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Stolperstein der Woche 10

 

 

Defizitorientierte Behinderungsbegriffe diskriminieren!

 

Menschen mit Behinderungen werden weiterhin durch Behinderungsbegriffe und –definitionen diskriminiert, die sie abwerten, indem ihnen dadurch vorwiegend Defizite zugeschrieben werden. Traditionell orientierte Definitionen des Begriffes gehen von einer nach katalogisierten Syndrom-Beschreibung einstufbaren persönlichen Behinderungen aus und leiten entsprechende Defizite ab. Eine „ressourcenorientierte“ Sichtweise von Behinderung, wie etwa im ökosystemischen Ansatz von Sander sichtbar, der Behinderung knapp als „ungenügende Integration“ (Sander 1997, S. 105) beschreibt, hat sich leider noch nicht durchgesetzt. Behinderung im Sinne von Alfred Sander wird nicht als zu heilender Defekt gesehen, sondern eng mit den Bedingungen des sozialen Umfeldes in Zusammenhang gebracht, die förderlich oder hemmend sein können. Eine damit einhergehende „Kind-Umfeld-Analyse“ (Hildeschmidt / Sander 1997, S. 269ff)  lenkt den Blick in das Umfeld des betroffenen Menschen, macht neue Handlungs- und Interventionsfelder sichtbar und ermöglicht es, an der Behinderung d.h. an der ungenügenden Integration zu arbeiten. Sander geht auch davon aus, dass es in einer idealen Umwelt so vielfältige Rollen geben sollte, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen ausgefüllt und gesellschaftlich akzeptiert werden könnten (vgl. Sander 1997, S. 104). Natürlich kann es in diesem Verständnis keine Grenzen der Integration geben, die üblicherweise etwa an der Art und Schwere der Behinderung festgemacht werden. So ist es selbstverständlich, dass Menschen mit Lernbehinderungen in alle Überlegungen miteinbezogen werden.

 

Dass die Diskussion über Behinderungsbegriffe und damit verbundene diskriminierende und stigmatisierende Zuschreibungen leider immer noch notwendig ist, wird ganz besonders  deutlich an den von Martin Ladstätter  zitierten Äußerungen eines sogenannten „Sachverständigen“ in einem Schwurprozess am Wiener Landesgerichtshof, der gehörlose Menschen unter Berufung auf absolut veraltete Quellen als  "emotional auf der Entwicklungsstufe von Kleinkindern und daher an der Grenze der Strafunmündigkeit" beschrieb und ihnen weiters  "starke Defizite im Sinne einer Persönlichkeitsstörung besonders in sozialer Dimension" zuschrieb (Justizskandal in Wien). Hier wird wieder einmal die Berechtigung der Forderung sichtbar, dass im Rahmen der Gutachtertätigkeiten kein Platz für Diskriminierungen durch die Gutachter selbst sein darf und dass ihr Sachverständigenstatus sorgfältig geprüft werden sollte!

 

4. Feber 2005

Marion Sigot


Hildeschmidt, A. / Sander, A.: Der ökosystemische Ansatz als Grundlage für Einzelintegration. In: Eberwein, H. (Hg.): Handbuch Integrationspädagogik. Kinder mit und ohne Behinderung lernen gemeinsam. Weinheim und Basel 1997, 269 – 276.

Sander, A.: Behinderungsbegriffe und ihre Konsequenzen für die Integration. In: Eberwein, Hans (Hg.): Handbuch Integrationspädagogik. Kinder mit und ohne Behinderung lernen gemeinsam. Weinheim und Basel 1997,  99- 107.

 

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