Defizitorientierte
Behinderungsbegriffe
diskriminieren!
Menschen mit
Behinderungen werden weiterhin
durch Behinderungsbegriffe und
–definitionen diskriminiert, die
sie abwerten, indem ihnen
dadurch vorwiegend Defizite
zugeschrieben werden.
Traditionell orientierte
Definitionen des Begriffes gehen
von einer nach katalogisierten
Syndrom-Beschreibung
einstufbaren persönlichen
Behinderungen aus und leiten
entsprechende Defizite ab. Eine
„ressourcenorientierte“
Sichtweise von Behinderung, wie
etwa im ökosystemischen Ansatz
von Sander sichtbar, der
Behinderung knapp als
„ungenügende Integration“
(Sander 1997, S. 105)
beschreibt, hat sich leider noch
nicht durchgesetzt. Behinderung
im Sinne von Alfred Sander wird
nicht als zu heilender Defekt
gesehen, sondern eng mit den
Bedingungen des sozialen
Umfeldes in Zusammenhang
gebracht, die förderlich oder
hemmend sein können. Eine damit
einhergehende
„Kind-Umfeld-Analyse“
(Hildeschmidt / Sander 1997, S.
269ff) lenkt den Blick in das
Umfeld des betroffenen Menschen,
macht neue Handlungs- und
Interventionsfelder sichtbar und
ermöglicht es, an der
Behinderung d.h. an der
ungenügenden Integration zu
arbeiten. Sander geht auch davon
aus, dass es in einer idealen
Umwelt so vielfältige Rollen
geben sollte, dass sie auch von
Menschen mit Behinderungen
ausgefüllt und gesellschaftlich
akzeptiert werden könnten (vgl.
Sander 1997, S. 104). Natürlich
kann es in diesem Verständnis
keine Grenzen der Integration
geben, die üblicherweise etwa an
der Art und Schwere der
Behinderung festgemacht werden.
So ist es selbstverständlich,
dass Menschen mit
Lernbehinderungen in alle
Überlegungen miteinbezogen
werden.
Dass die
Diskussion über
Behinderungsbegriffe und damit
verbundene diskriminierende und
stigmatisierende Zuschreibungen
leider immer noch notwendig ist,
wird ganz besonders deutlich an
den von Martin Ladstätter
zitierten Äußerungen eines
sogenannten „Sachverständigen“
in einem Schwurprozess am Wiener
Landesgerichtshof, der gehörlose
Menschen unter Berufung auf
absolut veraltete Quellen als
"emotional auf der
Entwicklungsstufe von
Kleinkindern und daher an der
Grenze der Strafunmündigkeit"
beschrieb und ihnen weiters
"starke Defizite im Sinne einer
Persönlichkeitsstörung besonders
in sozialer Dimension"
zuschrieb (Justizskandal
in Wien). Hier wird wieder
einmal die Berechtigung der
Forderung sichtbar, dass im
Rahmen der Gutachtertätigkeiten
kein Platz für Diskriminierungen
durch die Gutachter selbst sein
darf und dass ihr
Sachverständigenstatus
sorgfältig geprüft werden
sollte!
4.
Feber 2005
Marion Sigot
Hildeschmidt, A. / Sander, A.:
Der ökosystemische Ansatz als
Grundlage für Einzelintegration.
In: Eberwein, H. (Hg.): Handbuch
Integrationspädagogik. Kinder
mit und ohne Behinderung lernen
gemeinsam. Weinheim und Basel
1997, 269 – 276.
Sander, A.: Behinderungsbegriffe
und ihre Konsequenzen für die
Integration. In: Eberwein, Hans
(Hg.): Handbuch
Integrationspädagogik. Kinder
mit und ohne Behinderung lernen
gemeinsam. Weinheim und Basel
1997, 99- 107.