Behindertengerecht Wohnen?
Kürzlich erreichte uns ein
Schreiben einer jungen
behinderten Frau, die in einer
so genannten behindertengerecht
adaptierten
Genossenschaftswohnung lebt. Sie
schreibt: „Trotzdem ich in einer
behindertengerecht adaptierten
Wohnung lebe, dies ein Neubau
ist und auf `spezielle
Bedürfnisse´ eingegangen werden
konnte, ist das Erreichen der
Tiefgarage für mich ohne
Personenbegleitung nicht
möglich. Der Lift fährt bis in
den Keller, die Tiefgarage ist
dann über sechs Stufen (ohne
Rampe) erreichbar.“
Eigentlich unvorstellbar, dass
trotz vorhandenem Lift einige
Hausbereiche für behinderte
Bewohner/innen nicht erreichbar
sind, aber leider doch eine sehr
häufige Erscheinung. Wieso es in
diesem konkreten Fall nicht
möglich war auf die sechs(!!)
Stufen zu verzichten, ist nicht
bekannt. Jedoch wird es wohl aus
optischen oder sonstigen –
eventuell bautechnischen
-
Gründen „notwendig“ gewesen
sein. Manchmal gibt es ja ganz
„plausible Gründe“. Einen dieser
„plausiblen Gründe“ habe ich
beim Bau meines Eigenheimes
selbst kennen gelernt. Um sich
das lästige Schneiden der
Bauziegel zu sparen, haben die
Maurer mein Haus einfach um rund
20 cm verschmälert.
Eine andere interessante
Begebenheit beim Bezug einer
behindertengerechten
Genossenschaftswohnung hat uns
ein junger Mann
(E-Rollstuhlbenützer) berichtet.
Als er sich vor zwei Jahren bei
einer Wohnbaugenossenschaft um
eine behindertengerechte Wohnung
bewarb, wurde ihm zugesichert,
dass eine Wohnung seinen
Erfordernissen entsprechend
umgebaut wird. Es wurde ihm eine
Wohnung zugewiesen und die
erforderlichen Umbaumaßnahmen
vereinbart. Im Zuge der
Umbauplanungen hat sich
herausgestellt, dass eine andere
Wohnung im selben Haus für den
jungen Mann besser geeignet
wäre. Was für den neuen Mieter
auch kein Problem darstellte.
Erst später stellte sich heraus,
dass der ebenfalls gemäß den
Wünschen des jungen Mannes
gestaltete überbreite und
überdachte Parkplatz von diesem
nun nicht benützt werden kann,
da dieser der ihm ursprünglich
zuerkannten Wohnung zugewiesen
ist. Zu seiner Wohnung gehört
ein Tiefgaragenplatz, den er
mangels Lift jedoch lediglich
über die sehr steile Autoauf-
und abfahrt erreichen kann. Die
schneearmen Winter letzten und
heurigen Jahres haben gröbere
Probleme beim Erreichen der
Tiefgarage
bisher
glücklicherweise
vermieden!
20.
Feber 2005
Ernst Kočnik