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Stolperstein der Woche
50
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Sehbehinderung
und öffentlicher Raum
Menschen mit
Sehbehinderungen oder
Sehschwäche haben im
öffentlichen Raum vielfältige
Probleme, die zu Irritierungen,
aber auch zu Verletzungen
führen.
Einige Beispiele
die mit einigem Willen
verbessert werden können:
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Laut
Straßenverkehrsordnung ist die
Mindesthöhe von Verkehrs- und
Hinweistafeln auf Gehwegen 2,20
m.
Diese Höhe muss unbedingt
eingehalten werden, um
Kopfverletzungen auszuschließen.
-
Hinweistafeln
sollten generell auf
Fußgängerwegen entweder 15 cm
von der Bordsteinkante oder 15
cm von der Hauwand entfernt
verankert werden. Gehwege
sollten auch eine Mindestbreite
von 140 cm haben.
-
Zunehmend wird in
öffentlichen Gebäuden mit Glas
gebaut. Diese Durchsichtsflächen
sind für das Wohlbefinden der
Menschen zu begrüßen. Für
sehbehinderte Menschen - aber
auch Senioren - sind dies
gefährliche Hindernisse. Die
Unterscheidung zwischen
feststehenden Glasbauteilen und
bewegenden Glastüren ist auch
bei durchgehender Markierung
nicht möglich (z.B. auf
Bahnhöfen). Generell sollten
Glasflächen mit zwei farblich
kontrastierenden, waagrecht
parallel verlaufenden Streifen
erkennbar gemacht werden.
Einflügelige Glastüren und
Drehglastüren müssen durch eine
kontrastierende Darstellung des
Türstockes erkennbar gemacht
werden. Die Türe selbst muss mit
zwei Farbstreifen (einer von der
oberen Türangel zum Türgriff und
einer von Höhe Türgriff zum
Boden, das Türblatt also zwei
schräge Steifen von der
Türaufhängung zur Türöffnung)
versehen werden. Der
Schwenkbereich der Türen sollte
am Boden mit Bodenmarkierungen
dargestellt werden, auch
Teppiche, Gummimatten oder
engmaschige Gitter erleichtern
für blinde oder sehbehinderte
Menschen das Auffinden von
Eingängen. Bei automatischen
Doppelflügelglastüren sollten
diese mit zwei kontrastierenden
Schrägstreifen versehen werden,
welche im geschlossenen Zustand
zwei „V“ darstellen. Die
Steifenbreite sollte mindestens
10 cm sein.
-
Fahrkartenautomaten stellen
schon für Sehende durch
Displayblendungen ein Problem
dar. Für ältere oder
sehbehinderte Menschen ist die
Bedienung absolut unmöglich. Die
ÖBB sollte bereits beim
Aufstellen darauf Rücksicht
nehmen (eine
Nord-Süd-Ausrichtung würde schon
die Morgen- und
Abendsonnespiegelung vermeiden).
-
Menschen ohne
Augenlicht nehmen ihre Umwelt
durch Gehör, Geruch und den
Tastsinn wahr. Taktile und
akustische Leitsysteme sind
sowohl im Heimbereich wie auch
im öffentlichen Raum notwendig,
um ein halbwegs selbst
bestimmtes Leben führen zu
können. Hindernisse und Umfeld,
die man sieht müssen beschrieben
werden, dazu benötigt man
Mobilitätstrainer.
Kein Mensch ist
freiwillig behindert, sondern
das Opfer eines Unfalls oder
eines sonstigen Schicksals und
unser aller Zukunft ist, dass
wir älter werden, und wir
sollten rechtzeitig Hindernisse
beseitigen, die uns vielleicht
später selbst behindern.
Werner Pruckner
13.
November 2005
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Stolpersteine
auf dem Weg zur
Gleichstellung ist eine
Aktion von:
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beratungs-,
mobilitäts- und kompetenzzentrum,
universitätsstr. 65, 9020 klagenfurt
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