Barrieren in der
Gesundheitsvorsorge für Frauen
mit Behinderungen
Von
der Mutter einer 19jährigen
Rollstuhlfahrerin mit
Lernschwierigkeiten wurden wir
darauf hingewiesen, dass es sehr
schwierig ist, eine
gynäkologische Arztpraxis zu
finden, die zumindest teilweise
barrierefrei ist. Bei ihren
Anfragen in verschiedenen
Arztpraxen wurde sie immer
wieder darauf verwiesen, dass
sie doch Krankenhausambulanzen
aufsuchen könnte. Sie wurde auch
gefragt, „ob es denn so dringend
sei“ und „ob man mit der
Untersuchung nicht noch zuwarten
könnte“.
Für
viele Frauen mit Behinderungen
ist es in unserer Gesellschaft
ohnehin schwierig, weibliche
Identität, ein positives
Selbstwert- und Körpergefühl zu
entwickeln. Sexuelle Bedürfnisse
und selbst bestimmte Sexualität
werden ihnen häufig
abgesprochen, wobei Frauen mit
Lernbehinderungen ganz besonders
davon betroffen sind. Die
angesprochenen Äußerungen sind
dazu angetan, Ängste und
Schamgefühle, die bei Mutter und
Tochter laut ihren Aussagen
bestehen, eher noch zu
verstärken als abzubauen.
Umso
schlimmer, dass zu den Barrieren
in den Köpfen noch massive
bauliche Barrieren im Bereich
der gynäkologischen Vorsorge für
Frauen mit Behinderungen kommen.
.
Zu
nennen sind hier Barrieren, die
Arztpraxen und
Gesundheitseinrichtungen im
Allgemeinen betreffen wie
Nicht-Zugänglichkeit wegen
fehlender Aufzüge, zu schmaler
Türen, fehlender Parkplätze vor
dem Haus, Fehlen von Toiletten,
die mit dem Rollstuhl zugänglich
sind. Gerade im Bereich der
gynäkologischen Vorsorge, in der
die freie Arzt- bzw.
Ärztinnenwahl besonders wichtig
wäre, müssen Frauen ihre
Entscheidung davon abhängig
machen, ob die Praxis überhaupt
für sie zugänglich ist. Dazu
kommt, dass die vorhandene
Einrichtung im
Untersuchungszimmer
(Untersuchungsstuhl!) nicht auf
die Bedürfnisse von Frauen mit
Beeinträchtigungen abgestimmt
ist, sodass die Umstände der
Untersuchung von vielen der
betroffen Frauen als äußerst
unangenehm, manchmal sogar
entwürdigend erlebt werden.
Laut
Bericht über die Lage der
behinderten Menschen in
Österreich 2003 (BM für soziale
Sicherheit und Generationen)
wurde ein
Sozialversicherungsinterner
Arbeitskreis eingerichtet, der
ein Konzept für die Umsetzung
barrierefrei gestalteter
Arztpraxen entwickeln soll. Laut
Bericht (S. 56) ist es aber sehr
schwierig, Vereinbarungen mit
den Ärztekammern zu erreichen,
dass Kassenverträge nur dann
vergeben werden, wenn die
entsprechende Praxis
barrierefrei gestaltet ist.
Im
Sinne der betroffenen Frauen
müssten die bestehenden
Barrieren umgehend beseitigt
werden, um ihnen den Zugang zur
Gesundheitsvorsorge nicht zu
erschweren!
Marion Sigot
23.
Oktober 2005