Arztpraxen – ein leidiges Thema
Die Barrierefreiheit von
österreichischen Arztpraxen
lässt zu wünschen übrig.
Verbesserungen der
Zugänglichkeit für alle Patient/inn/en
gehen trotz Zuschussleistungen
seitens des Bundessozialamtes
nur sehr zögerlich voran. Fehlt
es am Willen zur Umsetzung?
Mangelt es am notwendigen
Know-How? Scheitert es an der
Finanzierung? Geht das
Problembewusstsein ab?...Ein
Versuch einer Analyse der
derzeitigen Situation.
Da
man als Rollstuhluser/in nicht
selten bei der Berollung einer
Arztpraxis be-hindert wird, muss
man sich schon vor Aufsuchen
eines Arztes/einer Ärztin viele
Informationen einholen. Als
erstes frage ich mich gerne
zuerst bei Freund/inn/en und
Bekannten durch, um zu erkunden,
welche Ärzt/inn/e/n sie
aufsuchen. Auf die Frage „Komm’
ich da auch mit meinem Rolli
hinein?“ sehe ich manch ratloses
Gesicht. „Die Frau Dr. Sowieso
ist sehr gut, aber...dort sind
Stufen rauf“ hört man dabei
schon einmal. Doch als
Nicht-Rolliuser/in achtet man
darauf auch nicht, eh klar, weil
man nicht muss.
Befund 1: Ich habe nicht die
Wahlfreiheit bei Ärzt/inn/en, da
mir der Zugang verwährt oder
erschwert wird.
Im
Internet finde ich sodann
Informationen der Ärztekammer:
dort kann man die Suche nach
Ärzt/inn/en mit dem zusätzlichen
Attribut „behindertengerecht“
durchführen, – an sich ja eine
tolle Möglichkeit! – doch siehe
da: bei meiner Stichprobe für
Klagenfurt wurde unter den 123
Allgemeinmediziner/inne/n
alle als
„behindertengerecht“
ausgewiesen. Manchmal steht auch
„Lift vorhanden“ dabei. Ist
Klagenfurt das Paradies für
rollende Patient/inn/en? Mit
Nichten: aus eigener Erfahrung
weiß ich, dass es nicht
auszuschließen ist, dass es
Hindernisse gibt, sei es die
klassische „eine Stufe“ oder der
Halbstock, in dem sich dann der
Lift befindet. Einige Praxen
sind ja dennoch stufenlos
erreichbar, das erleichtert mir
die Auswahl, da es den Kreis der
Möglichkeiten um einiges
verkleinert. Ein Pech, wenn
gerade der renommierte Herr Dr.
Korr-Ifee nicht mehr zu Wahl
steht.
Befund 2: Informationen im
Internet kann man nicht immer
trauen, die Realität sieht
schwieriger aus, wo
„behindertengerecht“ draufsteht
ist nicht immer Barrierefreiheit
drin.
Befund 3: RollstuhluserInnen
müssen schon viel Zeit in
Informationsbeschaffung
investieren, bevor sie überhaupt
einmal eine Praxis berollen.
Nach
den Voruntersuchungen
meinerseits begebe ich mich dann
zu einem Arzttermin, die
Räumlichkeiten sind stufenlos
erreichbar. Der Lift ist zwar
veraltet, die Druckknöpfe viel
zu hoch, für sehbehinderte und
blinde KollegInnen keine
Möglichkeit der Orientierung,
auch in den Gängen verrolle ich
mich zuerst, da es dunkel ist
und ich kein Hinweisschild
ausmachen kann. In der Praxis
sehe ich mir aus Neugierde die
sanitären Anlagen an,...stimmt
nicht, ich will sie mir ansehen,
komme aber nicht einmal bei der
WC-Tür hinein. Okay, noch muss
ich ja nicht! Der Arzttermin
zieht sich, die Blase füllt
sich. Ich werde weiter verwiesen
an einen Facharzt im selben Haus
und will umgehend diese
Gelegenheit für eine
Weiteruntersuchung nutzen. In
der zweiten Praxis fordert der
Wasserdrang jedoch nach einiger
Zeit auch sein Recht ein, meine
Frage nach einem rolligerechten
WC wird sofort verneint. Ich
gebe meine letzte Kraft her, um
mir nicht in die Hose zu machen.
Nach der Untersuchung und
Verlassen des Gebäudes, in dem
es noch andere Ärzt/inn/e/n gibt
und auch ein Büro der
Volkshilfe, erleichtere ich mich
in einer Hausecke mit Hilfe der
Urinflasche, die für solche
Zwecke ganz hilfreich ist. Das
war knapp!
Befund 4: Rolligerechte WC´s
sind selbst in Arztpraxen
Mangelware, ein Leitsystem, das
auch blinden und sehbehinderten
Menschen den Zugang erleichtert,
fehlt ebenso.
Abschließend noch zu den zu
Beginn aufgeworfenen Fragen:
Ich
glaube, dass das
Problembewusstsein zumindest in
Ansätzen bei Ärzt/inn/en
vorhanden ist. Eine Vorschrift
zur Zugänglichmachung mittels
Gleichstellungsgesetz könnte
dabei einiges in Bewegung
setzen. Der Wille zum Umsetzen
fehlt natürlich bei denen, die
ihre Praxis schon lange haben
und keine Adaptierungen mehr
vorhaben. Was die berühmte „eine
Stufe“ angeht, bedürfte es nicht
viel Anstrengung, um eine
Verbesserung herbeizuführen.
Aufklärungsarbeit seitens der
Betroffenenvertreter/innen kann
da Abhilfe schaffen. Das ist
aber wieder mit mühevoller
Kleinarbeit verbunden, die sich
punktuell lohnen, jedoch nicht
zu generellen Verbesserungen
führen wird. Die Finanzierung
kann da nur ein schwaches
Argument darstellen, zumal es
jetzt sogar finanzielle
Unterstützung dafür gibt.
Für
Menschen mit Behinderung geht es
auch bei Arztpraxen um die
Wahlfreiheit und das Recht,
davon Gebrauch machen zu können.
Davon sind wir noch weit
entfernt.
Zu
guter Letzt noch eine
Beruhigungspille: es gibt
bei uns auch positive Beispiele,
zwei davon will ich kurz
erwähnen. Das erste ist eine
Praxis für Physiotherapie, die
wirklich allen Ansprüchen
entspricht. Die Barrierefreiheit
wurde schon in der Planung
miteinbezogen, womit die Kosten
in einem kleinen Rahmen
geblieben sind. Das Wissen um
die notwendigen Einrichtungen
und die Mitfinanzierung der
öffentlichen Hand waren hier
mitentscheidend.
Beispiel zwei ist eine
Augenarztpraxis, bei der neben
der herkömmlichen Zugänglichkeit
auch die Untersuchungsgeräte
mühe- und barrierelos erreichbar
sind. Meines Wissens nach
einmalig in Österreich,
Nachahmung wird empfohlen. War
das Problembewusstsein hier
vorhanden? No, na, der Arzt ist
selbst ein Rolliuser!
Herbert Kaiser
29.
Jänner 2005