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Stolperstein der Woche 47

 

 

Barrieren in der Gesundheitsvorsorge für Frauen mit Behinderungen

Von der Mutter einer 19jährigen Rollstuhlfahrerin mit Lernschwierigkeiten wurden wir darauf hingewiesen, dass es sehr schwierig ist, eine gynäkologische Arztpraxis zu finden, die zumindest teilweise barrierefrei ist. Bei ihren Anfragen in verschiedenen Arztpraxen wurde sie immer wieder darauf verwiesen, dass sie doch Krankenhausambulanzen aufsuchen könnte. Sie wurde auch gefragt, „ob es denn so dringend sei“ und „ob man mit der Untersuchung nicht noch zuwarten könnte“.

Für viele Frauen mit Behinderungen ist es in unserer Gesellschaft ohnehin schwierig, weibliche Identität, ein positives Selbstwert- und Körpergefühl zu entwickeln. Sexuelle Bedürfnisse und selbst bestimmte Sexualität werden ihnen häufig abgesprochen, wobei Frauen mit Lernbehinderungen ganz besonders davon betroffen sind. Die angesprochenen Äußerungen sind dazu angetan, Ängste und Schamgefühle, die bei Mutter und Tochter laut ihren Aussagen bestehen, eher noch zu verstärken als abzubauen.

Umso schlimmer, dass zu den Barrieren in den Köpfen noch massive bauliche Barrieren im Bereich der gynäkologischen Vorsorge für Frauen mit Behinderungen kommen. .

Zu nennen sind hier Barrieren, die Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen im Allgemeinen betreffen wie Nicht-Zugänglichkeit wegen fehlender Aufzüge, zu schmaler Türen, fehlender Parkplätze vor dem Haus, Fehlen von Toiletten, die mit dem Rollstuhl zugänglich sind. Gerade im Bereich der gynäkologischen Vorsorge, in der die freie Arzt- bzw. Ärztinnenwahl besonders wichtig wäre, müssen Frauen ihre Entscheidung davon abhängig machen, ob die Praxis überhaupt für sie zugänglich ist. Dazu kommt, dass die vorhandene Einrichtung im Untersuchungszimmer (Untersuchungsstuhl!) nicht auf die Bedürfnisse von Frauen mit Beeinträchtigungen abgestimmt ist, sodass die Umstände der Untersuchung von vielen der betroffen Frauen als äußerst unangenehm, manchmal sogar entwürdigend erlebt werden.

Laut Bericht über die Lage der behinderten Menschen in Österreich 2003 (BM für soziale Sicherheit und Generationen) wurde ein Sozialversicherungsinterner Arbeitskreis eingerichtet, der ein Konzept für die Umsetzung barrierefrei gestalteter Arztpraxen entwickeln soll. Laut Bericht (S. 56) ist es aber sehr schwierig, Vereinbarungen mit den Ärztekammern zu erreichen, dass Kassenverträge nur dann vergeben werden, wenn die entsprechende Praxis barrierefrei gestaltet ist.

Im Sinne der betroffenen Frauen müssten die bestehenden Barrieren umgehend beseitigt werden, um ihnen den Zugang zur Gesundheitsvorsorge nicht zu erschweren!

Marion Sigot

23. Oktober 2005

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