Theatergenuss mit
Verdruss
Eine
Auffahrtsrampe,
Behindertentoiletten und zwei
Rollstuhlplätze und trotzdem
lassen behinderte Menschen kaum
ein gutes Haar am Klagenfurter
Stadttheater. Wie kommt das?
Immer wieder erreichen uns
Klagen kulturell interessierter
behinderter Menschen, die sich
beim Theaterbesuch sehr ärgern.
Das Klagenfurter Stadttheater
ist ein Beispiel dafür, dass es
nicht allein ausreicht,
behinderten Menschen den Zugang
zu einem Gebäude zu ermöglichen
und Veranstaltungsräumlichkeiten
mit Behindertentoiletten und
Rollstuhlplätzen auszustatten.
Zu wirklicher Barrierefreiheit
bedarf es mehr!
Zwar
sind Menschen mit Behinderungen
Einschränkungen gewöhnt und
zumeist auch mit einer enorm
hohen Kompromissbereitschaft
ausgestattet, jedoch werden
diese Tugenden bei einem Besuch
des Klagenfurter Stadttheaters
oftmals überbeansprucht.
BenützerInnen von Rollstühlen
haben zum
Gebäude über einen durch eine
Auffahrtsrampe erreichbaren
Nebeneingang Zugang, der
allerdings in der Regel
versperrt ist. Dort sucht man
vergeblich nach einer Klingel.
Lediglich Insidern ist bekannt,
dass man über einen Umweg zur
Theaterkasse gelangen kann, um
sich die Tür aufsperren zu
lassen.
Nachdem man die Hürden zum
Erhalt seiner Eintrittskarte
geschafft hat, wird man auf
einen der zwei vorhandenen
Rollstuhlplätze gebracht. So
weit so gut. Allerdings wird der
Kunstgenuss durch den Umstand
geschmälert, dass Personen, die
um teures Geld die unmittelbar
hinter den Rollstuhlplätzen
befindlichen Stühle belegen,
ohne auf Dauer schmerzhafte
Verrenkungen lediglich die
Rückenlehnen der sich vor ihnen
befindlichen Rollstühle
betrachten können. Auch wenn
sich der oder die
Rollstuhlfahrer/in ebenfalls
schmerzhaften Verrenkungen
aussetzt und versucht, sich so
klein wie möglich zu machen,
wird die Situation für die am
Platz dahinter sitzende Person
nicht wirklich viel besser.
Aus
feuerpolizeilichen Gründen muss
eine etwaige Begleitperson neben
dem oder der Rollstuhlfahrer/in
sitzen, was zumeist ja auch im
Sinne der Theaterbesucher/innen
ist. Allerdings befinden sich
die beiden Rollstuhlplätze in
einem sehr teuren Sektor.
Behinderte Theaterbesucher/innen
bekommen Ermäßigung, jedoch
Begleitpersonen müssen ohne
freier Sitzplatzwahl den vollen
Preis bezahlen. Ob aus
feuerpolizeilichen Gründen für
behinderte Menschen ein
Theaterbesuch auch ohne
Begleitung möglich ist, muss
erst recherchiert werden.
Weiters erwähnenswert ist auch
die Schwierigkeit für behinderte
TheaterbesucherInnen, innerhalb
der Pausen die
Behindertentoiletten
aufzusuchen. Diese befinden sich
zwar gut erreichbar direkt neben
dem Saaleingang bzw. –ausgang.
Da sich jedoch die weiteren
Besuchertoiletten einen Stock
tiefer befinden, werden die
Behindertentoiletten von
zahlreichen BesucherInnen
bevorzugt und sind für
behinderte Menschen zumeist erst
gegen Pausenende frei.
Das 1998 renovierte
Klagenfurter Stadttheater ist
ein gutes Beispiel für zwar gut
gemeinte, jedoch letztendlich
unzureichende Planung –
vermutlich ohne zur Beratung
hinzugezogene behinderte
Menschen.
13.
Feber 2005
Ernst Kočnik