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Stolperstein der Woche 22


Medienberichterstattung diskriminiert

Menschen mit Behinderung werden heute genauso diskriminiert wie vor vielen Jahren, einen Teil dazu trägt auch die Medienberichterstattung bei.

Es wundert mich nicht im geringsten, dass uns das Recht auf Zugänglichkeit u.a. von öffentlichen Veranstaltungen verwehrt wird:

In den Medien liest und hört man von Menschen, die „an den Rollstuhl gefesselt sind“, und keiner befreit sie von ihren Fesseln. Wenn wir uns behinderte Menschen als „an der Rollstuhl gefesselte Personen“ vorstellen, dann können wir uns auch nicht vorstellen, dass diese ein Interesse daran haben, sich für ihre Rechte auch öffentlich und selbstbestimmt einzusetzen und z.B. an einer Veranstaltung teilzunehmen, bei der ein Gespräch mit unseren öffentlichen Vertreter/inne/n in Aussicht gestellt wird.

Wehrt man sich dagegen zu Recht, stoßen wieder zwei Gegensätze aufeinander:

Aus unserer Sicht und dem sozialen Modell folgend sind wir nämlich diejenigen, die behindert werden. Aus Sicht der öffentlichen Vertreter/inne/n sind wir behindert, daher nennen sie uns auch die „Behinderten“, damit können sie ganz bequem ihre eigene Verantwortung (wie die Einladung in nicht barrierefreie Veranstaltungsräume) auf uns zurückschieben. So werden wir zu den „Behinderten“ und sie können damit davon ablenken, dass sie zu den Behinderern gehören.

Einen Gutteil an Behinderern finden wir in der Medienlandschaft wieder, sie nennen uns auch die „Behinderten“. Journalist/inn/en schaffen durch ihren Text auch Bilder in uns Leser/inne/n. Sie leiten auch von einem „gut“ eingeführten Falschbild wie „an den Rollstuhl gefesselt“ weitere Trugbilder ab und schaffen damit noch reißerische Bilder verbunden mit Angstvorstellungen wie das Bild „an Schläuche und kalte Apparaturen gefesselt seinem Ende entgegendämmern“ während der Berichterstattung über Wachkomapatient/inn/en. Damit schaffen u.a. Medienberichte bei nicht-behinderten Menschen noch mehr Angst vor einer (auch eigenen) Behinderung und vor behinderten Menschen selbst. Sie haben nämlich die Vorstellung gewonnen, Behinderung ist grauslich und ein Leben mit Behinderung nicht mehr lebenswert.

Exemplarisch für eine der vielen Spielart der Darstellung in den Medien:

Als Aufwecker stand in einer Kärntner Tageszeitung am 24.4.2005 zu lesen:

„Die Integration behinderter Kinder in den Regel-Schulalltag ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen.“ Ich würde meinen, es gibt ein Bürgerrecht auf Bildung und es handelt sich um eine (gesellschafts-)politische Pflicht, nicht um ein unverbindliches Anliegen.

„Die Fortschritte und Verdienste um die gemeinsame Ausbildung von Gesunden und Behinderten sind ebenso unbestritten wie die Probleme, die nach wie vor damit verbunden sind. Und von allen Beteiligten viel Einfühlungsvermögen und Verständnis voraussetzen.“

Ohne jetzt näher auf die Praxis der Integration in Schulen einzugehen, muss ich erwähnen, dass es mir bei „Gesunden und Behinderten“ den Atem verschlagen hat, wie bitte? Gesund und behindert ist als Gegensatzpaar absolut unzulässig und darf in dieser Form gar nicht existieren. Mir ist schon bewusst, dass oft von „Xunden und Behinderten“ gesprochen wird und das Vorkommen dieser Ausdrucksweise daher in Zeitungen auch zu erwarten ist. Ich finde diese Art der Bezeichnung diskriminierend, und sie entspricht nicht dem Recht behinderter Menschen auf entsprechende Darstellung in den Medien.

Bereits vor 9 Jahren habe ich auf meiner Homepage auf die ständig in Tageszeitungen vorkommende Redewendung „an den Rollstuhl gefesselt“ hingewiesen, bis heute hat sich daran leider nicht viel geändert. Es ist an der Zeit, offensiver gegen dieser Art der Diskriminierung vorzugehen: Aufklärung der Journalist/inn/en; eine gelbe Karte für jedes „a. d. R. gefesselt“, „Behinderte“; eine rote Karte auf Bewährung für jedes „Gesunde und Behinderte“; weiterhin Kritik an „Licht ins Dunkel“;

„Ist da jemand ein Behinderer?“ – ich bin gerne bereit, ein Beschwerdetagebuch zu moderieren, Beiträge zu sammeln, zumal unsere Stolperstein-Aktion ja auch bereits eine Art Beschwerde-Wochenbuch darstellt. Senden Sie uns Ihre Beiträge.

Zum Schluss noch ein Zusatz mit einem Augenzwinkern:

In folgendem Beitrag derselben Zeitung von 8.8.1997 - „Pensionisten an Rollstuhl gefesselt und ausgeraubt“ - hat eine Journalistin geschildert: „Der Arbeiter ist daraufhin gleich losgelaufen und hat seinen Nachbarn gefesselt in seinem Rollstuhl auf der Veranda seines Hauses vorgefunden.“ Das war das einzige Mal in den letzten 9 Jahren, dass der Tatbestand „a. d. R. gefesselt“ in der Zeitung auch zugetroffen hat. Für den Fall, dass Ihnen so eine Person einmal unterkommt, befreien Sie diese!

Herbert Kaiser, 30.4.2005 (Tag der Arbeitslosen)

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