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Stolperstein der Woche 50

 

 

Sehbehinderung und öffentlicher Raum

Menschen mit Sehbehinderungen oder Sehschwäche haben im öffentlichen Raum vielfältige Probleme, die zu Irritierungen, aber auch zu Verletzungen führen.

Einige Beispiele die mit  einigem Willen verbessert werden können:

  1. Laut Straßenverkehrsordnung ist die Mindesthöhe von Verkehrs- und Hinweistafeln auf Gehwegen 2,20 m. Diese Höhe muss unbedingt eingehalten werden, um Kopfverletzungen auszuschließen.

  2. Hinweistafeln sollten generell auf  Fußgängerwegen entweder 15 cm von der Bordsteinkante oder 15 cm von der Hauwand entfernt verankert werden. Gehwege sollten auch eine Mindestbreite von 140 cm haben.

  3. Zunehmend wird in öffentlichen Gebäuden mit Glas gebaut. Diese Durchsichtsflächen sind für das Wohlbefinden der Menschen zu begrüßen. Für sehbehinderte Menschen - aber auch Senioren - sind dies gefährliche Hindernisse. Die Unterscheidung zwischen feststehenden Glasbauteilen und bewegenden Glastüren ist auch bei durchgehender Markierung nicht möglich (z.B. auf Bahnhöfen). Generell sollten Glasflächen mit zwei farblich kontrastierenden, waagrecht parallel verlaufenden Streifen erkennbar gemacht werden. Einflügelige Glastüren und Drehglastüren müssen durch eine kontrastierende Darstellung des Türstockes erkennbar gemacht werden. Die Türe selbst muss mit zwei Farbstreifen (einer von der oberen Türangel zum Türgriff und einer von Höhe Türgriff zum Boden, das Türblatt also zwei schräge Steifen von der Türaufhängung zur Türöffnung) versehen werden. Der Schwenkbereich der Türen sollte am Boden mit Bodenmarkierungen dargestellt werden, auch Teppiche, Gummimatten oder engmaschige Gitter erleichtern für blinde oder sehbehinderte Menschen das Auffinden von Eingängen. Bei automatischen Doppelflügelglastüren sollten diese mit zwei kontrastierenden Schrägstreifen versehen werden, welche im geschlossenen Zustand zwei „V“ darstellen. Die Steifenbreite sollte mindestens 10 cm sein.

  4. Fahrkartenautomaten stellen schon für Sehende durch Displayblendungen ein Problem dar. Für ältere oder sehbehinderte Menschen ist die Bedienung absolut unmöglich. Die ÖBB sollte bereits beim Aufstellen darauf Rücksicht nehmen (eine Nord-Süd-Ausrichtung würde schon die Morgen- und Abendsonnespiegelung vermeiden).

  5. Menschen ohne Augenlicht nehmen ihre Umwelt durch Gehör, Geruch und den Tastsinn wahr. Taktile und akustische Leitsysteme sind sowohl im Heimbereich wie auch im öffentlichen Raum notwendig, um ein halbwegs selbst bestimmtes Leben führen zu können. Hindernisse und Umfeld, die man sieht müssen beschrieben werden, dazu benötigt man Mobilitätstrainer.

Kein Mensch ist freiwillig behindert, sondern das Opfer eines Unfalls oder eines sonstigen Schicksals und unser aller Zukunft ist, dass wir älter werden, und wir sollten rechtzeitig Hindernisse beseitigen, die uns vielleicht später selbst behindern.

Werner Pruckner

13. November 2005

 

 

 

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