushalte und die von Ihnen durchgeführten Modellberechnungen zur Kenntnis genommen. Besonders bedenkenswert finde ich Ihre Denkanstöße und Reformansätze zur Zukunft der öffentlichen Finanzwirtschaft und der Finanzverfassung in der Bundesrepublik Deutschland."
(3) Die bei der Niedersächsischen Staatskanzlei angesiedelte "Arbeitsgruppe Aufgabenkritik" hat wesentliche Teile meines Manuskripts, insbesondere die darin enthaltenen Lösungsansätze, aufgegriffen und - nach vorangegangener teilweiser Abstimmung mit mir - in ihrem inzwischen veröffentlichten "Bericht zur Aufgabenkritik im Land Niedersachsen - Band II - Stand: September 1998" (auf Seite 9 mit Quellenverweis auf mein Manuskript) berücksichtigt.
(4) Der Deutschen Bundesbank, dem Statistischen Bundesamt und dem Statistischen Amt der Europäischen Union (EUROSTAT), deren veröffentlichte Daten und Beiträge wesentlicher Bestandteil meiner Untersuchung sind, habe ich ebenfalls je ein Exemplar des Rohkonzepts übersandt mit der Bitte um Kenntnisnahme und ein eventuelles Feedback. Die Deutsche Bundesbank und das Statistische Bundesamt haben Empfang und Kenntnisnahme in Verbindung mit der Übersendung weiterer Informationen, die ich bei der Manuskriptfortschreibung berücksichtigt habe, bestätigt. Eine Stellungnahme zum Inhalt des Manuskripts war damit nicht verbunden.
(5) Nach Erhalt dieser ersten Stellungnahmen habe ich auch der Präsidentin des Bundesrechnungshofs, dem früheren Präsidenten des Niedersächsischen Landesrechnungshofs und schließlich dem früheren Bundesminister der Finanzen, Herrn Dr. Theo Waigel, eine Rohkonzeptfassung mit der Bitte um Kenntnisnahme und ein evtl. Feedback übersandt. Inzwischen habe ich auch von diesen Adressaten Antwortschreiben erhalten.
(6) Frau Dr. Hedda von Wedel, Präsidentin des Bundesrechnungshofs, hat mir mit Schreiben vom 07.05.98 u. a. folgendes mitgeteilt: "Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 08. April 1998 und die Übersendung Ihres interessanten Manuskriptes zur Schuldenfalle, die den öffentlichen Händen droht. Sie geben mit Ihrem Manuskript einen guten Überblick über die Entwicklung der öffentlichen Gesamtverschuldung und mit dem Zinseszinseffekt eine Erklärung für die in der Vergangenheit zu beobachtende exponentielle Zunahme sowohl der Neuverschuldung alsauch der Gesamtschulden. Wie Sie wissen, beschäftigt sich der Bundesrechnungshof regelmäßig mit der Problematik der Schulden des Bundes und insbesondere seit der EG-rechtlichen Begrenzung der öffentlichen Gesamtschulden, für die der Bund gegenüber der EG einstehen muß, auch mit diesem Thema. In diesem Zusammenhang werden wir die von Ihnen aufgezeigten Auswege aus der Schuldenfalle bedenken."
(7) Der Präsident des Niedersächsischen Landesrechnungshofs, Heiner Herbst, gab mir mit Schreiben vom 27.04.98 u. a. folgendes Feedback: "Mit großem Interesse habe ich Ihre Untersuchung zur Staatsverschuldung gelesen. Der Landesrechnungshof beschäftigt sich seit Jahren mit Fragen zur Verschuldung des Landes Niedersachsen. Für unsere Arbeit gibt uns Ihr Manuskript wertvolle Anregungen; ich werde veranlassen, daß es den Senatsmitgliedern und den Referatsleitern unseres Hauses vorgelegt wird. Ich hoffe, daß Ihre Ausführungen breite Beachtung finden werden. Wir haben das Thema mit einem zentralen Beitrag unseres Jahresberichts 1998 aufgegriffen und werden es damit in Kürze an den Landtag und die Landesregierung herantragen. Auch wir haben den Begriff 'Schuldenfalle' gewählt, um auf die Gefahren für die Landesfinanzen und auf die überproportionale Belastung künftiger Generationen eindringlich hinzuweisen."
(8) Der Bundesminister der Finanzen, Herr Dr. Theo Waigel, antwortete
mit Schreiben vom 03.08.98 u. a. wie folgt: ".... für die Zusendung
Ihrer Untersuchung "Die Schuldenfalle" danke ich Ihnen sehr. Sie widmen sich der
Fragestellung mit großer Sachkunde, die den erfahrenen Praktiker erkennen
läßt." Des weiteren führt Herr Dr. Waigel in seinem Schreiben
aus: ".......... Sie selbst weisen auf die Bestimmungen des
Stabilitäts- und Wachstumspaktes hin, der zu einer strengen Wirtschafts- und
Finanzdisziplin zwingt, damit 'das mittelfristige Ziel einer Finanzlage der
öffentlichen Hand mit einem nahezu ausgeglichenen Haushalt oder einem einen
Überschuß aufweisenden Haushalt erreicht wird'. Die Erklärung des Rats für
Wirtschaft und Finanzen zur Haushaltskonsolidierung vom 01.05.1998 sieht vor,
daß der Rat sich unverzüglich nach der Beitrittsentscheidung mit dem
Haushaltsvollzug 1998 und den Haushaltsplanungen für 1999 befaßt, um
sicherzustellen, daß die öffentlichen Finanzen der Zielsetzung des Stabilitäts-
und Wachstumspakts von Anbeginn an Rechnung tragen. Das ist bereits
geschehen.
Das Bundeskabinett hat am 08.07.1998 den Entwurf des
Bundeshaushalts für das Jahr 1999 und den Finanzplan bis zum Jahre 2002
beschlossen. Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Beratungen des
Finanzplanungsrates wird danach im Jahr 2002 eine Defizitquote von -0,5% des BIP
erreicht sein, die Schuldenquote wird ab 2001 unter 60 v.H. liegen. Auf das
Bulletin des Presse- und Informationsamtes zur Sondertagung des Europäischen
Rats vom 1. bis 3. Mai 1998 (Nr. 30 vom 11. Mai 1998) darf ich ebenso wie auf
die im Internet verfügbare Mitteilung des BMF über die Haushaltsaufstellung vom
05.07.1998 hinweisen."
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9.2 Feedbacks zu dieser Homepage
(1) Den Inhalt dieser Homepage in der jeweiligen Fassung habe ich als Anlage zu einem eMail-Anschreiben u. a. folgenden Institutionen übermittelt:
(2) Schreiben des Deutschen Bundestages, Vorsitzender des Haushaltsausschusses, vom 06.08.1999:
"Sehr geehrter Herr Meyer,
für Ihr Schreiben vom 01.Juli 1999
und die Übersendung eines Manuskripts zur Staatsverschuldung danke ich Ihnen.
Ihre detaillierten Ausführungen und Analysen zur Verschuldung der öffentlichen
Haushalte, insbesondere die in Ihrem Manuskript erwähnten Ansätze zur Lösung
dieses dringenden Problems habe ich mit großem Interesse zur Kenntnis
genommen. Bereits jetzt ist absehbar, daß das auch in der öffentlichen
Diskussion einen breiten Raum einnehmende Thema der Rückführung der
Staatsverschuldung bei den im September 1999 beginnenden Beratungen zum
Bundeshaushalt 2000 von ganz zentraler Bedeutung sein wird. Ich habe deshalb das
Manuskript Ihrer Untersuchung zur Staatsverschuldung auch an die zuständigen
Berichterstatter des Haushaltsausschusses mit der Bitte um Kenntnisnahme
weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Adolf
Roth"
(3) Vom SPD-Parteivorstand habe ich eine eMail folgenden Inhalts erhalten:
Absender: "Henning, Armin"
<Armin.Henning@spd.de>
Fraktionsservice
<frakserv@spdfrak.de>
Datum: 02.
Jul 1999 09:43
Betreff: AW: Untersuchung
zur Staatsverschuldung
"Sehr geehrter Herr Meyer, vielen Dank für Ihre e-mail!
Ihre
Ausarbeitung habe ich an die Arbeitsgruppe Finanzen der SPD-Bundestagsfraktion
weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Henning
SPD-Parteivorstand"
(4) Eine ausführliche Stellungnahme habe ich von der Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) mit Schreiben vom 01.08.1999 erhalten:
"Sehr geehrter Herr Meyer,
Ihr Manuskript "Die Schuldenfalle.
Eine Untersuchung der Staatsverschuldung ab 1965 bis 2025" habe ich nicht nur
mit großem Interesse, sondern auch mit reichlichem Gewinn studiert. Daher
zunächst vielen Dank für den Hinweis über das Internet.
Ihrer Bitte
nach einem Feedback komme ich gerne nach.
Ihre Sorge bezüglich der
Schuldenproblematik teile ich und einige Ihrer Schlußfolgerungen möchte ich
ausdrücklich unterstützen. Zweifellos droht eine »Schuldenfalle« und die
Dimension der aufgelaufenen Gesamtschulden öffentlicher Haushalte spiegelt
Defizite an Verantwortung gegenüber den Heranwachsenden und zukünftigen
Generationen wider. Abbau von Bürokratie, nicht von Leistungen für Menschen, von
sozial und ökologisch kontraproduktiven Subventionen, Aufgabenverzicht auf den
Gebieten des Militärs und der Atomenergie-Nutzung, Bekämpfung von
Steuerhinterziehung bzw. -flucht und Erhöhung von Steuern auf große Einkommen
und Vermögen sind tragfähige Lösungsansätze. Allerdings sind diese in Ihren
Punkten 7 und 8 so konkret nicht genannt. Die pauschale Forderung nach
,,vorübergehenden Opfern aller Gesellschaftsschichten" kann ich ebenso wie die
nach ,,Privatisierung von Aufgaben" nicht mittragen. Ohne Umverteilung von oben
nach unten und an der Lösung sozialer und ökologischer Probleme orientierte
Veränderungen im Wirtschaftsleben kann es m. E. keine Lösung der Schuldenfrage
geben. Wie sollen z. B. die Einnahmen des Haushaltes wachsen, wenn
Steuergeschenke an Unternehmen und Reiche gegeben werden, die zahlungsfähige
Nachfrage seitens Bevölkerungsgruppen mit unteren und mittleren Einkommen
reduziert wird? Kürzungen öffentlicher Aufgaben im Sozialbereich, im
Umweltschutz, in der Forschung und Privatisierung von Aufgaben der öffentlichen
Daseinsvorsorge können im Ringen mit der Schuldenfrage nur zuungunsten sozial
Schwacher und wiederum der zukünftigen Generationen wirken.
Ihrer
Einschätzung, daß der Grundsatz zur Begrenzung der öffentlichen Kreditaufnahmen
bis zur Hohe der Investitionsausgaben, das herkömmliche System der öffentlichen
HaushaIts- und Finanzwirtschaft und das entsprechend alte kameralistisch
orientierte Gliederungssystem, der Haushaltsgrundsatz der Gesamtdeckung bzw. des
Verbots der Zweckbindung überlebt seien, stimme ich zu, allerdings nicht allen
Ihrer Ansicht nach daraus resultierenden Konsequenzen. Zwar bin ich für eine
haushaltstechnische Darstellung der Kreditfinanzierung und -abwicklung, aber
gegen eine weitere Zentralisierung finanzpolitischer Entscheidungsstrukturen.
Ihr Vorschlag zum Umgang mit der Neuverschuldung scheint mir ebenfalls zu kurz
gegriffen. Der grundlegende Dissenz betrifft drei Fragen: 1)
wirtschaftspolitisches Herangehen versus fiskalpolitisches, 2) die politische
Prioritätensetzung und 3) die Verteilung der Kosten für die Lösung. Dazu kurz:
Das Schuldenproblem ist m. E. nur zukunftsfähig lösbar, wenn eine neue Art
Vollbeschäftigung erreicht wird. Dabei geht es nicht darum, die Menschen
irgendwie in Arbeit zu bringen und schon gar nicht um Zwang und Gewalt oder
forcierte Umweltzerstörung. Nur wenn jeder Mensch, der sich ein Einkommen, das
mindestens eine menschenwürdige Existenz sichert, über Arbeit erwirtschaften
will, das auch kann, schwinden notwendige gesellschaftliche Kosten. Wenn die
Reproduktionsfähigkeit der gesamten Gesellschaft, also jedes ihrer Teile, und
der natürlichen Lebensgrundlagen Hauptmotiv der Gesamt- und Wirtschaftspolitik
sind, werden Investitionen und andere Ausgaben so getätigt, daß Schulden
vermieden und abgebaut und zugleich Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft erworben
und erhalten werden können. Eine Kursnahme darauf kann hier und heute begonnen
werden, wenn 1) die gesellschaftlichen Verteilungsverhältnisse verändert und 2)
Binnennachfrage erhöht werden und so gesellschaftliche Reformen ihren Anfang
nehmen, die die Realisierung einer Vollbeschäftigung neuer Art zur Priorität
haben.
Ich denke, daß die Schuldenproblematik gesellschaftspolitisch
diskutiert werden muß und daß gegenwärtig eine Neuverschuldung zur Schaffung
sinnvoller Beschäftigung nicht prinzipiell ausgeschlossen werden darf.
Die Herausstellung des Dissenses bedeutet keinesfalls eine Minderung
meines Interesses für den Fortgang Ihrer Arbeit und die Bereitschaft zum
weiteren Gedankenaustausch.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.
Judith Dellheim
Mitglied des Parteivorstandes der PDS"
(5) Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat mir mit Schreiben vom 10.09.99 den Empfang der Untersuchung zur Staatsverschuldung bestätigt. Das Manuskript sei mit großer Aufmerksamkeit gelesen und zuständigkeitshalber auch an das Bundesministerium der Finanzen weitergeleitet worden.
(6) Der Deutsche Beamtenbund -Bundesgeschäftsstelle- hat mir mit
Schreiben vom 13.09.99 u. a. folgendes mitgeteilt:
"Wir bedanken uns für
Ihre o.g. eMail und möchten Ihnen zugleich versichern, daß wir den Text Ihres
Manuskripts 'Die Schuldenfalle, eine Untersuchung der Staatsverschuldung ab 1965
bis 2025' mit großem Interesse gelesen haben. Die darin von Ihnen angestellten
Überlegungen werden wir gerne in unserer weiteren politischen Arbeit
berücksichtigen. ..........".
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Schmidtmann-Ehnert"
(7) Herr Bundestagsabgeordneter Oswald Metzger hat mir mit Schreiben
vom 14.09.99 ein Feedback mit dem nachstehenden Inhalt übersandt:
"Für
die Zusendung Ihrer Untersuchung zum Thema Staatsverschuldung an den
Haushaltsausschuß möchte ich mich herzlich bedanken. Ich habe sie mit großem
Interesse gelesen."
(8) Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) als Spitzenorganisation
der privaten Banken und damit der Gläubiger eines Teils der Kreditmarktschulden
des öffentlichen Gesamthaushalts, dem ich per eMail-Anschreiben ebenfalls den
Inhalt dieser Homepage mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt habe, teilte
mir mit, daß er sich seit längerem ebenfalls mit diesem Thema beschäftige. Der
Ausschuß für Wirtschafts- und Währungspolitik des BdB habe im vergangenen Jahr
eine Broschüre zum Thema Staatsverschuldung: "Weniger Staat-besserer
Staat" veröffentlicht. Die Publikation (herausgegeben im September 1998) mit
dem Untertitel: "Rückführung der Staatstätigkeit und Haushaltsausgleich als
Gebot der Stunde" wurde mir vom BdB postalisch übersandt. Darin kommt der
BdB ebenfalls zu dem Ergebnis, daß der wachsende Schuldenberg die Wirtschaft
immer stärker zu belasten droht, wenn es nicht gelingt, die Schuldendynamik
nachhaltig und vor allem dauerhaft zu bremsen und daß dies nur gelingen wird,
wenn in konjunkturellen Normallagen mittelfristig ausgeglichene bzw. Überschüsse
ausweisende Haushalte erzielt werden. Nach Auffassung des BdB ist dieses Ziel
nur durch die Reduktion der umfangreichen staatlichen Aktivitäten und damit der
Rückführung der Staatsquote auf maximal 40% erreichbar. Da der BdB als
Spitzenorganisation der privaten Banken auch deren Interessen als Gläubiger
eines Teils der Kreditmarktschulden des öffentlichen Gesamthaushalts vertritt,
halte ich seine eindringlichen Warnungen vor einer weiter wachsenden
Staatsverschuldung und seine Forderungen, mittelfristig ausgeglichene Haushalte
zu erzielen, für besonders gewichtig. Ich habe deshalb an den BdB appelliert,
für seine Expertise zur
Staatsverschuldung öffentlich zu werben und sie
politischen Entscheidungsträgern
und der interessierten Öffentlichkeit
zugänglich zu machen.
(9) Herr Dr. Klaus Först, Flensburg, hat seit Mitte Dezember 1999 eine
Webseite mit der URL
http://www.staatsverschuldung.de/
veröffentlicht. Sie basiert nach seinem eigenen Bekunden und im
Einvernehmen mit mir fast vollständig auf dem Inhalt meiner Homepage, die er in
seiner Arbeit wiederholt als Quelle herangezogen hat. Seine Arbeit ist kürzer
als meine Homepage. Sie ist browsertechnisch (Einsatz von Frames) leichter zu
lesen und enthält mit kurzen und prägnanten Sätzen im Wesentlichen den Extrakt
meiner Arbeit. Er hat die Website eingerichtet, um auf leicht verständliche
Weise über die Staatsverschuldung zu informieren. Sie ist sehr lesenswert und
stellt eine gute Ergänzung zu meiner Homepage dar.
(10) Der Deutsche Städtetag hat sich bei mir mit Schreiben vom 17.02.2000 für die Übersendung meiner Homepage-Kurzfassung bedankt und mitgeteilt, daß er meine Anregungen mit in seine Überlegungen einbeziehen wird. Die Unterzeichnerin des Schreibens, Frau Dr. Brigitte Kampmann, hat mir zur Thematik eine von ihr selbst verfaßte Dissertation mit dem Titel "Staatsverschuldung - Begrenzungskonzepte in der Kritik" übersandt. Die Dissertation wurde im Jahre 1995 vom Nomos-Verlag, Baden-Baden, als Band 38 in der Reihe "Schriften zur monetären Ökonomie" veröffentlicht.
(11) Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) hat den Inhalt einer früheren Fassung dieser Homepage (Bearbeitungsstand von Februar 2000) in seiner Schriftenreihe als Band 58 veröffentlicht. Weitere Informationen hierzu siehe Abschnitt 11 Abs. (1).
(12) Der Schulservice der Volksbanken und Raiffeisenbanken hat
in der Ausgabe 5/2000 seiner Zeitschrift "VISTA - das
Wirtschaftsmagazin für den Unterricht" (Herausgeber: Deutscher
Genossenschafts-Verlag eG, 65191 Wiesbaden, Redaktion: Friedrich Verlag,
30926 Seelze) das Thema "Staatsverschuldung" für Unterrichtszwecke u. a.
unter Verwendung
von Auszügen aus dieser Homepage (Bearbeitungsstand
28.08.00) mit entsprechenden Quellenangaben aufbereitet.
(13) Eine zweite Auflage der Homepagefassung mit dem Bearbeitungsstand Oktober 2000 hat der RAABE-Fachverlag für Öffentliche Verwaltung, Stuttgart/Berlin, in seiner Loseblatt-Sammlung "Neues Verwaltungsmanagement" veröffentlicht. Weitere Informationen hierzu siehe Abschnitt 11 Abs. (1).
(14) In einem Märchen mit dem Titel "Der kleine König und das große Geld" hat die bekannte Journalistin, Buchautorin und Fernsehmoderatorin Amelie Fried die Problematik der Staatsverschuldung in kindgerechter Sprache sinnbildlich dargestellt und dabei auch diese Homepage sowie meine ergänzenden fernmündlichen Auskünfte zu Hilfe genommen. Das Märchen wurde kürzlich zusammen mit Beiträgen anderer Autorinnen und Autoren veröffentlicht in einem von Doris Schröder-Köpf und Ingke Brodersen herausgegebenen Sammelband unter dem Titel "Der Kanzler wohnt im Swimmingpool oder Wie Politik gemacht wird" (Campus Verlag ISBN 3-593-36802-1).
(15) Am 18.04.2002 hat das bekannte ARD-Fernsehmagazin PANORAMA einen Beitrag
zur Staatsverschuldung unter dem Titel "Wem gehört Deutschland - Die
Profiteure der Staatsverschuldung" gesendet. Bei den Recherchen dazu hat
einer der berichtenden Fernsehjournalisten sich u. a. teilweise auf diese
Homepage und ein Telefoninterview mit mir gestützt. Die Sendung ist auf der
Webseite von PANORAMA mit der Adresse
http://www.ndrtv.de/panorama/archiv/20020418/schulden.html
u. a. mit einem Link auf meine Webseite archiviert.
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9.3 Feedbacks zur ersten veröffentlichten broschierten Druckfassung
Den derzeit amtierenden Finanzministern Niedersachsens und des Bundes, Herrn Heiner Aller und Herrn Hans Eichel, habe ich unter Bezugnahme auf die Feedbacks ihrer Amtsvorgänger auf die von mir übersandten Manuskripte ein Freiexemplar der ersten broschierten Druckfassung des NSGB mit der Bitte um Kenntnisnahme und zum Verbleib übersandt. In meinem Schreiben an Herrn Bundesfinanzminister Eichel habe ich zum Ausdruck gebracht, daß ich seine intensiven Bemühungen um die Rückführung der Staatsverschuldung sowie sein engagiertes und unbeirrtes Eintreten hierfür in der Öffentlichkeit begrüße und mich über ein Feedback freuen würde.
(1) Der Niedersächsische Finanzminister, Herr Heiner Aller, hat mir
mit Schreiben vom 12.05.2000 die folgende Antwort übermittelt:
"Ich
bedanke mich für Ihr o.g. Schreiben, mit dem Sie mir ein Exemplar Ihrer nunmehr
veröffentlichten Ausarbeitung 'Die Schuldenfalle - Eine Untersuchung der
Staatsverschuldung ab 1965 bis 2025' übersandt haben. Ich habe sie mit
großem Interesse zur Kenntnis genommen. Wie ich feststellen konnte, hat Ihr Werk
Niederschlag in dem Bericht der Arbeitsgruppe Aufgabenkritik und darüber auch
Eingang in die politische Diskussion gefunden. Ich schließe mich den
Ausführungen meines Vorgängers im Amt, Herrn Minister Waike, in dem Schreiben
vom 19. März 1998 an und spreche Ihnen nochmals herzlich Dank und Anerkennung
für Ihre bemerkenswerte Arbeit aus."
(2) Mein Schreiben an Herrn Bundesfinanzminister Hans Eichel wurde vom
Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 14.06.2000, unterschrieben vom Leiter
der für Grundsatzfragen der Finanz- und Wirtschaftspolitik zuständigen Abteilung
1, wie folgt beantwortet:
"Für Ihr Schreiben vom 22. Mai 2000 danke ich
Ihnen im Namen von Bundesfinanzminister Hans Eichel. Mit Interesse habe ich Ihre
Ausführungen zur Staatsverschuldung gelesen. Ich stimme Ihnen zu: Der Weg in die
Schuldenfalle muss gestoppt werden. Dazu enthält das von Ihnen verfasste
Material interessante Lösungsansätze, die sich auch in der finanzpolitischen
Linie der Bundesregierung wiederfinden.
In der Vergangenheit wurde
die staatliche Kreditaufnahme wiederholt stark ausgeweitet, zur Finanzierung
allgemeiner Staatsaufgaben in konjunkturellen Schwächephasen oder um die
Bewältigung besonderer Aufgaben, insbesondere die Uberwindung der Erblasten in
den neuen Ländern, sicherzustellen. Die Rückführung der Verschuldung wurde -
insbesondere im Aufschwung - oft versäumt. Die gravierenden und lang anhaltenden
Folgen dieser Fehleinschätzungen zur öffentlichen Verschuldung sind in
Deutschland, aber auch in vielen anderen Ländern spürbar.
Öffentliche
Verschuldung ist nach den Erfahrungen der Finanzpolitik und den Erkenntnissen
der Finanzwissenschaft nur in einem begrenzten Rahmen volkswirtschaftlich
verantwortbar. Ziel der Finanzpolitik bei uns und unseren Partnern in der EU ist
deshalb mittelfristig ein ausgeglichener Haushalt bzw. ein Uberschuss in
wirtschaftlichen Normallagen. Für den Bundeshaushalt streben wir einen
ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden bis 2006 an. Dazu brauchen wir einen
konsequenten Konsolidierungskurs, durch den die Kreditfinanzierung der
öffentlichen Haushalte schrittweise deutlich verringert wird.
Die
Voraussetzungen dafür haben wir bereits geschaffen. Beginnend mit dem
Bundeshaushalt 1999 wurde der Schuldendienst der Sondervermögen
Erblastentilgungsfonds, Bundeseisenbahnvermögen und Verstromungsfonds in den
Bundeshaushalt integriert. Durch die Ubernahme der Schulden in Höhe von rund 390
Mrd.DM wird die bereits faktisch und rechtlich bestehende Verantwortung des
Bundes für die Abdeckung des Schuldendienstes dieser Sondervermögen im
Bundeshaushalt offengelegt. Dies sorgt für größere Transparenz und unterstreicht
den Willen zur Rückführung der Verschuldung.
Mit dem
'Zukunftsprogramm zur Sicherung von Arbeit, Wachstum und sozialer Stabilität'
hat die Bundesregierung die Weichen für die Haushalts-, Finanz- und
Steuerpolitik der kommenden Jahre gestellt. Es umfasst die
Haushaltskonsolidierung, die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs, die
Untemehmensteuerreform und die Fortsetzung der ökologischen Steuerreform. Der
Abbau der hohen Arbeitslosigkeit, die Senkung der hohen Abgabenbelastung gerade
für Arbeitnehmer, die finanzielle Sicherung der sozialen Sicherungssysteme,
verbunden mit dem Abbau der zu hohen Lohnnebenkosten der Unternehmen,
insbesondere aber die Schaffung neuer — heute durch hohe Schulden kaum noch
vorhandener - finanzieller Handlungsspielräume des Bundes sind Aufgaben, die mit
diesem Paket gezielt angegangen werden. Einsparungen sind kein Selbstzweck. Nur
durch sie wird mittelfristig wieder Spielraum für einen aktiven Staat
geschaffen, der die Zukunftsaufgaben angeht und gleichzeitig die Belastungen der
nachfolgenden Generation begrenzt.
Der Staat kann nur durch die
Rückführung seiner Verschuldung Freiraum schaffen für private Investitionen.
Diesen Lösungsansatz aus der 'Zins- und Schuldenfalle' wird die Bundesregierung
gehen".
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Die im Text sowie in den Tabellen dargestellten rechnerischen Ergebnisse wurden nach eigenen Berechnungen unter Verwendung von amtlich veröffentlichten Statistikdaten des Statistischen Bundesamtes (StBA) und EUROSTAT ermittelt. Bei den Daten des StBA für die Jahre bis 1998 handelt es sich um die Ergebnisse der jährlichen Rechnungsstatistik (Fachs. 14 R. 3.1 und 5), ab 1999 um vorläufige Daten aus der vierteljährlichen Kassenstatistik des StBA ohne Krankenhäuser mit kaufm. Rechnungswesen. Verschiedene Daten wurden auch aus Internetveröffentlichungen entnommen. Die Quellen sind im Text jeweils hinter den einzelnen Beiträgen als Klammerzusatz und in Tabellen und Diagrammen in der Fußzeile angegeben. Soweit in einzelnen Tabellen (insbesondere in den Prognoseszenarien im Abschnitt 5) statistische Ergebnisse für das gleiche Jahr geringfügig voneinander abweichen, ist dies auf die Verwendung unterschiedlicher Aktualisierungsstände in den amtlichen Veröffentlichungen zurückzuführen. Von solchen geringfügigen Abweichungen werden die Ergebnisse der Untersuchung hinsichtlich der damit angestrebten Grunderkenntnisse nicht beeinflußt. Die Ergebnisse basieren in Verbindung mit den veröffentlichten Statistikdaten primär auf den im beruflichen Umfeld gewonnenen Erfahrungen, Erkenntnissen und Eindrücken. Nachstehend die Links zu den im wesentlichen benutzten Quellen:
Autor: Ministerialrat a. D. Dieter Meyer,
Hannover
eMail: dieter.meyer@t-online.de
Faxanschluß: 0511-480664
Web-Adresse dieser Homepage:
http://home.t-online.de/home/dieter.meyer/homepage.htm
(1) Hinweis auf veröffentlichte Druckausgaben: Der Inhalt dieser Homepage wurde mit gleichem Titel und mit dem jeweiligen Bearbeitungsstand bisher zweimal in gedruckter Form von folgenden Stellen veröffentlicht:
(3) Beide Fassungen sowie diese Homepage werde ich auch künftig bei Bedarf
aktualisieren und fortschreiben. Der letzte Bearbeitungsstand ist am
Seitenanfang dieses Dokuments angegeben.
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Anlage zu Abschnitt 6.1 Abs. (7) der Homepage-Kurzfassung des Manuskriptentwurfs
"Die Schuldenfalle - eine Untersuchung der Staatsverschuldung ab 1965 bis 2025"
Autor: Dieter Meyer, Web-Seite (Hauptdokument):
http://home.t-online.de/home/dieter.meyer/homepage.htm
zurück zum Abschnitt 6.1 Absatz 7Nachstehende Formulierungsvorschläge zu Änderungen der für die Staatsverschuldung relevanten Bestimmungen des Grundgesetzes und des Haushaltsgrundsätzegesetzes sollen Beispiele darstellen, wie die Vorschläge des Verfassers in das bestehende Regelwerk der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Bestimmungen eingebettet werden können. Hierzu sind nachfolgend die wichtigsten Bestimmungen abgedruckt. Soweit es sich bei den vorgeschlagenen Änderungen um Streichungen handelt, ist der Text als durchgestrichen (
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GrundgesetzArtikel 109(1) Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig.(2) Bund und Länder haben bei ihrer Haushaltswirtschaft den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen und Haushaltsdefizite zu vermeiden. (3) Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf,
können für Bund und Länder gemeinsam geltende Grundsätze für das
Haushaltsrecht, für eine konjunktur- (4) Zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts sowie zur Vermeidung von Haushaltsdefiziten können durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Vorschriften über a) Höchstbeträge, Bedingungen und Zeitfolge der Aufnahme von Krediten durch Gebietskörperschaften und Zweckverbände underlassen werden. Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen können nur der Bundesregierung erteilt werden. Die Rechtsverordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Sie sind aufzuheben, soweit der Bundestag es verlangt; das Nähere bestimmt das Bundesgesetz. |
Artikel 115(1) Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundes- beziehungsweise Landesgesetz.(2) Für Sondervermögen des Bundes können durch Bundesgesetz Ausnahmen von Absatz 1 zugelassen werden. (3) Bund und Länder dürfen Kredite nur objektbezogen zur Finanzierung von außergewöhnlich großen und vordringlich durchzuführenden Investitionen aufnehmen, wenn ein unabweisbares Bedürfnis hierfür besteht, die in Artikel 109 bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind und sichergestellt wird, daß die Kredite spätestens bis zum Ablauf eines vorher zu errechnenden wirtschaftlichen Abschreibungszeitraums restlos getilgt werden. Die Einnahmen aus Krediten sind als Deckungsmittel in den Abschnitten des Haushaltsplans zu veranschlagen und nachzuweisen, in denen auch die Einnahmen und Ausgaben für die Herstellung oder Beschaffung ihrer Bezugsobjekte veranschlagt und nachgewiesen werden. Der Schuldendienst (Zins- und Tilgungsleistungen) ist aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu leisten. (4) Bund und Länder haben ihre nicht objektbezogenen Altschuldenbestände mit Beginn des Haushaltsjahres 2001 in einem als Anlage zum Haushaltsplan einzurichtenden Kreditabwicklungsfonds nachzuweisen und haushaltsextern abzuwickeln. Im Kreditabwicklungsfonds sind jährlich zu veranschlagen und nachzuweisen a) auf der Ausgabeseite die Tilgungsausgaben, die Zinsausgaben sowie die Kreditbeschaffungskosten(5) Die Kreditabwicklungsfonds der Gebietskörperschaften können bundeszentral zusammengeführt und abgewickelt und die zur zentralen Finanzierung erforderlichen Zuschüsse aus den Haushaltsplänen der Gebietskörperschaften (Primärüberschüsse) über den Finanzausgleich verrechnet werden. (6) Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf. |
Bundesgesetz gemäß Artikel 109 Absatz 3 des GG:
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder vom 19.08.69 (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG)§ 13 Kreditermächtigugen(1) Das Haushaltsgesetz bestimmt, bis zu welcher Höhe der für die Finanzen zuständige Minister Kredite aufnehmen darf 1. zur Deckung von Investititionsausgaben ( Artikel 115 Absatz 3 des Grundgesetzes) 3. zur Aufrechterhaltung einer ordnungsmäßigen Kassenwirtschaft
(Kassenverstärkungskredite). Soweit diese Kredite zurückgezahlt sind, kann
die Ermächtigung wiederholt in Anspruch genommen werden.
Kassenverstärkungskredite dürfen nicht später als (2) Die Ermächtigungen nach Absatz 1 Nr. 1 gelten bis zum Ende des nächsten Haushaltsjahres und, wenn das Haushaltsgesetz für das zweitnächste Haushaltsjahr nicht rechtzeitig verkündet wird, bis zur Verkündung dieses Haushaltsgesetzes. Die Ermächtigungen nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 gelten bis zum Ende des laufenden Haushaltsjahres und, wenn das Haushaltsgesetz für das nächste Haushaltsjahr nicht rechtzeitig verkündet wird, bis zur Verkündung dieses Haushaltsgesetzes.
§ 17 Überschüsse und Fehlbeträge Ein Überschuß ist im nächsten Haushaltsjahr zur zusätzlichen
Schuldentilgung zu verwenden oder der Konjunkturausgleichsrücklage
zuzuführen. Ein Fehlbetrag ist spätestens in den Haushaltsplan für das
zweitnächste Haushaltsjahr einzustellen. Er darf nur durch Einnahmen
aus Kassenverstärkungskreditenkrediten (§13 Abs. 1 Satz 3) gedeckt
werden. |
Wesentliche Änderungen gegenüber
früheren Fassungen:
|
Autor: Ministerialrat a. D. Dieter Meyer,
Hannover
eMail: dieter.meyer@t-online.de
Faxanschluß: 0511-480664
Web-Adresse dieser Homepage:
http://home.t-online.de/home/dieter.meyer/homepage.htm
zurück zum Abschnitt
6.1 Absatz 7
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